Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage im AB-Mittelrhein-Prozess. Gegen noch 22 Angeklagte wird wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Nach 22-monatiger Untersuchungshaft wurden im Januar 2014 die letzten 7 Angeklagten frei gelassen.
von ABM Prozess
16. September 2014 – 142. Prozesstag
Der heute gehörte Zeuge Andre B. führte vor, wie man sich mit Rückendeckung der Staatsanwaltschaft als Zeuge allen interessanten Fragen entziehen kann. Daß dieser junge Mann im Gegensatz zum in der gleichen Situation festgenommenen Zeugen Christian K. die „richtige“ politische Einstellung hat, er war regelmäßiger Besucher des Autonomen Zentrum in Wuppertal, spielt da sicher keine Rolle…
Selbst die Frage der Verteidigung nach dem Namen seines öffentlichen Facebook-Profils wurde von der Kammer mit Hinweis auf sein „Persönlichkeitsrecht“ nicht zugelassen. Der Tatkomplex Wuppertal wird so jedenfalls nicht durchsichtiger.
Die Erklärungen der Verteidigung zum Beweismittel (§257 StPO) sind zwar eine Möglichkeit sich darüber zu beschweren, werden aber nicht protokolliert und haben auch sonst keinerlei Effekt auf die professionellen Richter. Diese beschäftigen sich dabei auch gerne mit dem Lesen von Akten oder üben das aktive Weghören. Der Zeuge ist inzwischen auch im weichen Nest eines staatlich gewünschten Vereins „gegen Rechts“ gelandet.
Dies sind die Beweismittel im Verfahren gegen die angebliche „kriminelle Vereinigung“ welche durch Flugblattverteilungen, Demonstrationen und eine Internetseite einen nationalsozialistischen Staat errichten wollte. (Anklagevorwurf)
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