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154. Prozesstag gegen das Aktionsbüro Mittelrhein

Im Folgenden berichten wir über die Verhand­lungs­tage im AB-Mittel­rhein­-Prozess. Gegen noch 22 Angeklagte wird wegen Mitglied­schaft bzw. Unter­stützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Nach 22-monatiger Untersuchungshaft wurden im Januar 2014 die letzten 7 Angeklagten frei gelassen.

von ABM Prozess

2. Dezember 2014 – 154. Prozesstag

Zunächst wurde die Kammer abgelehnt. Grund war die Befangenheit aufgrund des bekannt gewordenen Urteils gegen 4 frühere Angeklagte im Verfahren. Die Kammer sprach in der Urteilsbegründung nach Ansicht einiger Angeklagter bereits von einer Art krimineller Organisation. Diese Feststellung sei im laufenden Verfahren aber noch zu beweisen.

Heute erschienen als Zeugen drei Beobachter eines sogenannten Volkstod-Umzugs in Düsseldorf.

Die erste Zeugin, Jessica. E., berichtete zunächst davon, daß die drei Zeugen zusammen angereist sind und auf der Fahrt über Ihre Erinnerungen gesprochen hatten. Sie schilderte den Vorfall als ungewöhnlich, da es sich um eine ruhige Wohngegend handele, aber nicht beängstigend oder beunruhigend. Eine Information bzw Botschaft konnte sie nicht wahrnehmen. Der Vorbeimarsch hätte ordentlich ausgesehen. Die Fackeln sahen schön aus. Erst das Abbrennen von Feuerwerkskörpern habe zu Diskussionen unter den Beobachtern geführt. Nur das Eintreffen von Polizei habe den Verdacht erweckt, daß etwas nicht in Ordnung gewesen sei.

Die zweite Zeugin, Nathalie R., startete mit einem aufsehenerregenden Detail. Sie bekundete, daß man im Zeugenwarteraum ja schon hören konnte, worüber im Verhandlungssaal gesprochen wird. Dieser Umstand sorgte für Aufsehen bei der Verteidigung und Aufnahme ins Protokoll. Der Vorsitzende wollte dies zunächst beiseite wischen, nach Widerspruch und Kammerberatung wurde es jedenfalls notiert.
Zum Vorfall in Düsseldorf konnte sie auch nur sagen, daß es aufregend war, weil sonst dort nie was los sei, eine Botschaft aber auch ihr nicht bewusst geworden sei. Im ersten Moment habe man an „St. Martin“ gedacht. Weiter habe man sich keine Gedanken gemacht. Auch den Zeitungsartikel von dem sie am nächsten Tag hörte, habe sie nicht gelesen.

Der Zeuge Jörg D. nahm zunächst einen Fackelzug wahr. Dies empfand er als nicht ungewöhnlich, da die Kirche dies vor Ort öfter täte. Die Terrasse inspizierte er und nahm Rauch, schwarz gekleidete Leute und Masken wahr. Nach dem Eintreffen der Polizei habe man darüber gesprochen, was da wohl gewesen sei. Und dies sei es gewesen.
Die Verschriftung der Zeugenaussage bei der Polizei stimmt seiner Aussage nach nicht. Er habe keine Parolen gehört, und andere Details seien da auch falsch aufgeschrieben worden.

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