Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage im AB-Mittelrhein-Prozess. Gegen noch 22 Angeklagte wird wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Nach 22-monatiger Untersuchungshaft wurden im Januar 2014 die letzten 7 Angeklagten frei gelassen.
von ABM Prozess
18. Februar 2014 – 107. Prozesstag
Wegen des gesundheitlich begründeten Fehlens eines Angeklagten wurde die Verhandlung zunächst auf den Nachmittag vertagt. Ohne förmliche Eröffnung wurde dann die Einstellung des Verfahrens gegen zwei Angeklagte ausgehändigt. Die Entschädigung wird ihnen versagt, da sie „schuldhaft den Anschein erweckt hätten, einer möglicherweise kriminellen Vereinigung“ angehört zu haben. Dies war das gesamte Geschehen des Tages.
19. Februar 2014 – 108. Prozesstag
Nach einiger Diskussion über die geistige Tauglichkeit des politisch links eingestellten Zeugen M. F. wurde dieser in Begleitung eines Anwaltes vernommen. Sein Erinnerungsvermögen konnte auch durch die anscheinend hohe Erwartungshaltung des Gerichtes an seine Aussage nicht mit dem eines gesunden Menschen verglichen werden. Der Tag brachte noch zwei Ablehnungsgesuche aufgrund der Befragungsweise des Vorsitzenden und der Begründung der Einstellungen vom Vortage.
20. Februar 2014 – 109. Prozesstag
Der Zeuge des Vortages sagte trotz sehr labil erscheinender gesundheitlicher Verfassung weiter aus. Es ging in erster Linie um zwei Steine, die laut Anklage bei ihm des nachts durch ein Wohnzimmerfenster geworfen worden waren. Kurioserweise blieb einer davon angeblich auf der Lehne eines Sofas liegen, nachdem er auf dem Fußboden aufschlug. Aufgrund der Ablehnungsgesuche des Vortages wurde die Verhandlung nunmehr bis zum 12. März 2014 unterbrochen.
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