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“AN Göppingen” – Prozess: 31. bis 32. Prozesstag

Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage im “AN Göppingen”-Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht. Gegen vier Angeklagte wird aufgrund des Tatvorwurfs der “mitgliedschaftlichen Beteiligung in einer kriminellen Vereinigung in einem besonders schweren Fall” u.a. ein politischer Schauprozess geführt. Noch immer schmoren zwei der Angeklagten seit dem 26. Februar 2014 in den Kerkern des hiesigen Systems.

von Der III. Weg

31. Prozesstag – 01.06.2015

Der 31. Prozesstag befasste sich, wie schon der letzte Prozesstag mit einer Auseinandersetzung vom 1. Februar 2014, als in Göppingen eine Gruppe Punker mit nationalen Deutschen aneinander geraten war. Zwar wird dieser Vorfall keinem der vier Angeklagten selbst zur Last gelegt, jedoch versuchte gerade die Staatsanwaltschaft Stuttgart krampfhaft aus diesem Vorfall eine sogenannte “Vereinigungstat” zu konstruieren. Man stützte sich hierbei vor allem auf ein angebliches “Kommando” das an diesem Tag die Gruppe der Nationalisten zum geschlossenen Abzug rief. Keiner der geladenen Zeugen konnte jedoch einen derartigen Ruf oder ein solches Zeichen bestätigen.

Nicht geklärt werden konnte außerdem, wie genau das Aufeinandertreffen ablief und wie die Auseinandersetzung damals begonnen hatte. Ein Zeuge aus der Punkergruppe schilderte beispielsweise, dass vor dem Aufeinandertreffen reichlich Alkohol konsumiert wurde und der Punker Fabian G. bereits in der Vergangenheit öfter Streit anzettelte, wenn er alkoholisiert war. Dies bestätigte unter anderem den Eindruck, dass der Vorfall am Abend des 1. Februar 2014 nicht von der “rechten” Personengruppe allein ausging, sondern eine Provokation durch die Punker durchaus im denkbaren Bereich liegt. Dass die Gruppe der Punker selbst dem Vorfall nicht allzu viel Gewicht beigemessen hat, zeigte sich auch daran, dass die Personen kein Interesse an einer Strafanzeige hatten und regelrecht von Polizei und Staatsanwaltschaft dazu gedrängt worden waren.

32. Prozesstag – 05.06.2015

Für den 32. Prozesstag waren zum überwiegenden Teil Polizeibeamte in den Zeugenstand geladen, die zu diversen Vorfällen aus den Jahren 2010 und 2011 aussagen wollten. Hierbei handelte es sich vor allem um vermeintliche oder tatsächliche Sachbeschädigungsdelikte, zumeist um Aufkleber oder Plakate, aber auch Kreide- oder Transparentaktionen. Bei den vorgeladenen Polizeibeamten handelte es sich vorwiegend um diejenigen, die zu den damaligen Zeitpunkten die Anzeigen aufnahmen. Zu keinem der Delikte konnte jedoch ein Tatverdächtiger ermittelt werden. So beschränkten sich die Vernehmungen im Wesentlichen auf das Wiedergeben der damals angefertigten Protokolle und der Begutachtung angefertigter Lichtbilder.

Rechtsanwalt Andreas Wölfel gab an diesem Prozesstag eine passende Erklärung nach §257 StPO ab, in der die Verhältnismäßigkeit der bereits seit über 15 Monaten andauernden U-Haft in Frage gestellt wurde. Außerdem enthielt die Erklärung noch die Feststellung, dass der Gesetzgeber bei Festlegung des §129 StGB vermutlich nicht das Anbringen von Aufklebern im Sinn hatte und gerade beispielsweise die Kreide- und Transparentaktionen zeigen, dass es offenbar um unkonventionelle Öffentlichkeitsarbeit und nicht um Sachbeschädigung ging.

Zeigt euch auch weiterhin solidarisch und schreibt den beiden inhaftierten und standhaften Kameraden, oder besucht den Mammutprozess in Stuttgart. Auf der Netzseite des Landgericht Stuttgart findet ihr die aktuellen Verhandlungstermine. Wer die beiden Nationalisten hinter Gitter finanziell unterstützen oder ihnen schreiben möchte, kann sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Kontakt: der-dritte-weg-sue(at)gmx.net

Wie immer gilt auch hier: Jeder Betrag hilft das erfahrene Unrecht zu lindern!

Solidarität ist eine Waffe – Freiheit für alle Nationalisten!

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