Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage im AB-Mittelrhein-Prozess. Gegen noch 22 Angeklagte wird wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Nach 22-monatiger Untersuchungshaft wurden im Januar 2014 die letzten 7 Angeklagten frei gelassen.
von ABM Prozess
06. – 08. September 2016 – 293. – 295. Prozesstag
Die Verhandlungswoche begann mit der Befragung des Verkehrspolizisten Bie. aus Dresden. Dieser war Beifahrer in einem Streifenwagen, der den Zug der Angeklagten vorausfahrend begleitete. Seinen Beobachtungen waren wie folgt: „Begonnen hat es damit, daß aus der „Praxis“ eine Rakete auf die Demonstartion flog. Da war die Demonstration schon fast an der „Praxis“ vorbei. Etwa ein Drittel (der Teilnehmer) war auf jeden Fall drüber (über die Kreuzung).“
Zum generellen Verhalten der Demonstrationsteilnehmer führte er aus: „Vor und nach der „Praxis“ ging es ganz normal, friedlich weiter.“
Am Nachmittag konnte noch ein weiterer Antrag der Verteidigung gestellt werden (von denen es inzwischen hunderte, allesamt vom Gericht unbeschieden, geben muß). Dieser Antrag sieht vor, den ehemaligen Pfleger von Rudolf Heß, zum Beweis der Tatsache daß jener ermordet wurde, zu vernehmen. Eine Beweistatsache, welche sich auf den Vorwurf des Verbreitens von „Mord an Heß!“-Plakaten bezieht.
Mittwochs war der Verkehrspolizist Di. aus Dresden zu hören. Über die Formulierung einer Frage in seiner polizeilichen Vernehmung ließ er wissen: „Das Wort „Angriff“ (durch die Angeklagten) war sicherlich falsch gewählt.“
Am Donnerstag war nur eine Inaugenscheinnahme von wenigen Asservaten Tagesinhalt. Aus kammerinternen Gründen wurde mittags die Verhandlung beendet.
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