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Dein Verhalten auf Demonstrationen

Dieser Artikel soll dir als Ratgeber im Umgang mit verschiedenen Situationen bei Demonstrationen dienen. Jeder ist gehalten, durch persönliche Gespräche und einen lebendigen Erfahrungsaustausch zur Schulung seiner Kameraden beizutragen. Jedoch sollten "Ammenmärchen" und Schaudarstellungen vermieden werden: Letztendlich geht es nicht darum, kriminell zu werden, sondern gesetzlich verbriefte Rechte wahrzunehmen, um dem politischen Ziel ein Stück näher zu kommen.

Der Leitfaden

Vor einer Demonstration ist es wichtig, deine Wohnung gründlich zu säubern. Entferne jegliches Material, das als Beweismittel für Aktivitäten dienen könnte oder Hinweise auf interne Organisationsstrukturen und den Personenkreis gibt, mit dem du dich umgibst.

Dazu zählen Adressbücher, Datenträger, illegale Gegenstände, Fotos (insbesondere von Aktionen), sowie Schlüssel zu Orten, zu denen staatliche Organe keinen Zugang erhalten sollen. Solche Dinge gehören nicht in die Wohnung eines Aktivisten.

Auch deine Jacken- und Hosentaschen sollten nur das enthalten, was du unmittelbar für die Demonstration benötigst. Lass auf keinen Fall dein Adressbuch dazwischen und überprüfe auch die gespeicherten Nummern in deinem Telefon. Häufig sammeln sich in Geldbörsen Notizen, Adressen und Telefonnummern an, also vor der Demo alles durchsehen und Unnötiges aussortieren.

Für die Demonstration solltest du mitnehmen:

  • Personalausweis
  • Geld für alternative Rückreise und Anrufe
  • Schutzbrille gegen Gummischrot und Tränengas
  • Handschuhe und Halstuch gegen Tränengas
  • Unauffällige, robuste Kleidung und Schuhe (am besten in dunklen Farben ohne Muster)
  • Wasserflasche zum Spülen
  • Ausreichend Essen und Trinken
  • Telefonnummer deines Anwaltes
  • Einen Rucksack, um alles zu verstauen

Zusätzlich, je nach Situation:

  • Kontaktlinsenbox und Brille (für den Fall, dass du ins Gas kommst)
  • Wechselkleidung in einer Plastiktüte verpackt
  • Regelmäßig benötigte Medikamente
  • Ein Erste-Hilfe-Päckchen

Zuhause lassen solltest du:

  • Schmuck wie Ohrringe und Ketten (wegen Verletzungsgefahr)
  • Schminke (weil sie die Wirkung von Tränengas verstärkt)
  • Fahrräder, Roller, Kinderwagen oder sperrige Gegenstände
  • Kinder (sofern nicht explizit als Familien-Demo angekündigt)
  • Glasflaschen und Alkohol
  • Waffen jeglicher Art, auch passive wie Mundschutz
  • Tiere

Alles, was unnötige Informationen enthält, bleibt besser zu Hause, dazu zählen:

  • Adressbücher und beschriebene Notizhefte
  • Unnötige Ausweise, Kreditkarten oder Führerscheine
  • Mobiltelefone, sofern nicht notwendig (ansonsten alle Listen löschen und Handy ausschalten)
  • Unnötige Schlüssel
  • Alte Flugblätter von früheren Demos

Deine Kleidung sollte dem Wetter und der Art der Demonstration angepasst sein, aber auch im Sommer sollte sie ausreichend Schutz bieten. Dunkle Regenschutzkleidung ohne Aufdruck kann verhindern, dass du bei einem Wasserwerfereinsatz völlig durchnässt wirst. Auffällige Kleidung, die dich von anderen Demonstranten unterscheidet, kann zur Identifizierung führen.

Es ist sinnvoll, Wechselkleidung mitzunehmen oder diese mit anderen Aktivisten auszutauschen, falls es Probleme gibt. Schlafe ausreichend und sorge für eine gute Ernährung vor der Demo, da sie durch Blockaden in die Länge gezogen werden kann. Bewege dich immer in Gruppen, da diese Schutz bieten.

Ermittlungsausschuss (EA)

Vor jeder Aktion sollte ein Ermittlungsausschuss (EA) eingerichtet werden, um auf staatliche Repressionen reagieren zu können. Personen, die vor, während oder nach der Demo festgenommen werden, können sich dort melden. Der EA versucht dann, Anwälte und Unterstützer zu kontaktieren. Melde dich beim EA, wenn du oder deine Kameraden festgenommen wurden, und gib alle relevanten Informationen an. Nach einer Entlassung aus dem Polizeigewahrsam solltest du ein Gedächtnisprotokoll anfertigen und es dem EA zukommen lassen.

Wenn du selbst eine Demo organisierst, richte ebenfalls einen EA ein, der sofort eingreifen kann, wenn es Probleme mit der Polizei gibt. Die Telefonnummer des EA sollte im Vorfeld bekannt gemacht werden, am besten schreibst du sie dir wasserfest auf den Unterarm.

Polizeiliche Auflagen

Die Polizei versucht, Demonstrationen durch Auflagen einzuschränken. Diese können u. a. das Tragen bestimmter Kleidung, Fahnen oder Transparente betreffen. Auch Trommeln, Fackeln und Hunde sind oft verboten. Informiere dich vor der Demo über die spezifischen Auflagen, die für diese Veranstaltung gelten.

Polizeikontrollen und Verhalten

Während Polizeikontrollen solltest du nur die Informationen preisgeben, die auf deinem Ausweis stehen, und deine Berufsbezeichnung in allgemeiner Form nennen. Frauen haben das Recht, von einer weiblichen Beamtin durchsucht zu werden. Es ist ratsam, Handschuhe erst direkt auf der Demo anzuziehen und immer ein Auge auf deine persönlichen Gegenstände zu haben.

Wichtige Gesetze

Auf Demonstrationen kommen nicht nur die "szeneüblichen" Paragraphen 86 und 130 StGB zur Anwendung, sondern noch viele weitere. Die häufigsten Paragraphen die gegen uns angewandt werden, sind:

  • § 86a StGB: Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
  • § 113 StGB: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
  • § 125 StGB: Landfriedensbruch
  • § 130 StGB: Volksverhetzung
  • § 223 StGB: Körperverletzung
  • § 3 VersammlungsGesetz: Uniformierungsverbot
  • § 17a VersammlungsGesetz: Vermummungsverbot (Schutzwaffenverbot)

Du solltest, bevor du dich an Demonstrationen usw. beteiligst, im Kameradenkreis oder der Bezugsgruppe über diese Paragraphen sprechen.

Jedem muss bewusst sein, was diese Paragraphen bedeuten und welche Konsequenzen ein Verstoß gegen sie mit sich bringt. Die Ausrede "Davon habe ich nichts gewusst" bringt vor Gericht nichts. Jeder sollte also wissen, was er tut. Das erspart unnötige Gerichtsverfahren

SfN Demoflugblatt - Verhalten bei einer Festnahme

Vor großen Demonstrationen ausdrucken und den anreisenden Aktivisten vor Ort aushändigen.

Am Versammlungsplatz einer Demo werden auf gut organisierten, größeren Veranstaltungen meistens Zettel mit der Nummer des Ermittlungsausschusses verteilt. Schreib dir diese Nummer mit einem Edding auf den Unterarm, da deine Taschen bei einer evtl. Festnahme geleert werden.

Die Polizei wird öfter versuchen euch durch aggressives Auftreten einzuschüchtern. Allgemein gilt es deshalb immer, einen kühlen Kopf zu bewahren und ruhig zu bleiben. Wer zum ersten Mal auf eine Demo fährt, sollte sich das Geschehen vielleicht erst einmal etwas anschauen. Egal, wo ihr euch einreiht, bildet immer Blöcke!

Sie schützen euch vor Übergriffen, lassen Sprechchöre besser koordinieren und sorgen für ein entschlossenes und organisiertes Demobild für Umstehende.

Gerade wenn es hektisch wird und die Systemeinheiten die Demo mit Tränengas und Gummischrot spalten wollen sind Blöcke ein wichtiges mittel gegen Repressionen. Wenn ihr vereinzelt seid, fällt es ihnen leichter, einzelne herauszugreifen. Sprecht euch mit anderen Gruppen oder Blöcken ab, wenn ihr eine Aktion starten müsst, oft ist einem ggf. notwendigen Durchbruch mehr Druck notwendig als ihr aufbringen könnt. Bleibe aber auch dann bei deinen Kameraden. Die Staatsdiener merken sich beteiligte Personen, um sie im günstigen Augenblick herauszugreifen.

Im Block bildet ihr Kleingruppen von Leuten, die sich gut kennen und immer zusammenbleiben. Diese Gruppe sollte nicht mehr als 5 Personen umfassen. So könnt ihr euch sicher sein, dass immer wer bereitsteht um euch vor Übergriffen durch die Polizei zu schützen. Mehr Infos im Zusatzthema Bezugsgruppen

In Extremsituationen solltet ihr euch in Ketten einhaken, damit man euch nicht auseinander reißen/angreifen kann. Wenn Kameraden von Polizisten angegriffen werden, zieht die Kameraden in den Block (evtl. strafbar, das muss jeder für sich entscheiden).

Vereinbare mit deinen Kameraden einen Treffpunkt für den Fall, dass ihr euch während der Demo verliert. Es kann vorkommen, dass sie eine Demo zerschlagen: Überlegt euch vorher, wie ihr euch in diesem Fall verhalten wollt, ob ihr nach Hause geht oder noch in der Stadt bleiben wollt. Besprecht dies schon vor der Demonstration.

