Bundesweite Hausdurchsuchungen wegen Bildchen und Sprüchen im Weltnetz

Repression · · 2 Min. Lesezeit · Arbeitskreis Sicherheit

Dieser Beitrag ist älter als zwei Jahre. Rechtslage, Zuständigkeiten und technische Hinweise können sich seitdem geändert haben.

Seit dem frühen Morgen laufen in 13 Bundesländern Hausdurchsuchungen im Rahmen eines Aktionstags des Bundeskriminalamts (BKA) gegen sog. "Hasspostings" im Netz.

Der Staatsanwalt Hebbecker sagt zum Sinn der Hausdurchsuchungswelle:

Wer so etwas verfasst, muss damit rechnen, dass er strafrechtlich belangt wird

Laut Hebbecker sind viele Beschuldigte völlig überrascht, wenn die Polizei vor ihrer Tür steht. Bei den Durchsuchungen wollen die Beamten Hebbecker zufolge vor allem die Computer und Smartphones beschlagnahmen, mit denen die sog. "Hasspostings" verfasst wurden. So können die Behörden die Taten besser nachweisen, wenn die Beschuldigten behaupten, ihre Accounts seien gehackt worden.

Auch einen bekannten Dortmunder Aktivisten hat es getroffen. Vorgeworfen wird dem Betroffenen, im Jahr 2016 (!) zwei Bilder gepostet zu haben, auf denen auch ein sogenannter „SS-Totenkopf“ zu sehen sein soll, ein Symbol, das in der Bundesrepublik nach § 86 a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) verboten ist.

Der Betroffene selbst war zur Zeit der Durchsuchung nicht anwesend und wird sich bei seiner Rückkehr über eine Wohnung freuen können, die eher an einen Einbruch erinnert, als an das Aufsuchen einiger technischer Speichermedien. Einem neutralen Zeugen wurde im Übrigen der Zugang zur Wohnung verweigert, auch der Mitbewohner des Betroffenen wurde daran gehindert, die Durchsuchung mitzuverfolgen, obwohl Teile seiner eigenen Wohnung betroffen waren – das wird selbstredend im Nachgang noch juristisch thematisiert.

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft ein Anwalt oder eine Beratungsstelle.

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