Vorratsdatenspeicherung 3.0

Hinweise · · 2 Min. Lesezeit · Arbeitskreis Sicherheit

Das Bundeskabinett hat am 22. April 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur „vorsorglichen Sicherung von IP‑Adressen und Portnummern“ beschlossen. Ziel ist, Provider künftig gesetzlich zu verpflichten, die von ihnen vergebenen IP‑Adressen für drei Monate zu speichern. Federführend genannt wird Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD); auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt unterstützt den Vorstoß. Offiziell heißt das Vorhaben nicht mehr „Vorratsdatenspeicherung“, sondern „vorsorgliche Sicherung von IP‑Adressen und Portnummern“.

Die Grundlogik bleibt jedoch unverändert:

  • anlasslos (ohne konkreten Verdacht)
  • präventiv (für mögliche Ermittlungsfälle)
  • bundesweit für alle Internetnutzer in Deutschland

Bundesverfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof haben vergleichbare Formen anlassloser Massenspeicherung in der Vergangenheit mehrfach als unverhältnismäßig bzw. unzulässig gewertet (Entscheidungen in den Jahren 2010 und 2015 sind hier einschlägig). Die neue Fassung ist bewusst so formuliert, dass offenbar darauf gehofft wird, sie diesmal durchzubringen — oder die Daten solange zu speichern, bis eine erneute gerichtliche Auseinandersetzung sämtliche Instanzen durchlaufen hat.

Umgehung mittels Tor-Netzwerk oder VPN

Das Tor-Netzwerk und VPN-Server (VPN Leitfaden aktuell in Bearbeitung) sind zwei technische Werkzeuge, die die Privatsphäre im Netz erhöhen können. Mit Hilfe dieser Werkzeuge wird die Vorratsdatenspeicherung an der Wurzel bekämpft. Dein Internetprovider sieht ganz einfach nicht mehr, auf welchen Webseiten du dich herumtreibst.

Tor-Netzwerk

  • Leitet Verbindungen verschlüsselt über mehrere freiwillige Relays (Entry → Middle → Exit) und bietet gegenüber Internet‑Providern und Zielservern eine starke Anonymisierung.
  • Der Provider sieht nur die Verbindung zum Tor‑Entry‑Node; der Exit‑Node kann den ausgehenden Zielverkehr sehen, falls keine Ende‑zu‑Ende‑Verschlüsselung (z. B. HTTPS) vorliegt.
  • Nachteile: geringere Geschwindigkeit, viele Dienste blockieren Tor‑Exit‑Nodes oder schränken deren Nutzung ein.

VPN-Server

  • Verschlüsselt den Datenverkehr zwischen deinem Gerät und einem VPN‑Server; Zielserver sehen die IP des VPN‑Servers statt deiner echten IP-Adresse.
  • Der VPN‑Anbieter kann Verbindungsdaten protokollieren; die tatsächliche Anonymität hängt von der Logging‑Policy, dem Sitz des Anbieters und dessen Vertrauenswürdigkeit ab.
  • Behörden können weiterhin Daten anfordern; wenn ein VPN‑Anbieter Logs führt oder rechtlich zur Herausgabe verpflichtet wird, können Verbindungsdaten offengelegt werden. Suche dir daher einen vertrauenswürdigen VPN-Anbieter. Unsere Empfehlung: mullvad.net

Gemeinsame Grenzen

  • Beide Methoden hindern Webdienste nicht daran, dich per Login, Cookies oder Fingerprinting wiederzuerkennen; das betrifft jedoch nicht den Schutz gegen die Vorratsdatenspeicherung.

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft ein Anwalt oder eine Beratungsstelle.

Kommentare (3)

  1. Anti-Zensur

    Seit dem Ende von Perfect Privacy bleibt nur noch Mullvad. Gut, dass ihr das auch so seht.

    Antworten
  2. Telegram Kommentar

    Diese Anmerkung stammt aus der <em>Telegram Diskussionsgruppe</em>:

    "Ob sich Musk mit Starlink auch an dieses Gesetz hält? Mit X wehrt er sich ja erfolgreich gegen die Weitergabe von Daten."

    Antworten
    1. Telegram Kommentar

      Diese Anmerkung stammt aus der <em>Telegram Diskussionsgruppe</em>:

      "Starlink als VPN gegen BRD‑Gesetze? Puh, das ist - denke ich - keine gute Idee. Musik hat oft genug bewiesen, dass er sich wie eine Fahne im Wind bewegt ..."

      Antworten

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