Sollte es zu Festnahmen kommen, so merkt euch, wer als Zeuge vor Gericht aussagen könnte. Sprecht direkt danach Kameraden an, die Fotos oder Videos machen, damit ihr eine Kopie für einen eventuellen Rechtskampf bekommt. Die Aufnahmen können möglicherweise vor Gericht die ungerechtfertigte Polizeimaßnahme beweisen [Videoaufnahmen vom Geschehen bringt ihr im Falle einer abzusehenden Festnahme zum Lautsprecherwagen.]

Es kann vorkommen, dass die Staatsorgane offenkundig gegen Rechte verstößen. Dies kann der Fall sein, wenn die Demo am Ab- oder Weitermarsch gehindert wird oder wenn Zwangsmaßnahmen gegen die Teilnehmer vollzogen werden. Weise beharrlich auf deine Rechte hin und versuche, sie zu wahren!

Sollte es zu Übergriffen durch die Polizei/Antifa kommen rennt niemand weg! Versucht gemeinsam die Übergriffe abzuwehren. Achtet besonders darauf, dass ihr euer Notwehrrecht nicht überschreitet, da das zu weiteren Komplikationen führen könnte. Wer Steine zurück wirft oder selbst auf Gegendemonstranten losstürmt, gefährdet sich und die Versammlung, da die öffentliche Sicherheit gefährdet wird. Abgesehen davon fördert jeder Gewalttäter das Bild, welches die Medien ohnehin von uns zu zeichnen versuchen - geben wir ihnen also keinen Ansatz!

In solchen Extremsituationen werden eventuell eingeschleuste Provokateure mit ihrer Arbeit beginnen. Achtet darauf, ob ihr die Kameraden kennt die bei euch in der Nähe sind. Wenn euch manche Leute völlig unbekannt sind und sie durch extremere Aktionen auffallen sagt bitte einem Ordner bescheid, damit die Angelegenheit geklärt wird.

Mach andere Demoteilnehmer auf Zivilpolizisten aufmerksam, zeige sie ihnen offensichtlich, denn nur unerkannt fühlen sie sich sicher und können ihre Aufgabe wahrnehmen.

Bevor sie zum "letzten Mittel", nämlich der gewaltsamen Auflösung der Demo greifen, wird es vielfach zu kleineren Einschüchterungsversuchen kommen. Diese sollen dich verunsichern und dazu bewegen, aus freien Stücken das Feld zu räumen. Die erhoffen sich so die "schweren Geschütze" nicht auffahren zu müssen - Wasserwerfer oder prügelnde Hundertschaften erzeugen ein Bild des totalitären Polizeistaates.

Um dieses Bild zu vermeiden, finden Demos oft auch dann noch statt, wenn sie zuvor schon fast gescheitert waren. An der Beharrlichkeit aller Demonstrationsteilnehmer, die sich nicht verunsichern ließen, sind schon viele Täuschungsversuche des Systems gescheitert.

Es sollte allen klar sein, dass militantes Vorgehen nicht der alleinige Zweck einer Demo ist, sondern nur eine Reaktion auf bestimmte Situationen sein kann. Wer das vergisst, hat auf einer Demo nichts verloren.

Vermummungsverbot

Das Vermummungsverbot untersagt den Teilnehmern von Demonstrationen, ihr Gesicht zu verdecken oder Gegenstände mitzuführen, die dazu bestimmt sind, das Gesicht zu verdecken und damit die Feststellung der Identität zu verhindern.

In Deutschland ist es im § 17a Abs. 2 Versammlungsgesetz geregelt und die Zuwiderhandlung wird gemäß § 27 Abs. 2 bzw. § 29 Abs. 2 mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe unter Strafe gestellt. Das Vermummungsverbot wurde in Deutschland am 28. Juni 1985 mit den Stimmen der konservativ-liberalen Koalition unter Helmut Kohl im Bundestag beschlossen.

Eine kurzzeitige Vermummung, um der Verfolgung durch den gewaltbereiten, politischen Gegner zu entgehen, wurde in zwei Fällen von Amtsgerichten in Berlin und Düsseldorf allerdings als legitim angesehen.

Ziel des Vermummungsverbotes ist es, eine Verfolgung von während einer Demonstration begangenen Straftaten zu erleichtern. Um dies mittels Gesichtserkennung zu ermöglichen, dürfen polizeiliche Video- und Fotografentrupps von Personen, von denen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen, Bildaufnahmen machen. Eine Vermummung würde eine Identifizierung erschweren oder unmöglich machen.

Im November 2015 hat die CSU das Versammlungsrecht in Bayern verschärft. Wer sich künftig auf einer Demonstration maskiert oder vermummt, macht sich strafbar und muss mit einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft rechnen. Weitere Informationen erhälst du im SfN Infoblog

Uniformierungsverbot

Unter dem Uniformverbot versteht man im deutschen Recht das Verbot, öffentlich oder in einer Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen.

Auf Bundesebene ist das Uniformverbot in § 3 Abs. 1 VersammlG geregelt. Verstöße gegen das Uniformverbot sind nach § 28 VersammlG strafbar und mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bedroht. Nach dem Versammlungsgesetz ist es verboten, in der Öffentlichkeit Uniformen oder uniformähnliche Kleidung zu tragen, wenn durch das Tragen eine gemeinsame politische Gesinnung ausgedrückt werden soll.

Nach § 3 Abs. 2 VersammlG werden Jugendverbände, die sich vorwiegend der Jugendpflege widmen, auf Antrag vom Uniformverbot befreit.

Rechtslage in Bayern

In Bayern gilt, soweit das Verhalten auf Versammlungen betroffen ist, nicht das Versammlungsgesetz des Bundes, sondern das Bayerische Versammlungsgesetz (BayVersG). Dessen Art. 7 enthält ein Uniformverbot, das ausdrücklich nur dann gilt, "sofern dadurch eine einschüchternde Wirkung entsteht". Verstöße gegen dieses Uniformverbot stellen nach Art. 21 Abs. 1 Nr. 2 BayVersG eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße bis zu 3.000 Euro geahndet werden kann.

Schutz-/Passivbewaffnung

Der Begriff Schutzwaffe oder passive Waffe bezeichnet diejenigen Teile der Ausrüstung einer Person, die nicht zum Angriff, sondern zum Schutz des Trägers gegen Waffenanwendung bestimmt sind.

In der Bundesrepublik Deutschland verbietet § 17a Versammlungsgesetz das Mitführen als Schutzwaffe geeigneter Gegenstände zu einer Versammlung unter freiem Himmel (Kundgebung/Demonstration), sofern sie den Umständen nach dazu bestimmt sind, den Träger vor Zugriffen durch die Behörden zu schützen. Ausgenommen sind ausdrücklich Gottesdienste und Brauchtumsveranstaltungen. Der Strafrahmen für Verstöße gegen § 17a Versammlungsgesetze beläuft sich auf Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

Nicht verboten sind passive Waffen also, wenn sie den Umständen nach nicht dazu bestimmt sind, einen Zugriff durch beispielsweise die Polizei zu verhindern.

Problematisch stellt sich an der Definition die Auslegung des Tatbestandsmerkmals "als Schutzwaffe geeignet" dar. Unter Schutzwaffen im technischen Sinne (§§ 17a Abs. 1, 27 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 1 VersammlG) sind ausschließlich Gegenstände zu verstehen, die nach ihrer Zweckbestimmung, ihren Konstruktionsmerkmalen oder ihren besonderen Eigenschaften von vornherein dazu bestimmt sind, dem Schutz des Körpers zur Verteidigung gegen Angriffe bei kämpferischen Auseinandersetzungen zu dienen. Hierzu gehören vornehmlich Schutzschilde, Panzerungen sowie Schutzwaffen aus dem polizeilichen oder militärischen Bereich (Helme, Schutz- oder Gasmasken usw.) oder aus dem Bereich von Kampfsportarten.

Ferner könnten unter anderem zu passiven Waffen gezählt werden:

  • jede Art von Schutzhelm (Motorrad oder Fahrradhelm, Industrieschutzhelm, Bergsteigerhelm, Anstoßkappe usw.)
  • Schutzbrille oder Gesichtsschutz (Gesichtsschutzschirm)
  • Atemschutzmaske
  • Protektoren wie Knieschützer, Ellenbogenschützer, Motorradkombi
  • Schutzweste

Die folgenden Gegenstände wurden von Gerichten als Schutzwaffe betrachtet:

  • Mundschutz für Boxer (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 11. April 2011)
  • "plastikverstärktes" Baseballcap (Amtsgericht Frankfurt am Main)
  • Plastikfolie (Amtsgericht Frankfurt am Main)
  • Tauchermaske (AG Hamburg)
Diese Gegenstände also NICHT mit zu einer Versammlung nehmen.

Maßnahmen nach einem CN/CS oder Pfefferspray Angriff

Die körperlichen Folgen nach CN/CS-Einsätzen sind vielfältig, jede mögliche Auswirkung bedarf aber einer schnellen Erstversorgung. Je länger Tränengas auf den Körper einwirkt, desto größer ist die Gefahr akuter oder chronischer Schäden.

Bei sämtlichen äußerlichen Einwirkungen von Kampfstoffen ist Wasser das richtige Mittel. Nur durch anhaltendes Spülen lassen sich die Stoffe entfernen. Lass deine Augen von einem Kameraden reichliches mit Wasser spülen, wechsle nach Möglichkeit deine Kleidung, dusche mit kaltem Wasser.

