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Selbstverständlich Wahlbeobachter – Aber wie?

Eine parlamentarische demokratische Wahl ist öffentlich. Die entsprechenden Regelungen, die Wahlbeobachtungen bzw. die Öffentlichkeit der Wahl erlauben, finden sich in der BRD meist in den Landesverfassungen, zusätzlich in den entsprechenden Landeswahlgesetzen sowie im Grundgesetz. Jeder hat das Recht, eine Wahl zu beobachten, unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität, Wohnsitz, Fachwissen oder Zugehörigkeit zu Organisationen.

Wie wichtig eine Wahlbeobachtung ist zeigt dieser Bericht im SfN Infoblog
Wahlbeobachtung – Ein Erlebnisbericht

Eine “vollständige” Wahlbeobachtung, wie sie zum Beispiel vom ODIHR (Office for Democratic Institutions and Human Rights, einer OSZE-Organisation) durchgeführt wird, dauert mehrere Monate und beginnt lange vor dem Wahltermin.

Diese Beobachtung im Vorfeld ist wichtig, allerdings nur mit viel Fachwissen und finanziellen Mitteln möglich. Realistisch ist für einen politischen Aktivisten daher die Beschränkung der Wahlbeobachtung auf den Wahlsonntag.

Die Beobachtungen müssen selbstverständlich so ablaufen, dass die Wahl in keinem Fall gestört wird. Das Verhalten des Wahlbeobachters ist also stets höflich und ruhig, am besten “unsichtbar”.

Vorbereitung der Wahlbeobachtung

Siehst du in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, oder unmittelbar vor dem Zugang zum Gebäude Wahlwerbung, mache den Wahlvorstand darauf aufmerksam und verlange die sofortige Beseitigung.

Wahlwerbung in und vor Wahllokalen ist nach den geltenden Wahlgesetzen verboten.

Drohe notfalls mit Einspruch gegen die Wahl, gemäß dem Wahlprüfungsgesetz. Der Einspruch muss binnen einer Frist von zwei Monaten nach dem Wahltag beim Wahlleiter eingehen. Verboten ist “jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild”. Das heißt, dass auch Kommentare nach dem Motto, das Kreuz an der richtigen Stelle zu machen usw. nicht erlaubt sind. Schon gar nicht aus den Reihen des Wahlvorstandes.

Die Adressen der Wahllokale, die besucht werden sollen, sind vorab zu ermitteln. Es empfiehlt sich das Anfahren der Wahllokale bereits am Vorabend. Notiert werden sollte ebenfalls die Nummer des zentralen Wahlleiters sowie die Adresse des zentralen Wahlbüros.

Praktische Dinge zum Mitnehmen sind:

  • Mobiltelefon
  • Digitalkamera – Fotografieren ist zwar nicht verboten, es sollte aber während der Öffnungszeiten des Wahllokals vorab erfragt werden, ob Fotografieren erwünscht ist.
Wähler und Wahlhelfer haben dabei stets das Recht am eigenen Bild und sollten keinesfalls ungefragt fotografiert werden
  • Stadtplan
  • Adresse/Telefonnummer des Wahlleiters
  • Notizblock und Stift
  • Ordentliche Klamotten
Das Tragen von T-Hemden mit politischen Aufdrucken kann als Beeinflussung gelten und muss unterbleiben

Gehe rechtzeitig ins Wahllokal, damit du bei der Auszählung ab 18 Uhr von Anfang an dabei bist. Sollte man dich bei der Auszählung nicht dabei haben wollen, berufe dich auf die entsprechende Wahlordnung. In der Bundeswahlordnung heißt es dazu: “Während der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses hat jede Person zum Wahlraum Zutritt, so weit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.”

Drohe notfalls mit Einspruch gegen die Wahl. Mache dir genaue Notizen!

Wähler dürfen innerhalb des Wahllokals nicht angesprochen werden. Sollte es Interesse an Gesprächen mit Wählern geben, so muss der “Bannkreis”, in dem eine Beeinflussung der Wähler verboten ist, beachtet werden.

Es besteht keine Altersbegrenzung für Wahlbeobachter, auch unter 18 Jahren darfst du anwesend sein. Weiterhin gibt es keine zeitliche Begrenzung der Anwesenheit und du musst nicht vor Ort wohnen. Als Wahlbeobachter kannst du also in jedes beliebige Wahllokal gehen.

Beobachtung der “Auszählung”

Generell ist es wichtig, eventuelle Beobachtungen möglichst genau zu notieren. Aus diesem Grund sollte immer Zettel und Stift zum sofortigen schriftlichen Festhalten bereitliegen. Jeweils sollten dazu Zeit, Ort und genaue Beobachtung festgehalten werden. Vermutungen sind dabei nicht wichtig, nur Fakten und persönliche, eigene Beobachtungen sind sinnvoll.

Achte besonders darauf, dass niemand Stimmzettel verschwinden lässt. Der Zählvorgang beginnt damit, dass alle Stimmzettel aus den Wahlurnen auf einen Tisch geschüttet werden. Dann wird zunächst die Gesamtzahl der abgegeben Stimmen festgestellt – diese unbedingt notieren.

