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Plakatieren, Sprühen, Kleben – hierbei ist Vorsicht geboten!

Sie kleben in fast jeder Stadt auf Stromkästen, an Bushaltestellen, Bauzäunen, Altglascontainern oder Ampelpfosten und mitunter sogar an privaten Hausfassaden: Gemeint sind kleine oder größere Plakate, die für Konzerte, Flohmärkte, Messen oder Partys jedweder Art werben. Dabei bleibt es an den begehrtesten Stellen nicht nur bei einzelnen Plakaten – oft hängen dort ganze „Generationen“ von Veranstaltungshinweisen neben- und übereinander.

Vorbereitungen zum Plakatieren und was man wissen sollte

Man sollte einige Stunden vor dem Losziehen den Tapetenkleister anrühren.
Hierbei wäre das Lesen der Gebrauchsanweisung nicht verkehrt, denn ein falsches Mischen oder zu langes Stehen lassen, könnte Klumpen im Kleister verursachen, die beim Plakatieren ziemlich unvorteilhaft wären, da das Plakat am Ende viele Unebenheiten aufweisen würde.
Diese Unebenheiten bilden politischen Gegnern eine hervorragende Basis die Plakate abzukratzen oder abzureißen.

Auch abstehende Ecken werden die Linkskriminellen freuen. Deshalb immer darauf achten, dass Ecken und die Seiten mit genügend Kleister beschmiert wurden. Am Ende noch mal mit dem Pinsel über das Plakat gehen, damit auch alles schön fest ist.

Bei Frost etwas Salz in den Kleister geben. Dann friert er nicht so schnell ein

Um Plakate an höheren Stellen anzubringen, kann man Dieses zuvor mit Kleister Bestrichene, über einen Schrubber oder ausziehbaren Wischmopp legen, und an die gewünschte Stelle drücken.
Ein Übersehen eurer Arbeit vermeidet ihr, wenn ihr mehrere Plakate nebeneinander befestigt.

Was sollte man vor dem Gang zum Plakatieren beachten?

Zuerst muss man zusehen, dass man mit genug Leuten loszieht und dass die Positionen jeder einzelnen Person sinnvoll aufgeteilt sind. Das heißt, dass die einen Schmiere stehen, während die andere Person den Kleister auf die zu beklebende Wand streicht und eine weitere Person das Plakat an die gewünschte Stelle platziert. Natürlich muss dies alles, in einer wirklich zügigen Abfolge geschehen. Denn je mehr Zeit man sich lässt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass man von Passanten, die die Polizei verständigen könnten oder von den Beamten selber, gesehen wird. Was dies für Folgen haben könnte, werden wir später klären …

Auch wäre es angemessen, wenn die, einige Meter entfernten Schmieresteher, ein vorher abgemachtes Zeichen geben könnten.

Vorher sollten bestimmte Zeichen ausgemacht werden, z.B. den Ruf „Hasso!“ wenn sich jemand nähert, „Bello!“ wenn alle abhauen müssen und „Nun komm doch mal!“ wenn Entwarnung ist.

Worauf muss ich beim Plakatieren achten?

Ebenso wie diese unscheinbaren Vorwarnungen, müssen sich selbstverständlich auch die Aktivisten geben. Eine dezente Kleidung und ein diskretes Verhalten, gibt den Polizisten weniger Anlass zu kontrollieren. Und zufällig vorbeigehende Bürger, vermuten hinter einem normalen Straßenoutfit weniger eine Straftat, als wenn man vermummt, mit Baseballcappie und schwarzen Kapuzenpullover ans Werk geht.

Vor allem, wenn man den Schutz der Dunkelheit nutzen will, sollte man darauf achten, sich noch unauffälliger auf den Straßen fortzubewegen. Denn willkürliche Polizeikontrollen geschehen am Tage deutlich seltener, als in den Abend-und Nachtstunden.
Um Ärger nach einer Polizeirepression vorzubeugen, sollte man zuvor den Behälter des Kleisters, den Pinsel, sowie die Plakate selber, in einem Gebüsch verstecken.
Auch die Handschuhe, welche man beim Plakatieren tragen sollte, müssen entfernt werden. Denn alles was Kleisterspuren aufweist, dient der Polizei später als Beweis. Also auch möglichst das Kleckern auf den Pullover oder die Hose vermeiden!

Welche Vorbereitungen muss ich treffen, bevor ich zum Sprühen losziehe?

Wenn man kein Zeichentalent ist, und keine wirklich schönen Graffitis sprühen kann, sollte man sich vorher Schablonen anfertigen, die dazu noch den Vorteil haben, dass man schnell ein schönes Motiv hinterlassen kann.

Diese Schablonen kann man sich auf diversen Aktivistenseiten runterladen und auf Pappe ausdrucken. Auch kann man sich natürlich selber über ein Motiv Gedanken machen, welches man ebenso auf eine Pappe zeichnen und dann ausschneiden kann.
Man sollte seine Stadt mit hässlichen, unkünstlerischen Sprühparolen verschonen, da es weder die Anwohner, noch andere Kameraden schön finden. Außerdem sollte man darauf achten, dass man kein Privateigentum beschädigt, denn es gilt stets zu beachten, dass man die Einwohner zwar auf sich aufmerksam machen möchte, aber dennoch nicht verärgern will.

