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163. Prozesstag gegen das Aktionsbüro Mittelrhein

Im Folgenden berichten wir über die Verhand­lungs­tage im AB-Mittel­rhein­-Prozess. Gegen noch 22 Angeklagte wird wegen Mitglied­schaft bzw. Unter­stützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Nach 22-monatiger Untersuchungshaft wurden im Januar 2014 die letzten 7 Angeklagten frei gelassen.

von ABM Prozess

20. Januar 2015 – 163. Prozesstag

Dieser Dienstag brachte den Polizeibeamten Uwe W. aus Düsseldorf als Zeugen ins Verfahren. Er sollte zu einer Fahrzeugkontrolle nach dem mutmasslichen Unsterblichen-Umzug im Jahre 2011 in Ddf bekunden. Diese Kontrolle betraf zwar keinen der Angeklagten, wie eingehend geklärt wurde, aber schien trotzdem ein Anlaß für viele Nachfragen. Auffällig war, wie schwammig die Erklärung ausfiel, wie es von einer angeblichen Verkehrskontrolle zur Fahrzeugdurchsuchung kam. Von „daß es Rechte waren“, „sie sich nervös verhielten“ bis zu einem angeblichen Eintrag in einer Datenbank als „bewaffnete Person“ wurde hin und her erklärt. Es entstand der Eindruck, daß erst nachträglich Gründe für diese Maßnahme konstruiert wurden. Daß die Worte „Totschläger“ und „Aufmarsch“ benutzt werden mussten, ist möglicherweise einer Not zur Dramatisierung geschuldet. Der Beamte verhielt sich dennoch in seiner Aussage zurückhaltend und wortkarg. Er wird eventuell von seinen Vorgängern (Kollegen aus Düsseldorf) auf dem Zeugenstuhl gelernt haben.
Zwei danach folgende Anträge der Verteidigung bezogen sich auf eine Broschüre der Landeszentrale für politische Bildung RLP, die unter anderem „entstandenen öffentlichen Druck“ für die Festnahme und Anklage des angeklagten Personenkreises verantwortlich macht.

Der restliche Verhandlungstag wurde wie üblich mit TKÜ aufgefüllt und endete um 1515 Uhr.

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