Weil ich einen Offizier, welcher einen Bombenanschlag auf mehrere Menschenleben durchführte und dabei 4 Soldaten tötete, als „Verräter“ bezeichnete muss ich nun in den nächsten Tagen/Wochen eine Gesamtfreiheitsstrafe von 10,5 Monaten antreten.
Auch das Oberlandesgericht in Stuttgart, welches für die Revision zuständig war, sah es als erwiesen an, daß durch diese Äußerung das Andenken des Graf von Stauffenberg verunglimpft worden sein.
Dieses Urteil übertrifft das des Landgerichts noch einmal um ein Vielfaches und zeigt ganz deutlich auf, daß man als Nationalist schon lange nicht mehr von einer Redlichkeit der Gerichte ausgehen kann und was aus dem „freiheitlichsten Staat, den es jemals auf deutschem Boden gab“ geworden ist, sofern er diese Bezeichnung überhaupt jemals verdiente. Ebenfalls bezeichnend, daß diese Revision innerhalb von nur 4 Wochen!!! nach Eingang während der Urlaubszeit verworfen wurde. Da hatten bestimmte Stellen wohl ein gehöriges Interesse daran, daß man mich schnellstmöglich aus dem Verkehr zieht.
Schaut man sich die Urteilsbegründung im Detail an stellt man (selbst als Laie) erneut schwerwiegende Rechtsfehler fest. Das Oberlandesgericht ignoriert ganz einfach wissentlich die angeführten Grundsatzurteile des Bundesverfassungsgerichts und geht nach wie vor von einer Schmähkritik aus.
Aus diesem Grund hat mein Rechtsanwalt eine umfassende Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht mit dem Antrag auf einstweilige Anordnung. Ob sich das Bundesverfassungsgericht damit auseinandersetzt und die Vollstreckung der Haftstrafe bis dato außer Kraft setzt ist allerdings mehr als fraglich. Die Rechtslage ist hier eigentlich klar, doch Recht haben und Recht kriegen sind eben zwei paar Stiefel in dieser Republik.
Die rechtliche Grauzone, rund um den 20. Juli 1944, scheint damit jedenfalls für die nächsten Jahre geklärt, sofern das Bundesverfassungsgericht nicht doch noch zu einem anderen Urteil kommt. Das OLG, als höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit eines Bundeslandes, hat nun also entschieden, daß jegliche kritische Auseinandersetzung mit dem von Stauffenberg verübten Bombenanschlag in diesem Staate untersagt ist, bzw unter Strafe gestellt wird und tritt damit die bestehende Rechtslage, insbesondere Artikel 5 des Grundgesetztes, mit Füßen. Das OLG erklärt Stauffenberg zu einer sakrosankten Person.
Entgegen dem bewussten Rechtsbruch von Revisionisten, die gezielt gegen bestehende Gesetze verstoßen und sich bewusst für ein Leben in der Haft, aus welchen Gründen auch immer, entschieden haben stellt dieses Urteil und die damit einhergehende Gesinnungshaft für mich ein Novum dar. Auch mit früheren Prozessen, bspw. dem von Otto Ernst Remer, ist das nicht zu vergleichen.
Wie dem auch sei: In wenigen Tagen/Wochen werde ich also meine Haft antreten müssen, weil ich es gewagt habe, meine Meinung zu sagen. Jedes weitere Wort dazu ist überflüssig …
Ich empfehle Dir nach Kuba oder Chile. Es gibt kein Auslieferungsabkommen mit der BRD!