Die einzige Erfolgskontrolle beim Spülen der Augen ist der nachlassende Schmerz. Tritt er nach einiger Zeit wieder auf, sind unter dem Augenlied Tränengasreste geblieben. Du musst erneut versuchen, sie heraus zu spülen. Deshalb sollten keine schmerzstillenden Tropfen genommen werden. Tritt der Schmerz nach Stunden erneut auf, ist evtl. die Bindehaut verletzt oder entzündet. Du solltest dich dann zu einem Arzt begeben.

Dusche zuerst nur mit kaltem Wasser, denn warmes Wasser regt die Durchblutung der Haut an und öffnet die Poren. Erst dann warm duschen, wenn du sicher bist, dass keine CN/CS-Reste mehr auf deinem Körper sind. Beachte, dass beim Waschen der Haare nicht alles wieder in deine Augen gespült wird.

Falls nach dem Duschen Rötungen oder Bläschenbildungen bemerkbar sind, dann sollten sie wie Verbrennungen behandelt werden. Sind sie stark, musst du einen Arzt aufsuchen.

Die andauernde Ausdünstung von CN/CS, gerade bei Kleidern führt zu einer anhaltenden Tränengasaufnahme durch die Atemwege.

Also:

unbedingt Kleider wechseln, in Autos Fenster öffnen! Bei allen Formen von Atembeschwerden, Kratzen im Hals und Atemnot brauchst du erst mal frische Luft. Leute mit Asthma oder Bronchitis sollten sich so schnell wie möglich aus dem Gefahrenbereich begeben. Ist die Schleimhautreizung intensiv und kommen zusätzlich Schmerzen in der Brust, evtl. Blutspucken hinzu, dann musst du dich in kundige Hände begeben. Bei Atemnot besteht die Gefahr eines Lungenödems. Ärztliche Behandlung ist unbedingt notwendig!

Die Reaktionen auf Kampfstoffe sind von Mensch zu Mensch verschieden. Schwerwiegende Folgen können auch Tage später entstehen, ganz abgesehen von Langzeitschäden wie Allergien, Bindehautschädigungen, Atemwegerkrankungen und Hautausschlägen.

Pfefferspray:

Natürlich sind die oben genannten Punkte auch bei einer Pfeffersprayattacke anzuwenden.

Es hat sich nun aber herauskristallisiert, dass eine sterile physiologische Kochsalzlösung einen sofortigen Abklang der Wirkung des Pfeffersprays bewirkt.

Erste-Hilfe-Spray für schnelle sterile Augen- und Wundreinigung. Das Spray wurde speziell für die sterile Reinigung und Linderung nach dem Einsatz von Pfeffersprays und anderen Reizstoffsprays entwickelt. Es bietet aber auch schnelle Hilfe bei sonstigen Augen- und Hautreizungen und kann auch zur Reinigung verschmutzter Wunden eingesetzt werden.

Einfach die Augen, Haut oder verschmutzte Wunde aus etwa 20 cm Entfernung besprühen. Bitte vermeiden Sie direkten Kontakt zwischen Sprühdose und Haut oder Wunde. Inhalt 100 ml sterile physiologische Kochsalzlösung.

Preiswerter kann man aber auch in jeder Apotheke oder in einer gutsortierten Drogerie Kochsalzlösung beziehen. Dort gibt es kleine handliche Flaschen sowie auch große 1 Liter Flaschen mit praktischem Aufsatz.

Schutz gegen Tränengas

  • Die Augen werden am besten durch eine dichtschließende Brille geschützt.
  • Kontaktlinsen rausnehmen, denn das Gas kann sich darunter festsetzen. Wenn du Linsen trägst, dann nimm eine Brille mit, damit du auch nach einem Gaseinsatz was siehst.
  • Zum Schutz der Atemwege bietet sich ein trockenes, feingewebtes Halstuch an, es muss jedoch trocken (!) sein und häufig gewechselt werden.
  • Deine Haut schützt am besten wasserdichte Kleidung.
  • Lederklamotten sollten ausreichend gefettet sein. Beim Kragen ist zu achten, dass nichts reinlaufen kann. Der feuchtwarme Hautkontakt mit CN/CS bewirkt großflächige Reizungen.
  • Plastik- und Öljacken sind auf die Dauer problematisch, weil sie die Haut nicht atmen lassen und ein Hitzestau droht.
  • Faserpelzjacken auf keinen Fall tragen, denn sie bieten den Tränengasmolekülen Halt.
  • Weil CN fettlöslich ist, solltest du dein Gesicht nicht einkremen (auch keine Schminke, Salben usw.). Auf diese Weise gelangt das Tränengas schneller in die Poren der Haut.

Gummischrot

Gummischrot ist eine weitere Waffe, die bei Demonstrationen und ähnlichem zum Einsatz kommt. Auch diese Waffe wird als harmlos eingestuft. Doch auch Gummischrot hat schon seine Todesopfer gefordert. Immer wieder kommt es zu schmerzhaften und nicht selten folgenschweren Verletzungen. Es ist keine Seltenheit, dass ein Mensch ein Auge verliert. (Jeder 1000. Schuss ging ins Auge.) Und wenn das Auge einmal zerstört ist, dann ist es unwiederbringlich weg!

Gummischrot besteht aus 6-kantigen, 10-18g schweren Gummigeschossen (etwa 2.7 x 1.8cm), die in Paketen zu 35 Stück mit dem Tränengaswerfer verschossen werden. Wenn das Paket das Gewehr verlässt, zerspringt die Pakethaut und die Gummigeschosse fliegen in mehr oder minder starker Streuung ins Ziel. Der offizielle Mindestabstand beträgt 20m, die Reichweite 50m, Ausschussgeschwindigkeit 180m/s (bei 10g Geschossen).

Tritt ein Gummigeschoss auf den Körper, so ist entscheidend, aus welcher Entfernung der Abschuss erfolgte und wie stark dämpfend die Kleidung wirkt.

Aus geringer Entfernung werden Plastikeimer, dicker Stoff, aber auch Sperrholz durchschlagen, Finger und Nasenbeine gebrochen, Zähne ausgeschlagen. Auch Blutergüsse und Rissquetschwunden können die Folge sein.

Querschläger (am Boden abprallende Geschosse) können ebenfalls schwere Schäden anrichten. Zu Rissquetschwunden kommt es dann, wenn relativ dicht unter der Haut Knochen liegen und das darüber liegende Gewebe durch die Wucht des Geschosses zerquetscht wird und platzt.

Ungeschützte Augen werden auch auf Distanzen von weit über 20m geschädigt. Die Energie, Form und Größe eines Gummigeschosses reicht aus, um Zerreißungen (Rupturen) auszulösen, was zu einem Verlust der Sehkraft, evtl. auch des Auges führen kann. Vielfach kommt es zu Prellungen des Augapfels, wobei mit Spätfolgen gerechnet werden muss.

Bei Augenverletzungen benötigst du also immer ärztliche Hilfe. Sollten bei Kopftreffern Schwindelgefühl, Sehstörungen, starke Kopfschmerzen, Übelkeit oder Erbrechen auftreten, musst du dich ebenfalls sofort in kundige Hände begeben

Schutz gegen Wurfgeschosse und Gummischrot

Das Risiko schwerer Verletzungen muss durch ausreichenden Schutz verringert werden. Bei Gummischrot solltest du eine Schutzbrille (Augen!) tragen, dazu Handschuhe und genügend Schutz bietende Kleidung. Im Falle eines Gummischroteinsatzes ist es zudem meist nicht ratsam, ziellos wegzurennen und womöglich eine Panik auszulösen. Handelt in der Situation bedacht und bleibt in eurer Gruppe zusammen

Gelegentlich kommt es vor, dass von militanten Gegendemonstranten Farbeier, Flaschen oder Steine geworfen werden. Dabei ist es wichtig, andere zu warnen und die Flugbahn des Wurfgeschosses zu beobachten um den Einschlag abschätzen zu können. Mitgeführte Pappschilder können einen Gefahrenbereich abschirmen. In der Regel sind solche Angriffe nur von kurzer Dauer, da sich die Täter der Strafverfolgung entziehen müssen, können aber schwere Verletzungen verursachen.

Psychische Auswirkungen der Repression

Die psychischen Auswirkungen staatlicher Gewalt haben schon viele von uns zu spüren bekommen. Es ist nicht verwunderlich, dass gerade nach Repression auch psychische Zusammenbrüche stattfinden, weil du eine Konfrontation nahe miterlebt hast oder hilflos zusehen musstest, wie Andere verprügelt wurden.

Die Gefühle von Angst, ohnmächtiger Wut und extremer Hilflosigkeit bei Polizeieinsätzen sind normal, können sich aber plötzlich stark zuspitzen und in spontanen Zusammenbrüchen münden. Zittern, spontane Heulkrämpfe, ziellose Handlungen, Apathie und Teilnahmslosigkeit sind akute Zeichen eines "Psychoschocks", die schon kurz nach dem Erlebten einsetzen.

Aber auch später kann es zu Schlafstörungen, Albträumen, filmartigen Erinnerungen, Stimmungsschwankungen ohne ersichtlichen Grund, ungewohnten Sinneseindrücken (wie z.B. CN/CS-Geruch in völlig gasfreier Umgebung) und anderen individuellen Folgen kommen. Dauer, Heftigkeit und Ausprägung dieser Symptome sind unterschiedlich.

Wichtig ist es, die Gefühle ernst zunehmen und sich damit einzeln wie zusammen auseinander zusetzen! Es ist sinnvoll, Aktionen und die dabei auftretenden Eindrücke und Gefühle gründlich nachzubereiten und in deiner Gruppe das Problem psychischer Belastung bei der Konfrontation mit der Staatsgewalt zu diskutieren.

