Polizei und Verfassungsschutz gehören zu den »Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben« (BOS). Es ist also naheliegend, beide Behörden in einem Atemzug zu nennen, wenn es um Observationen geht. Die Trennung...
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Polizei und Verfassungsschutz gehören zu den »Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben« (BOS). Es ist also naheliegend, beide Behörden in einem Atemzug zu nennen, wenn es um Observationen geht. Die Trennung zwischen »Polizei« und »Nachrichtendienst« ist seit je unscharf und häufig Gegenstand politischer und juristischer Auseinandersetzungen. Das sogenannte Trennungsgebot, das hierzulande durch die sicherheitspolitische Debatte geistert, ist in anderen Ländern weniger prominent.
Leitfaden erstellt durch Michael Schmidt / Andrea Müller
Polizei und Verfassungsschutz gehören zu den »Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben« (BOS). Es ist also naheliegend, beide Behörden in einem Atemzug zu nennen, wenn es um Observationen geht. Die Trennung...
Begriffsklärung Der Begriff »Observation« ist nicht so eindeutig, wie er auf den ersten Blick erscheint. Juristisch gesehen umfasst »Observation« viel mehr als im üblichen Sprachgebrauch. Inhaltsverzeichnis...
Wie eine Observation abläuft Die folgenden Ausführungen unterscheiden nicht besonders zwischen den verschiedenen Diensten bzw. Behörden, es soll ein möglichst allgemeingültiges Bild des Observationsablaufs von...
1. Funk Durch die Umstellung des BOS-Funks auf das digitale TETRA-System ab 2010 werden zahlreiche Erwägungen zum Funkverkehr hinfällig. Eine Abhörbarkeit des digitalen verschlüsselten Funks ist nicht absehbar...
Allgemeine Überlegungen Im folgenden geht es um Umgangsweisen mit Observationen im engeren Sinne. Mögliche Reaktionen im juristischen oder öffentlichen Bereich würden den Rahmen sprengen und sollten von den Betroffenen...
Auf dieser Netzseite findest du den theoretischen Teil des nationalen Selbstschutzes. Es liegt an dir selbst, was du für dich und deine Sicherheit übernimmst. Wir bieten für Jung und Alt eine gute Möglichkeit, das hoffentlich schon vorhandene Grundwissen noch einmal auffrischen zu können.
Das kompakte Nachschlagewerk für die juristische Selbsthilfe mit 18 praxisrelevanten Kapiteln aus den Bereichen des Zivil-, Verwaltungs- und Strafrechts.