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339. & 340. Prozesstag gegen das Aktionsbüro Mittelrhein

Im Folgenden berichten wir über die Verhand­lungs­tage im AB-Mittel­rhein­-Prozess. Gegen noch 22 Angeklagte wird wegen Mitglied­schaft bzw. Unter­stützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Nach 22-monatiger Untersuchungshaft wurden im Januar 2014 die letzten 7 Angeklagten frei gelassen.

von ABM Prozess

23. & 24. Oktober 2018 – 339. – 340. Prozesstag

Am Dienstag wurde zunächst geklärt, daß aufgrund von Antifa-Spähern im Publikumsbereich die Nennung der Anschriften der Angeklagten mit einer Bestätigung der Ladungsadresse ersetzt werden kann. Desweiteren ließ der Vorsitzende das Schreibzeug in der „Öffentlichkeit“ einsammeln und bemerkte, daß Aufzeichnungen in der Hauptverhandlung laut GVG verboten seien.

Es wurde diskutiert, ob vorige Woche bereits eine Vernehmung zu den persönlichen Verhältnissen stattgefunden hat, was möglicherweise die Verspätung verschiedener Anträge bewirkt hätte. Man einigte sich darauf, daß dies nicht wirksam geschehen sei und der Angeklagte David H. erneut zu seinen persönlichen Verhältnissen aussagen wird. Es erfolgte eine Präsenzfeststellung von Angeklagten und Verteidigern sowie eine Ankündigung diverser Anträge welche per Anordnung hinter die Verlesung der Anklage verschoben wurden. Nachdem sich die Vertreter der Anklage vorstellen durften, und das Mittagessen eingenommen wurde, erfüllte sich der offensichtliche Wunsch des Gerichtes endlich die Anklage zu hören. Das vorige Woche noch vorhandene Medieninteresse reduzierte sich heute auf eine Anette H., welche vom Generalanzeiger Bonn geschickt worden sei, und einen Mann der Notizen fertigte. Die in weiten Teilen ermüdende Vorlesung wich dabei teilweise von der Anklageschrift von 2012 ab, was noch zu Diskussionen führen würde. Zusammengefasst schilderte sie Demonstrationsgeschehen nationaler Kreise, bei denen es zu Rangeleien mit Linksextremisten kam und wechselseitige Sachbeschädigungen und Körperverletzungen der Linken und Rechten Szene im Raum Bad Neuenahr, sowie Propagandadelikte im öffentlichen Raum. Auch eine besprühte Mauer, deren Reinigung angeblich 295.000 Euro verschlang war wieder mit dabei. Um den Wahrheitsgehalt der Tatvorwürfe und die Bewertung der Frage, ob diese unter Bildung einer sog. „Kriminellen Vereinigung“ begangen wurden, wird es sich in den folgenden Jahren im Saal 128 des Landgerichtes Koblenz drehen.

Mittwochs diskutierte man zunächst darüber, ob die Eröffnungserklärungen oder die Anträge als erstes abzugeben seien. Es wurde angemerkt, daß der gestrige Beschluß, zuerst die Anklage zu verlesen, die logische Reihenfolge dieser Vorgänge endgültig zerrissen habe. Es folgten Befangenheitsanträge, z.B. zum Engagement des Vorsitzenden Richters Rühmann in der Initiative „Palandt Umbenennen“, der Befangenheit der Schöffen durch die Indikativ-Form der Anklage, der Befangenheit des Beisitzenden Richters Heinrichs aufgrund seiner Mitwirkung an Entscheidungen zu diesem Verfahren in übergeordneter Instanz und gegen die Beisitzende Richterin Gerharz wegen verzögerter Bekanntgabe einer persönlichen Nähe zu einem Zeugen im Verfahren. Der Verhandlungstag wurde am frühen Nachmittag beendet um einem Angeklagten die Teilnahme an einer Klausur zu ermöglichen. Beabsichtigte Fortsetzung ist am Montag, 29.10.2018.

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