So dienen z.B. Schulen für schöne Graffitis, da dort die Jugend angesprochen wird.
Man sollte ebenfalls vor dem Sprühen auf den Cap der zu benutzenden Flasche achten.
Wenn der Cap einen zu dünnen Sprühstrahl aufweist, dauert das besprühen der Schablone länger.
In Hip-Hop-Läden kann man sowohl gewünschte Cap’s (zum Aussprühen von Schablonen sind Fettcap’s geeignet), als auch Sprühdosen mit besser denkender Farbe günstig erwerben.

Eine Alternative zum Sprühen mit den Handelsüblichen Sprühdosen, bietet Außenwandfarbe, welche mit Hilfe eines dicken Leimpinsels (Quast) die Möglichkeit bietet, Parolen an eine gewünschte Stelle zu malen.
Vorteil bei dieser Farbe wäre das gute Decken. Nachteil ist das unvorteilhafte und auffällige Transportieren.

Ich denke es ist unnötig auf das strikte Verbot des Alkoholkonsums während einer Aktion, hinzuweisen. Dennoch möchte ich einmal klarstellen, dass weder vor noch während dem Plakatieren, Sprühen, Demobesuchen oder ähnlichem, der Verbrauch von alkoholischen Getränken untersagt ist!
Denn das verringert das Reaktionsvermögen und verschlechtert auf einer Demonstration unser Erscheinungsbild enorm!

Plakatieren und Sprühen sind Straftaten!

Nun kommen wir zu den juristischen Fragen und Tatsachen, die man vor dem Begehen einer möglichen Straftat wissen sollte.
Denn das vorzeige Informieren beugt bösen Überraschungen vor, und ihr wisst demnach genau, was tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit ist und wofür ihr belangt werdet und wann euch die Polizei nichts anhaben kann.

So ist es bspw. strafbar Stromkästen, eine leere Wand, oder kommerzielle Werbeflächen zu bekleben. Das wilde Plakatieren ist neben dem Aufkleben von Aufklebern und Sprüh-Aktionen, eine Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB, wenn beim Entfernen Schäden unvermeidbar sind oder die Beseitigung viel Zeit, Mühe oder Kosten erfordert. Das heißt, wenn Hauswände überstrichen werden oder Graffitis mit einem Hochdruckreiniger entfernt werden müssen, ist dies selbstverständlich strafbar.

Vermindert oder gar aufgehoben wird die Straftat, wenn ihr schon bestehende Aufkleber oder Plakate überklebt. Jedoch gilt dies für das Überkleben von Wahlplakaten und dem Übersprühen von schon bestehenden Graffitis nicht!
Auch solltet ihr darauf achten, dass auf den Plakaten ein V.i.S.d.P. (Verantwortlicher im Sinne des Presserechts) draufsteht. Denn sonst könnt ihr noch einmal extra Probleme kriegen.
Wenn dies nicht der Fall sein sollte, könnt ich euch eine fiktive Adresse ausdenken.

Nicht strafbar ist das Bekleben eines Abfallbehälters, einer Telefonzelle oder eines Streugutkastens mit Aufklebern, solange sie mit Benzin oder Spülmittellösung entfernt werden können.
Mit Plakaten kann man straffrei Verteilerkästen der Post versehen, solange sie ohne große Mühe und ohne die Substanz des Kastens zu beschädigen, entfernt werden können.
Legal kann man Gehwege mit Kreidefarbe besprühen, wenn das Gesprühte mit Lösungsmitteln entfernt werden kann. Trotz des fehlenden Strafbestandes, kann das wilde Plakatieren eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einer Geldbuße geahndet wird.

Auch kann der Eigentümer des beschädigten Gegenstandes für die Beseitigung der Schäden Schadensersatz gemäß „§ 823 BGB“ und Unterlassung weiterer Plakatierungen gemäß „§ 1004 BGB“ verlangen und ggf. einklagen. Dies kann teuer werden.

Kontakt zu Sicherheitsdiensten und der Polizei

Wenn euch ein privater Sicherheitsdienst festnimmt, sofort nach der Polizei verlangen und die Aussage verweigern, nur Angaben zur Person machen.

Das ist der wichtigste Punkt von allen!

Ihr seid gegenüber der Polizei verpflichtet den Namen, Geburtstag, Meldeadresse und eine ungefähre Berufsbezeichnung („Schüler“, „Angestellter“) mitzuteilen. Mehr müsst ihr nicht und solltet ihr auch nicht sagen – Eine Aussageverweigerung ist nicht zu eurem Nachteil, ganz egal was sie euch erzählen!

Natürlich ist dieser Leitfaden kein Aufruf zu Straftaten, sondern dient lediglich zur Information

1 Kommentar

  • Danke für diese Informationen.
    Sie sind nützlich um die Deutsche Polizei, Staat, Justiz und gegen Menschenrechte verstoßende Gesetze zu kritisieren.
    StGB 86, 90, 90a, 90b, 130, 140, 166, 185, 186, 187, 188, 189, 199, 192, 217, 219, Tanzverbot etc…

    P.S.: Dass Ich auch 86 und 130 aufzählte, sagt nichts über eine rechte Gesinnung aus. Im Gegenteil… Auch Broder ist gegen diese Gesetze, und das nicht aus rechten Gründen.

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