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Der (oder die?) Versammlungsleiter

Immer wieder versuchten Polizei und Ordnungsamt bei den Spaziergängen, Leute zu überzeugen, sich als Leiter zur Verfügung zu stellen und damit doch alles – im angeblichen Interesse aller – legal und ordnungsgemäß zu machen.

Zweie, die die Spaziergänge störungsfreier gestalten wollten und sich auf das Spiel der Behörden einließen, bereuen das nun: Eine Frau aus Zwickau und ein Mann aus Adorf sollten je 1.000 € bezahlen, weil sie als Versammlungsleiter die Auflagen nicht durchgesetzt haben sollen, konkret: die Beschränkung auf 10 Teilnehmer.

von @martinkohlmann

“Ich habe einen kleinen Stand gehabt und die Leute zum Weitergehen aufgefordert, wenn es zu viele wurden,” erklärt die Zwickauerin. Polizei und Ordnungsamt war das Argument egal – und dem Gericht auch. Alles, was sich auf dem großen Zwickauer Hauptmarkt abspielte, müsse sie sich zurechnen lassen.
Letztlich senkte Gerichtsdirektorin Ast das Bußgeld auf 100 €, wenn die Frau kleinbeigibt und ihr “Fehlverhalten” anerkennt – worauf diese sich notgedrungen einließ.

Der Fall des Adorfers wird noch am Amtsgericht Plauen weiterverhandelt.

Und die Moral von der Geschicht’:
Spiele Versammlungsleiter nicht!

Kleiner Nachtrag: natürlich spricht nichts dagegen, Versammlungsleiter zu sein bei einer Veranstaltung, die man selbst organisiert, gestaltet und tatsächlich leitet. Aber sich, noch dazu bei unklarer Rechtslage, zum Leiter einer Versammlung ernennen zu lassen, auf die man tatsächlich keinen Einfluß nehmen kann, ist eine schlechte Idee – und Behörden dieses Staates schlechte Partner.

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