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104. Prozesstag gegen das Aktionsbüro Mittelrhein

Im Folgenden berichten wir über die Verhand­lungs­tage im AB-Mittel­rhein-­Prozess. Gegen noch 22 Angeklagte wird wegen Mitglied­schaft bzw. Unter­stützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Nach 22-monatiger Untersuchungshaft wurden im Januar 2014 die letzten 7 Angeklagten frei gelassen.

von ABM Prozess

11. Februar 2014 – 104. Prozesstag

Nachdem die Erkrankung eines Angeklagten und eine Terminkollision zu einer Unterbrechung für eine Woche führten, wurde diesen Dienstag weiter verhandelt. Der bekennende „Antifaschist“ Axel. B war am Vormittag des Tages mal wieder im Zeugenstand. Diesmal mit einem Anwalt an seiner Seite und offensichtlichen Problemen sich als vollkommen harmlosen Zeitgenossen zu verkaufen. Seine Aussage, Nordkorea sei „ein faschistischer Staat“ könnte bei Genossen zu Diskussionen führen, die wir allerdings nicht vertiefen wollen. Seine wiederholte Berufung auf §55 (Aussageverweigerungsrecht bei Selbstbelastungsgefahr) darf zwar prozessual nicht verwertet werden, hinterlässt aber ein eindeutiges Geschmäckle.

Wie üblich trug auch dieser Zeuge nicht wirklich zur Aufklärung des Anklagevorwurfs bei. Die Absurdität der Bezeichnung solcher Kreise als „Opfer“ und „bürgerliche Kräfte“ wurde aber mal wieder bewiesen. Auch dieser Zeuge hält das Blockieren von genehmigten Demonstrationen für legitim. Man braucht nicht zu erwähnen, daß der Zeuge, die im Rahmen des Trauermarsches in Remagen 2013 gerufenen Parolen, wie z.B. „Wir kriegen euch alle“ und „Wer Nazis tötet, ist kein Mörder“ weder gehört noch selbst gerufen hat. Man darf spekulieren, ob Ermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft folgen werden. Zumindest die Parole „Wer Nazis tötet ist kein Mörder“ wurde unter den Augen der Polizei gerufen.

Der Nachmittag wurde mit der “Langeweilefolter“ des Abhörens von im Ermittlungsverfahren aufgezeichneten Telefongesprächen verbracht. Die fast durchgehend privaten Gespräche werden die Prozessbeteiligten wohl noch viele Monate „unterhalten“. Das Beweisthema dazu bleibt jedenfalls unklar und wird von der Kammer die diese „Beweise“ auftischt auch verschleiert.

In all dieser Hektik verpasste der vormittags anwesende OStA Schmengler den Vortrag seines Einstellungsantrages, was sein geflissentlicher Vertreter StA Do Paso am Nachmittag für ihn nachholen durfte.

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