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155. Prozesstag gegen das Aktionsbüro Mittelrhein

Im Folgenden berichten wir über die Verhand­lungs­tage im AB-Mittel­rhein­-Prozess. Gegen noch 22 Angeklagte wird wegen Mitglied­schaft bzw. Unter­stützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Nach 22-monatiger Untersuchungshaft wurden im Januar 2014 die letzten 7 Angeklagten frei gelassen.

von ABM Prozess

03. Dezember 2014 – 155. Prozesstag

Zu Beginn des Tages wurde nochmal die unmögliche Situation, daß im Zeugenwarteraum wartende Zeugen (offenbar schon während der vergangenen 154 Prozesstage) akkustisch wahrnehmen konnten was im Saal vor sich geht. Dieses Thema ist und bleibt brisant, was auch daran zu sehen ist, daß Zeugen seit heute nicht mehr dort sitzen dürfen.

Die heutige Zeugin, Polizistin Martina Sch., überraschte mit der Information, daß ein (gestern als unstimmig aufgefallener) Teil eines von ihr unterschriebenen Berichtes gar nicht von ihr verfasst worden sei. Dies ist ja nicht das erste mal in diesem Verfahren, daß Beamte so etwas preisgeben. Es ist aber immer wieder das Gefühl, jemand versucht zu täuschen und dann die Spuren zu verwischen.

Auch ihre Wortwahl („rechtsradikal“) und ihr Bekenntnis, eine angeblich gerufene Parole mehr aus der Erinnerung an Demo-Einsätze woanders in den Bericht einfliessen lassen zu haben weckte Zweifel an ihrer Unvoreingenommenheit.

Jedenfalls war diese „Gemeinschaftsproduktion“ von Berichten das zentrale Thema bei den Stellungnahmen zum Beweismittel.

Nach etwas TKÜ Häger, der obligatorische Pausenfüller, erschien der Zeuge, Polizeibeamte, J. zum Vorfall in Düsseldorf. Er berichtete von einer Fahrzeugkontrolle. Die Fahrzeuginsassen gaben ihre Personalien an und sagten weiter nichts. Unter den hier Angeklagten sei keiner der Fahrzeuginsassen. Widerspruch erzeugte seine Darstellung, daß die Wegnahme von Musik-CDs und Bekleidungsstücken aufgrund eines fehlenden Widerspruches der Betroffenen sozusagen eine freiwillige Übergabe der Gegenstände ohne notwendige Rechtsgrundlage gewesen sei.

Nach diesem Teil des Tages wurde mit der TKÜ Häger weiter gemacht.

Der morgige Verhandlungstag wurde wegen der Klärung der Befangenheit der Richter Göttgen und Ritzdorf abgesagt.

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