Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage im AB-MittelrheinProzess. Gegen noch 22 Angeklagte wird wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Nach 22-monatiger Untersuchungshaft wurden im Januar 2014 die letzten 7 Angeklagten frei gelassen.
von ABM Prozess
24. Juni 2014 – 131. Prozesstag
Der geladene Zeuge Max Franz Johann Schn. berief sich zu Tagesbeginn auf ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht (§55StPO). Zudem gestand die Kammer ihm zu, seine Wohnanschrift nicht nennen zu müssen. Es ist in diesem Zusammenhang fast überflüssig zu erwähnen, daß es sich um einen „linken“ Zeugen handelt. Da dieses Verhalten zwar vorhersehbar, aber nicht eingeplant war, blieb dem Gericht nichts anderes übrig als den Rest des Tages mit TKÜ zu vertrödeln. Ein vermeintliches Erfolgserlebnis gab es wenigstens für den OStA Schmengler. Er beobachtete einen Angeklagten, „wie er sich an einem Hinweisschild zu schaffen machte“. Daß dieses Hinweisschild jedoch vorher wie nachher in die falsche Richtung zeigte, wurde von mehreren Anwälten bezeugt. Ob trotzdem ein Verfahren gegen den Delinquenten eingeleitet wird, konnte nicht abschliessend geklärt werden. Herrn Schmengler jedenfalls ist es zu danken, daß nun wieder Ordnung in der Gebäudebeschilderung herrscht.
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