141. Prozesstag gegen das Aktionsbüro Mittelrhein

Repression · · 2 Min. Lesezeit · Arbeitskreis Sicherheit

Dieser Beitrag ist älter als zwei Jahre. Rechtslage, Zuständigkeiten und technische Hinweise können sich seitdem geändert haben.

Im Folgenden berichten wir über die Verhand­lungs­tage im AB-Mittel­rhein­-Prozess. Gegen noch 22 Angeklagte wird wegen Mitglied­schaft bzw. Unter­stützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Nach 22-monatiger Untersuchungshaft wurden im Januar 2014 die letzten 7 Angeklagten frei gelassen.

von ABM Prozess

11. September 2014 – 141. Prozesstag

Die am heutigen Verhandlungstag gehörte Zeugin Jennifer R. konnte wenig zur Erkenntnisgewinnung beitragen. Sie wurde geladen, weil sie seinerzeit von KOK Thomas B. des Wuppertaler Staatsschutzes auf einem Überwachungsvideo in einer Gruppe aufgeregt gestikulierender, zum Teil vermummter, Antifaschisten an der Schwebebahnstation Ohligsmühle erkannt wurde.

Den Angeklagten wird in diesem Tatkomplex von der Koblenzer Staatsanwaltschaft vorgeworfen, eine Verteilung von Flugblättern in Wuppertal-Elberfeld mit dem Aufruf zu einer nationalen Demonstration am darauf folgenden Wochenende vorgetäuscht zu haben, um Antifaschisten, die durch die Verteilung dieser Flugblätter angelockt würden, in eine Falle zu locken, um sie zu verprügeln. Dass es an diesem Tag bis auf gegenseitige verbale Anfeindungen zu keinerlei körperlichen Auseinandersetzungen kam, stört dabei ebensowenig wie die Tatsache, dass es keinerlei Beweise für einen solchen Plan gibt.

Die Zeugin konnte sich jedenfalls kaum an irgendetwas aus diesem Zeitraum erinnern zumal sie angab, sich seit zweieinhalb bis drei Jahren aus der antifaschistischen Szene gelöst zu haben, da dort zu dogmatische Ansichten vorherrschten.

Auf Grund ihres Auftretens traten bei vielen Prozessbeteiligten Unsicherheiten bezüglich der sexuellen Identität der Zeugin auf. Rückfragen danach lösten bei der Zeugin am frühen Nachmittag emotionale Reaktionen aus, auf Grund derer die Zeugin von der Kammer für den Rest des Verhandlungstages entlassen wurde. Ihre Vernehmung wird zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden.

Der Rest des Tages wurde mit dem Abspielen der aufgezeichneten Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) verbracht.

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft ein Anwalt oder eine Beratungsstelle.

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