Der beste Schutz gegen Verletzungen, Festnahmen und Resignation ist eine Gruppe, die solidarisch und verbindlich miteinander umgeht

Deine Rechte nach einer Festnahme sind:

  • den Grund für die Festnahme zu erfahren
  • alle Aussagen zu verweigern
  • nichts zu unterschreiben
  • gegen eine erkennungsdienstliche Behandlung schriftlich Widerspruch einzulegen
  • im Verletzungsfalle einen Arzt zu verlangen und die Verletzung attestieren zu lassen
  • ein Protokoll über die beschlagnahmten Sachen zu erhalten
  • einen Anwalt anzurufen und nächste Angehörige bzw. Kameraden zu benachrichtigen ( zwei Anrufe)

Wirst du selbst festgenommen, versuche so gut es geht ruhig zu bleiben. Rede mit anderen Festgenommenen über eure Rechte, nicht jedoch über Vorgefallenes. Polizisten können immer mithören und sich eure Aussagen notieren! Wie schon bei der Vorkontrolle gilt: Den Polizisten nur sagen, was auf deinem Personalausweis steht und die ungefähre Berufsbezeichnung. Auch Speichelproben müssen NICHT abgegeben werden. Der Satz "Ich verweigere die Aussage!" ist ab sofort dein bester Freund, denn eine Aussageverweigerung kann dir rechtlich nicht negativ angelastet werden. Sie ist später evtl. sogar von Vorteil. Also hör nicht auf die Polizisten! Versuche auch nicht etwas klar zu stellen, wenn du meinst du seist zu unrecht festgenommen. Mit einer Aussage belastest du immer Kameraden, auch indirekt. Halte einfach die Klappe! Auch nichts unterschreiben!

Falle nicht auf Verhörmethoden rein, weder auf den „guten Polizisten“, der ja volles Verständnis für dein Anliegen hat, noch auf den „bösen Polizisten“, der ständig mit der Faust auf den Tisch schlägt. Behalte die Übersicht und deinen Kopf unter Kontrolle. Vergiss all die feinen taktischen Schachzüge, die dir durch den Kopf gehen, wie du die sie reinlegen oder dich aus dem Schlamassel bringen könntest! Jede Situation ist günstiger, um sich was Schlaues zu überlegen, als in der Höhle des Löwen, und alles - wirklich alles - ist auch nach Absprache mit deinen Kameraden und dem Anwalt möglich, auch wenn die Systemdiener dir erzählen, dass es zu deinem Vorteil ist, wenn du ihnen gegenüber Aussagen machst. Wenn du meinst, dir werden Sachen vorgehalten, mit denen du gar nichts zu tun hast, halte trotzdem die Klappe. Denn was dich entlastet, kann jemand anderen belasten: wenn von zwei Verdächtigen einer ein Alibi hat, bleibt immer noch einer übrig!

Wenn du annimmst, schon so tief im Schlamassel zu stecken, dass du lieber alles zugeben willst, damit du nicht so hart verknackt wirst, halte den Mund! Erst nachdem dein Anwalt Akteneinsicht hatte und ihr euch beraten habt, lässt sich eine gute Strategie festlegen. Wenn du erst mal gequatscht hast, nützt dir auch der beste Anwalt kaum noch was. Außerdem reißt du womöglich unbeabsichtigt andere Leute mit rein. Ein Argument für ganz Störrische: Ein Geständnis vor dem Richtertisch zahlt sich immer mehr aus, als bei den ermittelnden Polizisten, wenn es denn schon sein muss!

Dir stehen rechtlich zwei [selbst zu bezahlende] Telefonate zu. Ruf am besten einen Anwalt und den Ermittlungsausschuss [EA] an. Nach ein paar Stunden musst du dann wieder entlassen werden. Fertige umgehend ein umfangreiches Gedächtnisprotokoll an. Wenn du mit mehreren Kameraden festgenommen wurdest, warte nach deiner Entlassung auf die anderen und geht danach gemeinsam nach Hause. Falls Kameraden von dir festgenommen wurden, informiere dich bei der Polizei, oder beim Ermittlungsausschuss, wohin sie gebracht wurden. Ihr solltet dann nach der Demonstration zur Polizeiwache fahren und dort auf ihn warten.

Beachte bitte das Kapitel: Aussageverweigerung

Gefanfenentransport

Sprich auf der Fahrt zum Gefangenensammelplatz mit den anderen Festgenommenen über eure Rechte, aber mit keinem Wort über das, was du gemacht hast bzw. dir vorgeworfen wird. Es wäre nun wirklich nicht das erste Mal, dass ein Spitzel dabei ist, auch wenn du ein gutes Gefühl bei allen hast.

Achte auf andere und zeige dich verantwortlich, wenn sie mit der Situation der Festnahme noch schlechter klar kommen als du, das beruhigt auch dich. Redet darüber, dass es Sinn macht, konsequent die Schnauze zu halten.

Auf der Wache

Du hast das Recht, zwei Telefongespräche zu führen. Falls sie dir dieses Recht verweigern, bestehe darauf und drohe mit einer Anzeige. Verlange einen Arzt, um ggf. deine Verletzungen zu attestieren. Nach der Freilassung besuche deinen Hausarzt, der erneut deine Verletzungen schriftlich bestätigt. Verlange über beschädigte Sachen ein Protokoll.

Wie jedem politischen Aktivisten bekannt sein müsste, ist es von großer Wichtigkeit, darauf zu achten, wo, mit wem und über was gesprochen wird. Von uns bekannten Personen haben wir einen staatsanwaltschaftlichen Brief erhalten, der einmal mehr verdeutlicht, dass es keine Privatsphäre in diesem Staat gibt und wir möchten mit der Veröffentlichung noch einmal daran erinnern. Besuche von Angehörigen und Freunden im Staatskerker bilden da keine Ausnahme. Es reicht nicht aus, dass Gespräche durch einen stets anwesenden Vollzugsbeamten "belauscht" werden, denn gerne bedient man sich auch technischer, akustischer Überwachung um Gespräche von Beschuldigten und deren Besuchern aufzuzeichnen.

Wie lange können sie Dich festhalten

Zur Identitätsfeststellung<.

Wenn du bei deiner Verhaftung keinen Ausweis dabei hattest kannst du höchstens zwölf Stunden Festgehalten werden.

Als Zeuge zur Vernehmung:

Sofort nach der Identitätsfeststellung und der verweigerten Aussage, was auch als Zeuge bei der Polizei dein Recht ist, musst du entlassen werden.

Als Tatverdächtiger:

Nach 48 Stunden, genauer: bis Mitternacht des darauffolgenden Tages, musst du entweder frei gelassen worden sein oder einem Haftrichter vorgeführt werden.

Beim Haftrichter

Mache auch hier nur Angaben zur Person. Falls noch nicht geschehen, fordere unbedingt die Kontaktaufnahme zu deinen Anwalt und deinen Kameraden.

Wird Haftbefehl erlassen, lass die Beauftragung deines Anwaltes protokollieren.

Lass dich nicht hängen und halte durch

So stark musst du einfach sein. Wenn alles gut geht, bist du in zwei Wochen wieder frei und kannst Erdbeertorte essen.

Hausdurchsuchungen

Beachte bitte das Kapitel: Hausdurchsuchungen

Es ist nicht ungewöhnlich, dass bei Festgenommenen Hausdurchsuchungen stattfinden, deshalb einige Grundregeln:

  • Von "brisanten" Schriften, CDs usw. sollte grundsätzlich nur ein Exemplar in der Wohnung sein.
  • Material, das dich mit irgendwelchen Aktionen in Verbindung bringt, hat nichts in der Wohnung eines Aktivisten zu suchen.
  • Bewahre keine Adresssammlungen in der Wohnung auf und trage Termine nicht im Jahreskalender ein.
  • Räume vor jeder Aktion oder Demonstration mal wieder auf!

Für die Hausdurchsuchung ist ein richterlicher Durchsuchungsbefehl erforderlich. Ausnahme: bei Gefahr in Verzug, was meistens von den Beamten behauptet wird.

Wenn möglich, solltest du versuchen, bevor die Polizei hereinkommt, Kameraden anzurufen, kurz zu sagen, was los ist und den Hörer nicht aufzulegen, damit am anderen Ende wenigstens ungefähr mitzubekommen ist, was abläuft. Frage nach dem Grund der Durchsuchung, dieser muss nach §106 II StPO vorher bekannt gegeben werden. Erfrage Namen und Dienstnummern des Beamten und lege hartnäckig Beschwerde ein.

Verlange, dass nur jeweils ein Raum zur Zeit durchsucht wird, da du das Recht hast, bei der Durchsuchung dabei zu sein (§106 I StPO). Versuche diese solange hinauszuzögern, bis Zeugen eingetroffen sind.

Lass dir ein Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände anfertigen. Wenn nichts beschlagnahmt wurde, lass dir auch das bescheinigen. Verlange außerdem eine schriftliche Begründung der Durchsuchung. Auf beides hast du Anspruch, der allerdings verfällt, wenn er nicht eingefordert wird (§107 StPO). Unterschreibe nichts, da nicht auszuschließen ist, dass später noch etwas hinzugefügt wird.

Gedächtnisprotokoll

In einem Gedächtnisprotokoll solltest du aufschreiben, wie du die Situationen erlebt hast. Das Gedächtnisprotokoll hilft dir dabei, dich auch nach langer Zeit noch an Kleinigkeiten zu erinnern, die du sonst vergessen würdest. Vor Gericht können selbst Kleinigkeiten manchmal sehr bedeutend sein.

