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Ehemaliger Verfassungsschützer stellt sich einigen Fragen

Als Verfassungsschützer beim Nachrichtendienst hat Leo über 10 Jahre lang “draußen im Feld” operiert und V-Leute dazu gebracht, geheime Informationen mit ihm zu teilen. Rekrutiert wurde Leo damals vom Innenministerium aus seiner Polizistenausbildung. Dort war er der Beste von allen 360 Auszubildenden.

Durchaus interessant, auch wenn schon einiges durch die Stasi-Akten bekannt war. Ob jede Aussage von ihm die völlige Wahrheit ist oder zwischen zwei Wahrheiten eine Lüge versteckt ist, lässt sich schwer prüfen.

Nehmt also nicht alles für bare Münze!

Kurzer Hinweis zum Video ab Minute 20

Die Unterschiede zwischen Verbrechen und Vergehen. Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) unterscheidet in § 12 StGB zwischen Verbrechen und Vergehen. In § 12 StGB heißt es insoweit:

  1. Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind
  2. Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind

Verbrechen sind demnach Straftaten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. Beispiele hierfür sind: Totschlag gem. § 212 StGB, Raub gem. § 249 StGB oder Meineid gem. § 154 StGB. Vergehen sind demnach Straftaten, bei denen die Mindeststrafandrohung bei unter einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe liegt. Beispiele hierfür sind: Diebstahl gem. § 242 StGB, Betrug gem. § 263 StGB, die Körperverletzung gem. § 223 StGB oder gar die Kinderpornografie § 184b StGB.

Hier noch der unverzichtbare Hinweis

Keine Gespräche und Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz oder anderen staatlichen Verfolgungsbehörden!
Anwerbeversuche zeitnah öffentlich machen!

Beließ dich zum richtigen Verhalten bei einem Anquatschversuch des Verfassungsschutzes oder der politischen Polizei in unserem Leitfaden. Lasse dich nicht einschüchtern oder kriminalisieren!

2 Kommentare

  • Wie er werden auch prügelnde Bullen sich jeden Abend sagen. “Ich habe etwas gutes getan …”

    Die Geschichte wird euch nicht vergessen. 🤬

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  • Klingt für mich absolut plausibel, was er sagt. Hab auch schon einen Anwerbeversuch hinter mir, den ich sofort öffentlich gemacht habe.

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