Während der Auszählung ist darauf zu achten, dass gültige Stimmen nicht in ungültige verwandelt werden.

Zweifelsfrei ungültig sind Stimmzettel:

  • auf denen mehr als ein Wahlvorschlag angekreuzt ist
  • die Zusätze oder Vorbehalte enthalten
  • die schwer beschädigt (etwa durchgerissen) sind
Das gilt aber nur, wenn sich die Stimmzettel vor der Auszählung in einem solchen Zustand befinden – nicht, wenn sie von einem Auszählenden beschmiert oder beschädigt werden

Gültig sind Stimmzettel auch:

  • wenn nur ein Kandidat oder nur eine Partei angekreuzt ist, also nur die Erst- oder die Zweitstimme abgegeben wurde
  • wenn kein Kreuz, sondern ein anderes Symbol die gewollte Partei kennzeichnet

Es kommt darauf an, dass der Wählerwille zweifelsfrei zu erkennen ist. Das kann gem. § 34 Bundeswahlgesetz durch ein auf “Stimmzettel gesetztes Kreuz oder auf andere Weise” geschehen, Ein Punkt oder ein “Ja” in oder neben dem zum Ankreuzen vorgesehenen Kreis kann als gültige Stimmabgabe angesehen werden.

Solche Fälle werden unter den Auszählenden diskutiert. Du darfst an diesen Beratungen zwar nicht teilnehmen, dokumentiere aber mit genauer Uhrzeit jede zweifelhafte Entscheidung.

Eine kurze Warnung, dass hier ein Anlass für eine Wahlanfechtung oder gar eine Strafanzeige wegen Wahlfälschung, § 107a StGB, vorläge, kann angebracht sein.

Dokumentiert werden sollte, wer welche Schritte durchführt und wie die organisatorischen Vorgaben für die Meldung des Ergebnisses an das zentrale Wahlbüro sind. Notiere alle Zwischenergebnisse und vor allem auch das Endergebnis, das der Wahlvorstand dann telefonisch an den Landeswahlleiter gibt. Das können die Parteien dann mit dem offiziellen Resultat vergleichen.

Wenn es möglich ist, sollte auch die zentrale Ergebnisermittlung (meist im Rathaus) beobachtet werden.

Probleme?

Solange du dich freundlich und zurückhaltend verhälst, sollte es zu keinen Problemen kommen.

Wenn die anwesenden Wahlhelfer die Beobachtung verbieten wollen, solltest du freundlich auf grundlegende Rechte hinweisen und die Wahlhelfer zur Rücksprache mit dem zentralen Wahlleiter anhalten. Wenn dieser Bitte nicht entsprochen wird, solltest du selbst den zentralen Wahlleiter anrufen und dir bestätigen lassen, dass eine Wahlbeobachtung tatsächlich nicht erwünscht ist.

Sollte dies passieren, muss es dringend protokolliert werden, denn dies kann ein schwerwiegender Wahlfehler sein.

Nach der Wahl

Dass die Wahlauszählungen beobachtet werden, ist von der Wirkung her nicht zu unterschätzen. Beobachter aus vergangenen Jahren berichten, dass sie bei JEDER Auszählung, an der sie teilnahmen, Stimmen für die NPD herausholen konnten, die sich beispielsweise fälschlich auf dem Stapel der ungültigen Stimmen wiederfanden. Wahlbeobachtung ist Wahlkampf bis zur letzten Minute und ebenso wichtig, wie Flugblätter, Infotische und Plakate.

Jede Stimme für Deutschland zählt – deshalb darf Wahlfälschern keine Chance gegeben werden!

Wenn du Unregelmäßigkeiten findest, melde den betreffenden Parteien deine Ergebnisse und Erfahrungen. Sie werden die Ereignisse nach der Wahl auswerten und veröffentlichen. Bei Wahlmängeln werden sie Einsprüche gegen die Wahl und ggf. Strafanzeigen stellen.

3 Kommentare

  • Danke, gute Zusammenfassung, verständlich wie immer.
    Ich habe hier keine Probleme gehabt, leider war ich der einzige der die Auszählung beobachtet hat. Mag paranoid klingen, aber im Merkill Regime muss man mit einer Manipulation beim Abtransport der Wahlurnen rechnen, wenn diese aus dem Wahlbüro abgeholt werden, ist es möglich dass diese durch CDU befülltte Stimmen ausgetauscht werden 🤔 Die Stasi greift auf die widerlichsten Tricks zurück, ich sag nur Zersetzungsprogramm… Wurde von der BRD BND Stasi verfeinert.

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  • …die letzte Wahl war auch schon manipuliert.
    Wie kann man jenevParteihelfer im Auge haben (altparteigenossen in Stätden und Gemeinden) die gerne in den Altenheimen auf Stimmenfang gehen. Diese zeigen oft den Betagten, wohin das Kreuz zu setzen ist.
    Diese sind ja bekanntlich oft beeinträchtigt durch Schlafmittel welche retrograde Amnesien verursachen – in diesem Zustand bist du nicht willens- und geschäftsfähig, somit wäre dieser Simmzettel ungültig.

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