SfN
blank

Der “Ex-K3-Berlin” Prozess

Bericht von der Gerichtsverhandlung gegen den Betreiber des Internet-Blogs „ex-k3-berlin.de“

Am 27.05.2015 fand vor dem Amtsgericht Tiergarten die mündliche Verhandlung gegen H.-J. Henry und seinem inzwischen abgeschalteten Internet-Blog „ex-k3-berlin.de“ statt. Voraus gegangen waren eine Anzeige der Medienanstalt Berlin Brandenburg (mabb), eine Hausdurchsuchung im Februar 2014, sowie ein Strafbefehl vom 27.02.2015.

Stein des Anstoßes ist ein Artikel vom 4. Oktober 2012 mit der Überschrift „Die Farbe Grün und das Maramuresch Kreuz werden die neuen Symbole der bessarabischen Nationalisten“. Auf einem der Bilder ist hinter einer Gruppe von Mitgliedern der Partei, (also halb verdeckt) ein Keltenkreuz auf grüner Flagge zu sehen.

Bereits vorab informierte der Rechtsanwalt des Angeklagten das Amtsgericht folgender maßen: „ … das die Staatsanwaltschaft bei ihrer rechtlichen Würdigung des Sachverhalts offensichtlich wesentliche Bestimmungen des geltenden Rechtes völlig ausgeblendet bzw. außer Acht lässt.“ Nachdem die Formalitäten erledigt waren, begann nun das übliche Fragenspiel der noch sehr jungen Richterin. Der extra geladene Zeuge des LKA, der den Ermittlungen vorstand bezeugte, dass die Anzeige von der mabb kam, er eine Hausdurchsuchung durchführte, mehrere Sticks, ein Laptop sowie zwei Computer sicherstellte. Allerdings befanden sich keine strafrechtlich relevante Inhalte auf den Medien. Es sei hier nur am Rande erwähnt, das der LKA-Beamte Schwierigkeiten hatte, auf die Frage der Richterin, ob er die rechtsextremistische Vereinigung (VSBD/Pda), die dieses Symbol benutzte kenne. Letztendlich verwies er auf die Akten. Nicht ersichtlich erschien es mir, dass die Richterin unbedingt CDs von der Seite „ex-k3-berlin zeigen wollte, da diese wohl auch in den Akten dokumentiert waren. Die Technik weigerte sich die CDs abzuspielen, selbst der schnell herbei geholte Laptop der Richterin versagte. Wiederum erfolgten Fragen des Staatsanwalts, unter anderem nach seiner Mitgliedschaft in der NPD, die der Angeklagte allesamt verweigerte. Anschließend forderte der Staatsanwalt 130 Tagessätze, scheinbar ist ihm nichts anderes eingefallen und er wirkte in seiner Ansprache doch sehr unsicher. Der Verteidiger des Angeklagten wiederholte noch einmal sein dem Gericht vorliegenden Schriftsatz, hier ein Auszug: „Zwar ist zunächst richtig, dass gemäß §86a (1) StGB, das Verwenden von Kennzeichen der im § 86 (1) Nr. 1,2 und 4 StGB bezeichneten Parteien, deren Verbreitung oder Veröffentlichung grundsätzlich verboten ist. Diese Bestimmung erfährt jedoch unter Berücksichtigung der hoffentlich noch geltenden Grundrechte die gesetzliche Einschränkung des § 86a (3) StGB, wonach auch auf die oben zitierte Bestimmung die Bestimmung des § 86(3) und (4) StGB anzuwenden ist. Insbesondere liegt allerdings auch im Hinblick auf den Beschluss des BGH vom 01.10.2008 zu 3 StR 164/08 keine isolierte Verwendung eines stilisierten Keltenkreuzes vor, da im vorliegenden Fall nicht das Zeigen oder gar Verherrlichen des Keltenkreuzes als solches und mithin ein isoliertes verwenden gewollt war oder geschehen ist, sondern sich dieses Kreuz – zudem noch halb verdeckt! – im Rahmen der fotografischen Berichterstattung von der Versammlung der Parteimitglieder umfasst war. Der Angeklagte ist deshalb vom Tatvorwurf freizusprechen.“ Ohne Pause wurde dann das Urteil gesprochen. Wie nicht anders zu erwarten, wurde der Angeklagte zu einer Geldstrafe verurteilt.

Nachtrag: Meine persönliche Meinung: Es ist also heute nicht mehr wichtig, ob richtig oder falsch, sondern welche Gesinnung man hat. Es ist wichtig ob man in der NPD gewesen ist, ob man Leser des rechten Spektrums anspricht und es ist wichtig was auf Wikipedia steht. Die Richterin hatte nämlich am 26.5.2015 auf Wikipedia nach Eingabe von „Noua Dreapta entdeckt, dass dies auf Deutsch „Neue Rechte“ heißt. Ich finde dies sehr fragwürdig, in einem Prozess, wo es um mehrere Tausend Euro geht.

In diesem Sinne bis zur Revisionsverhandlung

Kommentar hinzufügen

Inhalte melden

Beiträge, Kommentare und sonstige Veröffentlichungen in dem SfN Informationsblog werden vor dem Hintergrund der gültigen Gesetzgebung in der BRD überprüft. Sollte dennoch der Verdacht bestehen, dass ein Beitrag gegen Gesetze verstoßen könnte und / oder Beschwerden sonstiger Art vorliegen, wird gebeten, die Redaktion zu kontaktieren, um den bedenklichen Inhalt zu überprüfen bzw. entfernen.


blank

blank

Es liegt an dir selbst, was du für dich und deine Sicherheit übernimmst.