Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage im AB-Mittelrhein-Prozess. Gegen noch 22 Angeklagte wird wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Nach 22-monatiger Untersuchungshaft wurden im Januar 2014 die letzten 7 Angeklagten frei gelassen.
von ABM Prozess
21. November 2018
Mit Beschluss der 12. großen Strafkammer des Landgerichts Koblenz vom 21.11.2018 wurde die Hauptverhandlung ein zweites Mal ausgesetzt. Grund sind Besetzungsrügen zweier Angeklagter, die bemängelt haben, dass das Verfahren nicht in die Zuständigkeit der 12. Strafkammer fällt. Das Verfahren hätte vor einer Staatsschutzkammer fortgeführt werden müssen. Die 12. große Strafkammer ist jedoch nach dem derzeitigen Geschäftsverteilungsplan keine Staatsschutzkammer. Eine Fortführung der Hauptverhandlung bei der 12. Strafkammer hätte daher die Angeklagten in ihrem Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt.
Die 12. große Strafkammer hat in ihrem Beschluss den Besetzungsrügen recht gegeben.
In Konsequenz muss das Verfahren jetzt zum dritten Mal eröffnet werden. Wann dies geschieht, ist derzeit noch offen.
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