Grundsätzlich gilt:

Beobachtungen und Wahrnehmungen reichen, KEINE Sachen, die belastend sein könnten, KEINE Mutmaßungen, Interpretationen und Gerüchte!

Der Inhalt eines Gedächtnisprotokolls sollte sein:

  • Warst du als Zeuge oder als Betroffener beteiligt?
  • Wo hat das ganze stattgefunden?
  • Wann war das Ereignis?
  • Warum wurde die Person "offiziell" festgenommen/angehalten?
  • Um welche Amtshandlung hat es sich gehandelt (Kontrolle, Festnahme)?
  • Wurde jemand verletzt?
  • Wohin wurdest du/die Person gebracht?
  • Wie lange festgehalten?
  • Was hast du gesagt (bitte GENAU, denn das wissen die anderen jetzt auch)?
  • Was wird vorgeworfen?
  • Gab es mit dir noch andere Verhaftete? Wieviele, Wer?

Eine Kopie des Gedächtnisprotokolls sollte [wenn vorhanden] an den EA und an betroffene Kameraden weitergeleitet werden. Falls ihr selber betroffen seid, solltet ihr auch eurem Anwalt eine Kopie geben.

Schließt euch nach den Demos unbedingt in Gruppen zusammen und tretet gemeinsam den Heimweg an. Es kann immer und überall zur Konfrontation mit dem politischen Gegner kommen. Ihr solltet also so lange wie möglich in großen Gruppen bleiben, damit ihr euch im Fall der Fälle verteidigen könnt. Es ist schon vorgekommen, dass man selbst nach stundenlanger Fahrt an einem Rastplatz an der Autobahn noch auf einen Antifabus traf. Im Regelfall ist ein Kampf bei gleicher Zahl gegen Antifas kein Problem, ihr solltet jedoch überlegen, ob eure Reisebusbesatzung in der Lage ist, sich gegen einen Antifaangriff zur Wehr zu setzen. Tretet entschlossen auf. Eine Konfrontation ist in einem solchen Falle wahrscheinlich. In diesem Fall handelt schnell, entschlossen und mit allen Mitteln! Für Fairness hat noch niemand einen Preis gewonnen! Es rennt niemand weg und lässt seine Kameraden im Stich!

In einigen Fällen massiver Repression bietet es sich an, eine Spontandemonstration in einer anderen Stadt durchzuführen.

Dazu muss folgendes beachtet werden:

  • Eine Versammlung ohne Anmeldung ist erlaubt, wenn es sich um eine Spontanversammlung handelt.
  • Eine Spontanversammlung entsteht aus einem momentanen Anlass.
  • Dadurch, dass ein Entschluss mehrerer Menschen dazu führt, sich aus einem momentanen Anlass zu versammeln, hat eine solche Versammlung keinen Veranstalter.

Im Unterschied zur Spontanversammlung gibt es die Eilversammlung, welche aus zeitlicher Nähe zum Versammlungsziel keine Anmeldung innerhalb der 48stündigen Frist des § 14 VersG zulässt. Diese Versammlung muss aber spätestens zu Beginn von ihrem Veranstalter angemeldet werden.

Dies werden sich Repressionsorgane zunutze machen wollen:

  • Nachdem eine Spontanversammlung stattgefunden hat, werden sie daher versuchen, herauszufinden, wer der „Veranstalter“ ist. Merke, es gibt keinen Veranstalter! Andernfalls wird der Veranstalter eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das VersG bekommen, weil er seine „Eilversammlung“ nicht angemeldet hat.

Der Einsatzleiter der Polizei ist unter Angabe des folgenden Entscheids des Bundesverfassungsgerichts darauf hinzuweisen, dass es sich um eine Spontanversammlung handelt, welche keinen Veranstalter hat.

BVerfG, Beschluß vom 23.10.1991 - 1 BvR 850/88 zitiert in ständiger Rechtsprechung:

  • "Allerdings bedarf § 14 VersG der Einschränkung. Die Anmeldepflicht [48 Stunden] erstreckt sich nach seinem Wortlaut unterschiedslos auf sämtliche Versammlungen unter freiem Himmel. Das kann jedoch, wie das BVerfG schon früher festgestellt hat, nicht für Spontanversammlungen gelten. Darunter sind Versammlungen zu verstehen, die sich aus einem momentanen Anlass ungeplant und ohne Veranstalter entwickeln. Eine Anmeldung ist hier aus tatsächlichen Gründen unmöglich. Ein Beharren auf der Anmeldepflicht des § 14 VersG müsste folglich zur generellen Unzulässigkeit von Spontanversammlungen führen. Das wäre mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit nicht vereinbar."

Weitere Hinweise

Bei Demonstrationen oder anderen Auftritten in der Öffentlichkeit kommt es regelmäßig vor, dass politisch "unkorrekte" Deutsche von sogenannten "Antifaschisten" Journalisten und auch Polizisten gegen ihren Willen fotografiert werden. Die so gewonnenen Abbildungen erscheinen dann oft in den Medien, - manchmal sogar in Form von "Steckbriefen", um die Betroffenen gesellschaftlich und beruflich zu ächten und auszugrenzen.

Durchaus nicht selten wurden sie dann sogar Opfer von Gewalttaten. Versuche politisch "unkorrekter" Deutscher, in umgekehrter Richtung auch ihre Verfolger bildlich und namentlich festzuhalten und derartige Liste zu veröffentlichen, endeten in der Vergangenheit dagegen mit Verurteilungen und strengen Strafen. Daher soll im folgenden die Rechtslage um das "Recht am eigenen Bild" gemäß §§ 22 - 24 KUrhG dargestellt werden.

Bei Demonstrationen und auch bei anderen Gelegenheiten dürfen die folgenden Personen fotografiert werden:

  • alle, die ihre Einwilligung hierfür gaben,
  • alle absoluten Personen der Zeitgeschichte, wie z.B. Staatsoberhäupter, bekannte Sportler, Künstler und Straftäter schwerwiegender Straftaten,
  • alle relativen Personen der Zeitgeschichte, also solche, die durch ein zeitgeschichtliches Ereignis vorübergehend in das Blickfeld der Öffentlichkeit geraten, wie z.B. erwachsene Familienangehörige und Lebensgefährten der absoluten Personen der Zeitgeschichte, Verbrechensopfer und Menschen, die in das Blickfeld der Öffentlichkeit geraten,
  • die Versammlung oder Demonstration als solche, wobei wichtig ist, dass keine Portraitaufnahmen, also keine von einzelnen Personen oder Gruppen, angefertigt werden dürfen (Urteil des OLG Celle vom 25.09.1979, Az. S 157/78, zu finden in NJW 1979, 57),
  • einzelne Personen bei einer Demonstration (Portraitaufnahmen) nur dann, wenn dies durch die Polizei geschieht und wenn eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliegt, z.B. wenn von Versammlungsteilnehmern schwere Straftaten begangen werden oder unmittelbar bevorstehen (Urteil des OVG Bremen vom 24.04.1990, Az. 1 BA 18/89, zu finden in NVwZ 1990, 1188),
  • einzelne Personen bei einer Demonstration (Portraitaufnahmen) nur dann, wenn damit später Straftäter identifiziert werden können (Urteil des BGH vom 12.08.1975, Az. 1 StR 42/75, zu finden in NJW 1975, 2075).

Bei einer Demonstration und auch bei anderen Gelegenheiten dürfen die folgenden Personen nicht fotografiert werden, - unterlasse daher solche Handlungen!:

  • alle "Normalmenschen", die hierfür ihre Einwilligung nicht geben,
  • alle friedlichen und "normalen" Demonstrationsteilnehmer (Beschluss des VG Schleswig-Holstein vom 14.10.2005, Az. 3 A 212/05 nach entsprechender Erklärung der Polizei, dass das Fotografieren von Ordnern ohne das Vorliegen von Straftaten rechtswidrig gewesen war).

Polizisten müssen sich fotografieren lassen

Immer wieder kommt es zum Streit um Pressefotos bei Polizeieinsätzen. Darf der Einsatzleiter Journalisten untersagen, die Beamten bei ihrer Arbeit zu fotografieren oder zu filmen? In Schwäbisch Hall wurde das versucht, als ein Sondereinsatzkommando einen mutmaßlichen Schwerverbrecher zum Augenarzt eskortierte. Das an Ort und Stelle ausgesprochene Fotografierverbot für einen Pressefotografen war rechtswidrig, befand heute das Bundesverwaltungsgericht.

Über den Einzelfall hinaus stellt das Bundesverwaltungsgericht ganz wichtige Punkte klar. Polizisten sind laut der Entscheidung keine Privatpersonen, und an der Information über Polizeieinsätze besteht ein öffentliches Interesse:

Der Einsatz von Polizeibeamten, namentlich ein Einsatz von Kräften des Spezialeinsatzkommandos stellt im Sinne der einschlägigen Bestimmung des Kunsturhebergesetzes ein zeitgeschichtliches Ereignis dar, von dem Bilder auch ohne Einwilligung der abgelichteten Personen veröffentlicht werden dürfen.

Es bedarf also keiner Erlaubnis, wenn Journalisten Polizisten im Dienst fotografieren wollen. Ebenso wenig können Polizisten den Aufnahmen wirksam widersprechen. Diese Bilder dürfen dann auch veröffentlicht werden.

