Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage im AB-Mittelrhein-Prozess. Gegen noch 22 Angeklagte wird wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Nach 22-monatiger Untersuchungshaft wurden im Januar 2014 die letzten 7 Angeklagten frei gelassen.
von ABM Prozess
22. Januar 2015 – 164. Prozesstag
Der heute geladene Zeuge Karl-Heinz G.-S. wurde zu einem Vorfall an einem NPD Infostand im Jahre 2008 (!) vernommen. Dort hatte wohl ein eifriger Rentner gegen Rechts an einem aufgestellten Plakat Anstoß genommen und nach verbalen Attacken auf die Wahlkampfhelfer die Polizei veranlasst dieses beschlagnahmen zu lassen. Das Plakat („Gute Heimreise“) wurde später als absolut legal beurteilt. Jedoch soll der Bürger bei dieser Aktion verbal bedroht worden sein, um zu erreichen daß er den Ort des Infotisches verlässt. Dieses wird jedoch ungebrochen vom Zeugen abgestritten. Dieser hatte drei Instanzen lang darum gekämpft dies so vor Gericht feststellen zu lassen. Er wurde jedoch letztlich wegen Nötigung verurteilt. Nun geht es darum, daß einer der Angeklagten im „ab-mittelrhein“-Verfahren in dieser Sache vor Gericht eine falsche Aussage getätigt haben soll. Dies will OStA Schmengler nun beweisen.
Angesichts dieses Vorfalles erklärt sich auch, wie die vorliegende Anklageschrift auf den Umfang von 924 Seiten kommen konnte. Prozessbeteiligte können sich des Eindruckes nicht erwehren, daß mit dem vorliegenden Verfahren eine jahrelang wenig befriedigende Verfolgungsjagd nach den Angeklagten zu einem furiosen Finale gewandelt werden sollte. Ob der 164. Verhandlungstag, 34 Monate nach der Verhaftung der Angeklagten, noch diesem Zwecke dienlich war, wird erst in einigen Jahren beurteilt werden können.
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