SfN
blank

Aktionsbüro Mittelrhein – Prozess auch im zweiten Anlauf gescheitert

Im Folgenden berichten wir über die Verhand­lungs­tage im AB-Mittel­rhein­-Prozess. Gegen noch 22 Angeklagte wird wegen Mitglied­schaft bzw. Unter­stützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Nach 22-monatiger Untersuchungshaft wurden im Januar 2014 die letzten 7 Angeklagten frei gelassen.

von ABM Prozess

21. November 2018

Mit Beschluss der 12. großen Strafkammer des Landgerichts Koblenz vom 21.11.2018 wurde die Hauptverhandlung ein zweites Mal ausgesetzt. Grund sind Besetzungsrügen zweier Angeklagter, die bemängelt haben, dass das Verfahren nicht in die Zuständigkeit der 12. Strafkammer fällt. Das Verfahren hätte vor einer Staatsschutzkammer fortgeführt werden müssen. Die 12. große Strafkammer ist jedoch nach dem derzeitigen Geschäftsverteilungsplan keine Staatsschutzkammer. Eine Fortführung der Hauptverhandlung bei der 12. Strafkammer hätte daher die Angeklagten in ihrem Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt.

Die 12. große Strafkammer hat in ihrem Beschluss den Besetzungsrügen recht gegeben.

In Konsequenz muss das Verfahren jetzt zum dritten Mal eröffnet werden. Wann dies geschieht, ist derzeit noch offen.

Kommentar hinzufügen

Inhalte melden

Beiträge, Kommentare und sonstige Veröffentlichungen in dem SfN Informationsblog werden vor dem Hintergrund der gültigen Gesetzgebung in der BRD überprüft. Sollte dennoch der Verdacht bestehen, dass ein Beitrag gegen Gesetze verstoßen könnte und / oder Beschwerden sonstiger Art vorliegen, wird gebeten, die Redaktion zu kontaktieren, um den bedenklichen Inhalt zu überprüfen bzw. entfernen.


blank

blank

Es liegt an dir selbst, was du für dich und deine Sicherheit übernimmst.