Eine Einschränkung gilt nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, wenn die Bilder zur "Enttarnung" von Spezialkräften führen können. Aber auch hier sei ein Fotografierverbot nur das letzte Mittel. Die Polizei muss vielmehr vorrangig auf die Presse einwirken, dass Gesichter "gefährdeter" Beamter gepixelt werden.

Im entschiedenen Fall gab es, so das Gericht, ausreichend Gelegenheit für die Polizeiführung, ein verantwortungsvolles Verhalten der Presse sicherzustellen.

Die Wertung des Gerichts, dass Polizeieinsätze zeitgeschichtliche Ereignisse sind, wird auch Auswirkungen auf Fotografierverbote gegenüber Menschen haben, die keinen Presseausweis besitzen. Auch wenn diese sich - vielleicht - nicht auf die Pressefreiheit berufen können, so gelten die Freiheiten des Kunsturheberrechtsgesetzes doch für jedermann. Das Urteil wird es deshalb auf jeden Fall allen Zeugen von Polizeieinsätzen leichter machen, sich gegen ein Fotografierverbot zu wehren. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.03.2012, Az, 6 C 12.11

Aufgrund von jahrelanger Erfahrung sind wir zu der Auffassung gekommen, daß es meist die Medien sind, die jeweils als erste gegen bestimmte politisch unkorrekte Personen oder Verbände vorgehen, und erst danach schalten sich die Behörden ein und ergreifen ihre Maßnahmen. Unser erster Mieden-"Ansprechpartner" auf einer Demonstration ist der Denunzierungsfotograf.

Ein Denunzierungsfotograf ist eine Person, die Privatpersonen mit einer anderen Weltanschauung ohne deren ausdrückliche Genehmigung fotografiert und anschließend diese Fotos veröffentlicht oder für ein sog. "Outing" gebraucht.

Die Rechtslage bei der Problematik Denunzierungsfotograf ist eine Gemengelage aus Demonstrations- und Presserecht.

Der Demonstrant darf den Aufzug nicht verlassen und hat das Recht auf einen ungestörten Demonstrationsverlauf. Jedoch erklärt sich der Demonstrant dazu bereit, daß der Aufzug, in dem er sich befindet, von Medienvertretern zur Veröffentlichung gebracht wird.

Der Fotograf darf den Ablauf der Demonstration nicht behindern. Er darf jedoch den Aufzug im ganzen sowie in Teilen ablichten, Portraitaufnahmen sind aber strikt untersagt.

Die Rechtspraxis sieht leider immer etwas anders aus. Dem Demonstrationsteilnehmer ist es nicht gestattet Medienvertreter anzugreifen. Stören die Medienvertreter den Aufzug, so ist der Ordnerdienst zu informieren. Der Fotograf darf den Aufzug oder Ausschnitte davon fotografieren. Das Anfertigen von Einzelaufnahmen der Demonstranten ist ihm strikt untersagt. Das heißt, er muß einen vermuteten und geschätzten Mindestabstand von fünf Metern zum Demonstrationszug einhalten. Diese Einzelaufnahmen werden meistens als Portraitaufnahmen bezeichnet. Macht ein Fotograf trotzdem Einzelaufnahmen, agiert er folglich als Denunzierungsfotograf und der betroffene Demonstrationsteilnehmer kann diesen Fotografen bei der Polizei anzeigen.

Jedoch sollte sich der Demonstrant die Anzeige bei der Polizei reiflich überlegen. Denn hat er sie erst mal gestellt, so sind der Antifa sein Name und seine Meldeadresse bekannt. Das Bedrohen und körperliche Züchtigen der Denunzierungsfotografen kann natürlich auch eine spätere Rache durch eine dann in übergroßer Mehrheit erscheinende Antifa zur Folge haben.

Aus diesem Grunde empfehlen wir dir die folgenden Verhaltensregeln gegenüber den Medien:

  • Bewahre Ruhe.
  • Lasse dich von Medienvertretern weder durch Freundlichkeiten übertölpeln noch durch Drohungen einschüchtern.
  • Seie dir darüber im Klaren, daß die Presse dir gegenüber nicht fair ist, sondern vor allem auf Sensationshascherei aus ist. Dies gilt besonders für freie Journalisten, die finanziell sehr unter Erfolgszwang stehen.
  • Seie dir darüber im Klaren, daß du nicht verpflichtet bist, Medienvertretern Auskunft zu geben oder deren Fragen beantworten zu müssen. Unterlasse daher grundsätzlich und vollständig und von Anfang an jedes Gespräch und jede Äußerung gegenüber Medienvertretern.
  • Vermeide auffällige oder provozierende Handlungen und Äußerungen. Denn nur dann, wenn irgend etwas geschieht - am besten etwas Auffälliges -, kann die Presse darüber berichten und Fotos machen. Dort, wo dagegen nichts oder jedenfalls nichts Neues oder Außergewöhnliches geschieht, kann auch nicht viel berichtet oder fotografiert werden, und das Interesse der Medien erlahmt.
  • Geben niemals deine Einwilligung, wenn du fotografiert werden sollst.
  • Wenn du zu Recht fotografiert werden sollst, musst du dies dulden (Wann dies der Fall ist, ist in Mäxchen Treuherz im Kapitel "Mäxchen und die Fotos" nachzulesen).
  • Wenn du zu Unrecht fotografiert wirst, bist du dagegen berechtigt, Notwehr zu leisten. Du darfst:
    • dem Fotografen widersprechen
    • danach die Kamera festhalten und weitere Aufnahmen verhindern
    • danach dem unberechtigten Fotografen die Kamera oder die Speicherkarte mit entsprechenden Aufnahmen abnehmen
    • die beanstandeten Fotos von der Kamera/Speicherkarte löschen (die restlichen Fotos dürfen nicht angetastet werden )
    Diese Handlungen sind erlaubt, auch wenn es dabei zu einer Sachbeschädigung der Kamera und der Bilder oder sogar zu einer Körperverletzung des Fotografen kommt (OLG Düsseldorf, Beschluß vom 15.10.1993, Az. 2 Ss 175/93-65/93 II - 2 Ws 214/93, zu finden in NJW 1994, 1971 f. - 39K93 -)

Seit einigen Jahren erfahren wir immer mehr, zu welchen Mitteln Sicherheitsbehörden greifen, um Kommunikationen von Demonstranten flächendeckend zu überwachen. Gleichzeitig sollte aber das Mithören unserer privaten Telefonate und die Durchsuchung unserer mobilen Geräte nicht ohne Anordnung möglich sein. Und es geht auch nicht nur um Inhalte: Schon die Tatsache, an einer bestimmten Demo teilgenommen zu haben, kann eine erhebliche Aussagekraft haben.

Eine Demo ist natürlich ein historisches Ereignis, das man festhalten möchte. Man will Infos, Fotos und Videos sofort mit Freunden oder auch der ganzen Welt teilen. Daher nehmen wir unsere mobilen Geräte mit und sehen uns dann mit dem Problem konfrontiert, dass wir auf eben jenen Geräten auch eine Menge private Daten gespeichert haben. Wir hoffen, dass wir euch daher mit dieser Anleitung einige Fragen beantworten und euch Tipps geben können, wie man seine Daten am besten sichert und welche Rechte ihr während der Demo habt, sollte es einmal brenzlig werden. Generell gilt natürlich: Seid kreativ, Humor ist stärker als Gewalt!

Niemand und kein Gerät ist jemals 100% sicher, aber es gibt ein paar Dinge, die ihr für die Sicherheit eurer persönlichen Daten tun könnt, bevor ihr auf die Straße geht. Dieser Leitfaden, der an ein Infoheft der EFF angelehnt ist, gibt euch einige gute Tipps.

Weiterführende Hinweise zu dem Thema: "Mobiltelefonen" findest du im Artikel: Schütze dein Mobiltelefon

Vor der Demonstration

Mach dir Gedanken darüber, welche Daten sich auf deinem Telefonen befinden. Zwar gibt es einige rechtliche Hürden, ehe jemand dein Mobiltelefon beschlagnahmen und durchsuchen darf, doch ist es alles andere als sicher, dass euch das im Ernstfall wirklich hilft.

Und auch wenn niemand euer Gerät in die Hände bekommt, drohen durchaus Gefahren für die Privatsphäre. Denn seit 2012 ist bekannt, dass die Polizei flächendeckende Funkzellenabfragen während Demos durchführt. Bei einer Funkzellenabfrage werden alle Verbindungsdaten ausgewertet, die in einer bestimmten, räumlich bezeichneten Funkzelle in einem bestimmten Zeitraum angefallen ist. Die Berliner Polizei hat beispielsweise im letzten Jahr auf diese Weise 50 Millionen Verkehrsdatensätze gesammelt. Damit lässt sich quasi ein elektronisches Register anlegen, wer an welcher Demo teilgenommen hat - und zwar auch ohne dass es den geringsten Verdacht gegen die Personen gäbe, die so ins Raster der Behörden geraten. Gegen die Funkzellenabfrage ist leider kaum ein Kraut gewachsen, sofern man das Mobiltelefon nicht in den Flugzeug-Modus stellen will. Aber was die Inhalte des Mobiltelefon angeht haben wir eine Reihe von Empfehlungen:

Schütze deine Daten! Wenn du noch irgendwo ein älteres Mobiltelefon hast, ist es empfehlenswert, dein jetziges vorübergehend zu ersetzen. So kannst du für den Fall der Fälle sicher gehen, dass deine Fotos, dein Adressbuch und andere Daten sicher zu Hause liegen.

