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90. Prozesstag gegen das Aktionsbüro Mittelrhein

Im Folgenden berichten wir über die Verhand­lungs­tage im AB-Mittel­rhein-­Prozess. Gegen 26 Angeklagte wird wegen Mitglied­schaft bzw. Unter­stützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Noch immer befinden sich 7 Angeklagte seit mehr als 1 1/2 Jahren in Unter­suchungshaft.

von ABM Prozess

20. November 2013 – 90. Prozesstag

Beginn: 10:20 Uhr

Auch heute wurden zu Beginn der Verhandlung sämtliche Anträge des Vortages abgelehnt.

Es folgte der erwartete Abtrennungsbeschluss. Auch dieser wieder mit der Begründung: „…da sie ein umfassendes Geständnis abgelegt habe und somit bald ein Urteil zu fällen ist, weiterhin sind sie Heranwachsende, denen durch die Dauer des Verfahrens ein erheblicher Nachteil entsteht.“

Es wurden dann Terminvorschläge für diese neue Hauptverhandlung unterbreitet.

Wie sich aber dann nur zwei Tage später herausstellte, wurde diese Verhandlung bereits am Freitag, den 22. Novemer 2013 mit einer für das Koblenzer Landgericht ungeahnten Geschwindigkeit durchgezogen und die Urteile verkündet. Siehe hierzu den Artikel in der Rhein-Zeitung.

Keine Rede mehr von krimineller Vereinigung, stattdessen gab es einen Händedruck vom OSTA Schmengler.

Pause 11:30-11:50

Nach der Pause folgte der nächste Befangenheitsantrag gegen die drei Berufsrichter.

Während der Verlesung dieses Antrags konnte man beobachten, dass die abgelehnten Richter ihre Zeit nicht mit Zuhören verschwendeten, sondern sich untereinander rege unterhielten. Den Gesichtsausdrücken nach, muss es eine lustige Unterhaltung gewesen sein. Es folgte eine Beratungspause, gegen 12:40 Uhr wurde der Termin aufgehoben.

Fortsetzung am Dienstag, 26. November 2013

Auf die ersten Worte an diesem Verhandlungstag kann man gespannt sein, obwohl wahrscheinlich der bekannte Textbaustein Verwendung finden wird: „Der Antrag wird als unbegründet zurückgewiesen.“

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