Mach ein Back-up. Eine weitere und einfache Möglichkeit ist es, vor der Demo ein Back-up aller Inhalte, deines Adressbuchs und aller Nachrichten zu machen, um dann dein Gerät komplett löschen zu können. Dieses leere Gerät kannst du dann problemlos mit zur Demo nehmen. Nach der Demo holst du dir einfach alles mit dem Back-up zu Hause zurück. Wenn du allerdings meinst, dass du gar kein Mobiltelefon brauchst, bringe einfach keins mit.

Sperre dein Mobiltelefon mit einem Passwort. Der Passwortschutz kann dein Mobiltelefon vor physischen Durchsuchungen schützen - aber vergiss nicht, dass er von Geheimdiensten oder anderen Behörden eventuell umgangen werden kann. Eine Kombination aus Zahlen und Buchstaben ist generell sicherer, denn eine Zahlenkombination lässt sich in wenigen Minuten knacken.

Weitere Informationen zum Thema Passwort: Passwortschutz

Benutze verschlüsselte Kommunikationswege. SMS können generell von deinem Anbieter gespeichert und mitgelesen werden - oder auch mit Hilfe von diversem Überwachungsmaterial, das in der Nähe der Demo aufgestellt wird (Stichwort IMSI-Catcher). Du solltest dich mit deinen Freunden vor der Demo mit verschiedenen Verschlüsselungstechniken und -diensten vertraut machen, um deine Nachrichten vor fremdem Zugriff zu schützen. Direkte Nachrichten über soziale Netzwerke können beim Senden teilweise verschlüsselt werden. Strafverfolgungsbehörden haben aber die Möglichkeit, mit Hilfe von Anordnungen die Herausgabe der Daten bei den Unternehmen anzufordern.

Eine gute Möglichkeit für den besseren Schutz von Nachrichten ist die sogenannte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Mit Apps wie TextSecure (Whisper Systems) kannst du deine SMS und mit ChatSecure(Guardian Project) dein Instant-Messaging verschlüsseln. Auch die mobile Version von Cryptocat ist ganz gut für verschlüsselte Chats.

In Deutschland relativ verbreitet ist außerdem die (kostenpflichtige) App Threema. Leider ist die Software nicht OpenSource, aber sicherlich doch etwas sicherer als offene Kommunikation über Facebook oder SMS.

Ende-zu-Ende-Verschlüsselung schützt nicht deine Metadaten. Mit anderen Worten: Selbst wenn du alles verschlüsselst, können Behörden je nach System evtl. weiterhin sehen, mit wem du wann und wie lange telefonierst oder Nachrichten austauschst.

Auf der Demonstration

Behalte die Kontrolle über dein Telefon. Es ist empfehlenswert, dein Mobiltelefon immer bei dir zu tragen und es nur dann einer Person deines Vertrauens in die Hand zu geben, wenn du meinst, dass dir eine Verhaftung bevorsteht. In jedem Fall solltest du dein Mobiltelefon so einstellen, dass sich der Bildschirm sehr schnell automatisch sperrt.

Es gibt keine rechtliche Verpflichtung, irgendwelchen Beamten seine Passwörter zu verraten. Das sollte man daher auch nicht tun!

Mache Bilder und Videos von der Demo. Wir haben alle das Recht darauf, alles aufzunehmen, was sich vor unseren Augen im öffentlichen Raum abspielt. Obwohl die Polizei das nicht so gerne sieht und sich hin und wieder dagegen wehrt, meint das Bundesverfassungsgericht, dass "Dokumentationen von Polizeieinsätzen im öffentlichen Interesse" liegen. Lese dir zur Sicherheit vor der Demo die Sicherheitshinweise hier auch noch einmal genau durch.

Außerdem könnte man erwägen, Dienste zu nutzen, die das gesammelte Material direkt auf einen Server hochladen. Streamingdienste und sogar soziale Netzwerke sind praktisch, um zu verhindern, dass Beamte sie von den Geräten löschen können.

Nutzt Tor oder VPNs. Wenn du etwas im Netz nachschauen und surfen willst, kannst du dies anonym über das Tor-Netzwerk tun. Für Android und iOS gibt es beispielsweise Orbot und Orweb. Eine weitere Alternative ist die Nutzung von bezahlten VPN-Diensten (die den Zugriff auf das Weltnetz durch Tunnel ermöglichen), die zwar schneller als das Tor-Netzwerk sind, aber weniger gut deine Identität schützen.

Schminkt euch! Es gibt überall Kameras, die alle Demoteilnehmer die ganze Zeit filmen. Ohne es zu wissen, kann dein Bild also schnell in einer Datenbank landen.

Hilfe, ich werde verhaftet

Du hast das Recht zu schweigen - Das betrifft auch Informationen zu deinem Telefon. Bleibe immer ruhig und freundlich. Auf Verlangen sollte man sich zwar mit einem Personalausweis ausweisen und Angaben zur Person machen können - darüber hinaus darf man sich aber gegen jede weitere Mitarbeit sträuben. Du kannst eine Durchsuchung höflich verweigern und erklären, alle weiteren Fragen nicht ohne die Gegenwart eines Anwalts zu beantworten. Wenn ein Polizeibeamter dein Telefon sehen möchte, sag ihm freundlich und bestimmt, dass du einer Durchsuchung deines Geräts nicht zustimmst. Sollte der Beamte nach deinem Passwort fragen, verweigere die Auskunft und fordere einen Anwalt. Jede Verhaftung verläuft anders und du solltest dich von einen Anwalt beraten lassen, damit du in dieser speziellen Situation Unterstützung bekommst.

Bitte beachte, dass die Polizei dich vielleicht nicht zur Herausgabe deiner Passwörter überreden kann - sie kann aber alles dafür tun, um dich unter Druck zu setzen. Sie können dich zeitweise festhalten, wenn du die Kooperation verweigerst. Du hast aber das Recht, spätestens am folgenden Tag einem Richter vorgeführt zu werden.

Einfach wegsperren können sie dich also nicht.

Oft werden bei Demonstrationen auch Nummern von Anwälten, die während der Demo angerufen werden können, verteilt. Zudem steht oft eine "EA-Nummer" zur Verfügung, die du anrufen solltest, wenn du siehst, dass ein Freund von dir verhaftet wird. Die Leute kümmern sich dann um alles weitere und versuchen, die betroffene Person schnellstmöglich wieder frei zu bekommen.

Eines vorweg: Ordner sind keine Securities oder Hilfssheriffs der Polizei. Ihre Aufgabe ist die Beobachtung des Demonstrationszuges und die Deeskalation durch Kommunikation um auftretende Probleme im Keim verbal und gewaltfrei zu klären und Beteiligte zu schützen. Der Ausrichter einer Demonstration hat eine gewisse Verantwortung den Teilnehmern gegenüber. Ordner agieren in gewisser Weise als "Vorbilder".

Alles andere ist Aufgabe der Polizei und über Funk an den Koordinator zu melden.

Die Aufgaben eines Ordners

  • Deeskalation
  • Grünstreifen und -flächen von Teilnehmern freihalten
  • Freihalten von Haltestellen und Zugängen zu U-/S-Bahnen
  • Schutz von Mülleimer, Balustraden, Pflanztrögen, Streugutbehältern, etc. vor Besteigung durch Demonstrationsteilnehmer
  • Gewährleistung ausreichender Durchgangsmöglichkeiten für Passanten (-> Fußweg freihalten)
  • Im Bedarfsfall Freimachen von Zufahrten für Rettungsfahrzeuge
  • Weiterleitung von Presse- und Polizei(an)fragen jeglicher Art an den Ordnerkoordinator

Auftreten, Erscheinungsbild

  • Jeder Ordner muss mit einer Ordnerarmbinde erkenntlich sein (beschriftetes Klebeband ist ausreichend)
  • Es ist von Vorteil in heller oder bunter Kleidung aufzutreten, schwarz und dunkelblau sollte vermeiden werden um auf andere nicht bedrohlich zu wirken
  • Trage gute Schuhe, es kann in Ausnahmesituationen auf einer Demo vorkommen, dass man laufen muss
  • Du solltest dich bemühen ruhig und besonnen aufzutreten um keine Panik oder Bedrohung für andere auszustrahlen
  • Eher schnell gehen, nur im absoluten Notfall rennen

Vorbereitung

  • Stelle dich darauf ein unter Umständen, verbal angegriffen zu werden oder in angespannte Situationen zu geraten (keine Angst, Du bist nie allein)
  • Lege Dir ein paar Sätze in Gedanken bereit, die Du abrufen kannst, wie z.B. "Ich verstehe gut, dass Du auf den Staat sauer bist, deswegen mache ich auch bei dieser Demo mit und bin mir sicher ohne Gewaltanwendung haben wir bessere Chancen unsere Interessen durchzusetzen" oder ähnliches, seid kreativ, schreibt hier Eure Ideen rein

Verbotene Gegenstände

  • Messer, Teppichmesser, Scheren (sofort melden, Abstand, im Auge behalten)
  • Waffen jeglicher Art (sofort melden, Abstand, im Auge behalten)
  • Steine, Wurfgeschosse (versuchen wir kommunikativ abzunehmen)
  • Bitte in solchen Situation speziell immer beachten mindestens zu zweit (einer von der Seite, der andere weiter hinten) auf solche Leute zuzugehen, aber nie bedrohlich und beängstigend zu wirken und jemanden einzukesseln: Eskalationsgefahr! Siehe unten!
  • Seitentransparente mit mehr als 1,50 Meter Länge (versuchen wir kommunikativ abzunehmen bevor die Polizei interveniert)
  • Sturmmasken, Guy Fawkes Masken etc. die gegen das Vermummungsverbot verstossen (Hintergrund: höhere Wahrscheinlichkeit von Gewaltanwendung durch vermummte Teilnehmer die nicht aus unserem Kreis stammen)
  • Flaschen und Dosen werden wir im Auge behalten, aber keine Teilnehmer am Genuß Ihres Getränks hindern, solange diese friedlich sind und keine Anzeichen für mögliche Störungshandlungen geben

Selbstschutz und Zugehen auf Personen

  • Grundsätzlich treten Ordner in Zweiergruppen auf, wobei sich einer etwas hinter dem agierenden Ordner hält
  • Vor dem Zugehen auf einzelne Personen oder Gruppen grundsätzlich per Funk die restlichen Ordner informieren und weitere Ordner anfordern
  • Nähere dich anderen Personen seitlich und nicht frontal und bleibe im 45° Winkel zur Person stehen in einem Abstand von 0,5 bis 1 Meter (Sinn Vermeidung Direktkonfrontationssituation, Sicherheitsabstand und Wahrung der "persönlichen Zone" des Angesprochenen)
  • Sprich eine Person immer persönlich und einzeln an mit lauter und deutlicher Stimme und schaue der Person dabei in die Augen
  • Beleidige nicht und drohe niemandem
  • Zeige in angespannten Sitautionen Deine leeren Handflächen in Schulterhöhe (wirk deeskalierend)
  • Lass Dich nicht einschüchtern, Du bist Respräsentant der Veranstalter, außerdem sind die angeforderten weiteren Ordner (s.o.) auf dem Weg zu Dir
  • Vermeide Körperkontakt, dies wird oft als Grenzüberschreitung aufgefasst und kann zu weiteren Aggressionen führen
  • Wenn Du ernsthaft bedroht wirst und es möglich ist, flüchte bzw. gehe der Situation aus dem Weg

Deeskalationsmaßnahmen

  • Betone das gemeinsame Anliegen
  • "Gewalt ist keine Lösung"
  • Sollte Gewalt bereits angewendet werden oder Waffen einsatzbereit sein, haltet größeren Sicherheitsabstand, die Situation im Auge und informiert den Koordinator umgehend per Funk, damit dieser die Polizei verständigen kann.

Das Gesetz verlangt [§ 14 VersG], dass eine Demonstration mindestens 48 Stunden vor der öffentlichen Bekanntgabe Versammlungsbehörde mitgeteilt wird. Eine Genehmigung ist allerdings nicht erforderlich. In der Regel kann die Anmeldung auch online oder per Telefon vorgenommen werden.

Es reicht meist ein Telefonat. Man sollte bei so einem Telefongespräch immer ein paar Zeugen haben (und den Rufnummernspeicher nicht löschen, wenn man einen hat), damit man nötigenfalls später nachweisen kann, dass man die Demonstration rechtzeitig bei der Polizei angemeldet hat.

§ 14 Versammlungsgesetz:

  1. Wer die Absicht hat, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug zu veranstalten, hat dies spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der zuständigen Behörde unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung oder des Aufzuges anzumelden.
  2. In der Anmeldung ist anzugeben, welche Person für die Leitung der Versammlung oder des Aufzuges verantwortlich sein soll.

Angemeldet werden kann die Versammlung auch von einer juristischen Person. Die Versammlungsleitung muss jedoch von einer natürlichen Person übernommen werden.

Heißt also:

Wenn ich beispielsweise am 1. Juni 14.oo Uhr in Frankfurt demonstrieren will und wenn ich dafür nur intern aufrufe, reicht es, wenn ich das bis zum 30. Mai, 14.oo Uhr angemeldet habe. - Will ich allerdings öffentlich werben [Weltnetz, Plakate, Handzettel oder wie auch immer], muss ich 48 Stunden vor Beginn der Werbung die Demo anmelden. Wenn ich also übermorgen öffentlich Handzettel mit Einladungen verteilen will, sollte ich diese Demo heute noch anmelden; unabhängig davon, dass der Termin erst in über zwei Monaten ist.

Spontanversammlungen

Spontanversammlungen bzw. -demonstrationen sind Versammlungen oder Aufzüge, die nicht vorbereitet wurden, sondern aus einem aktuellen Anlass entstehen.

Hierbei wird unterschieden zwischen nicht anmeldepflichtigen Sofortversammlungen (Spontanversammlungen im engeren Sinne) und den anmeldepflichtigen Blitz- bzw. Eilversammlungen (Spontanversammlungen im weiteren Sinne).

Ein Beispiel einer ECHTEN Spontandemonstration:

Wir sitzen am Freitagabend in Dortmund in einer Kneipe und trinken gemütlich was, und dann hören wir im Radio eine Meldung: "Udo Voigt ist verhaftet worden." Wir sind voll empört: Eh, da schaffen die das erst nicht, diese Partei zu verbieten und sozusagen als späte Rache nehmen sie jetzt den Vorsitzenden fest?! Das kann doch nicht wahr sein, da muss man doch was gegen tun! - Also laufen wir mit dreißig Leuten aus der Kneipe heraus und skandieren: "Freiheit für Udo - sperrt Otto ein!" Aus umliegenden Kneipen kommen noch dreißig Leute, teilweise Kameraden, teilweise Sympathisanten und teilweise Betrunkene, die es einfach gut finden, dass mal irgendwas los ist. Und während wir in Richtung des örtlichen Polizeipräsidiums marschieren, telefoniert der eine oder andere mit dem Handy noch ein paar Leute zusammen und als wir da ankommen, sind wir hundert oder mehr Leute.

In diesem Fall wäre sogar nachweisbar, dass wir eigentlich ein Bier trinken und nicht demonstrieren wollten, bis wir dann im Radio von Udo Voigts Verhaftung gehört haben und dann ging alles so schnell [sprich "spontan"], dass keiner mehr Zeit hatte, irgendwas anzumelden. So eine Aktion ist nicht anmeldeFÄHIG und daher auch nicht anmeldePFLICHTIG. Das ist völlig unabhängig von der Frage, wieviele Leute daran teilnehmen. Ob es nun zehn oder hundert sind. Natürlich, je größer die Menge ist, desto eher entsteht der Verdacht, dass es eine länger vorher geplante Aktion war. Muss aber nicht sein. Aber wenn es um ein Thema geht, das nicht nur eine kleine, politisch bewusste Minderheit betrifft, sondern wirklich eine breite Masse, dann kann es auch Spontandemonstrationen mit Tausenden von Teilnehmern geben.

Sofortveranstaltungen

Sofortversammlungen entstehen in dem Moment des aktuellen Anlasses. Der Beschluss sich zu Versammeln fällt somit zeitlich mit der tatsächlichen Versammlung zusammen. Dadurch ist in der Regel auch kein anmeldefähiger und somit auch -pflichtiger Veranstalter zu bestimmen und eine Anmeldung nicht notwendig.

Eilveranstaltungen

Um eine Blitz- bzw. Eilversammlung handelt es sich wenn die Versammlung nicht mit dem Moment des Beschlusses zur Versammlung zusammenfällt, sondern noch eine gewisse Vorbereitungszeit verbleibt, der verfolgte Zweck jedoch auch nicht mehr nach der versammlungsgesetzlich vorgegebenen Anmeldefrist von 48 Stunden erreicht werden kann.

Hier unterscheidet man sogenannte Blitz- bzw. Eildemonstrationen ["unechte Spontandemonstrationen" und Spontandemonstrationen ["echte Spontandemonstrationen"].

Dabei bleibt die Anmeldepflicht des Veranstalters weiterhin bestehen, die Frist wird jedoch verkürzt. Notfalls kann dabei auch eine telefonische Anmeldung über den polizeilichen Notruf 110 erfolgen.

Auch hier sollte man bei so einem Telefongespräch immer ein paar Zeugen haben (und den Rufnummernspeicher nicht löschen, wenn man einen hat), damit man nötigenfalls später nachweisen kann, dass man vor Beginn der Aktion die Polizei angerufen hat.

Ein Beispielsfall für eine Blitz- bzw. Eildemonstration:

Übermorgen in Hamburg kommt es zu polizeilichen Übergriffen oder sonstigem Stress und ich entschließe mich an Ort und Stelle, gleich am nächsten Tag, Sonntag, den 28. März, noch mal zu demonstrieren. Damit bin ich anmeldePFLICHTIG, weil diese Demo anmeldeFÄHIG ist. Es ist also eine "unechte Spontandemonstration", auch wenn zwischen dem Entschluss zum Demonstrieren und der Demonstration selbst weniger als 48 Stunden liegen.

Noch ein Beispiel:

Ich habe mich nicht am Sonnabend für eine neue Demo entschlossen, sondern sitze am Sonntagmorgen mit ein paar Kameraden zusammen und einer sagt: "Eh, das von gestern sollten wir nicht durchgehen lassen; wir sind hier noch ein paar Leute und aus Hamburg und Umgebung kriegen wir auf die Schnelle auch ein paar zusammen, lasst uns doch heute Nachmittag noch eine Demo machen." Das entscheiden wir, sagen wir, morgens um 10.00 bei einem späten Frühstück und wollen die Demo nachmittags um 14.00 Uhr machen. AUCH DAS ist anmeldePFLICHTIG, weil anmeldeFÄHIG, denn es liegen noch vier Stunden dazwischen.

Wenn du Anregungen oder Fragen zum Leitfaden hast, tritt gerne unserer Diskussionsgruppe auf Telegram bei oder kontaktiere uns über das Kontaktformular.
Diese Seite wurde zuletzt am 27.09.2024 aktualisiert.

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