Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage im AB-Mittelrhein-Prozess. Gegen noch 22 Angeklagte wird wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Nach 22-monatiger Untersuchungshaft wurden im Januar 2014 die letzten 7 Angeklagten frei gelassen.
von ABM Prozess
23. Januar 2015 – 165. Prozesstag
Der Tag wurde mit TKÜ „Lobeck“ verbracht, da der geladene Zeuge wegen eines Verteidigerwiderspruches zur Vernehmung umgeladen wurde. Es ging dem Gericht, neben stundenlangen Gesprächen der Anschlussnutzer über private Dinge, vermutlich hauptsächlich um politische Ansichten und Aktivitäten des Beklagten. Straftaten wurde nicht besprochen.
Wie die intensive Beschäftigung mit den Ansichten von Menschen mit dem oft bekundeten Abstand zu einem „Gesinnungstrafrecht“ in Einklang zu bringen ist, bleibt offen.
Angesichts der in den Gesprächen offensichtlich werdenden Parteiarbeit der Betroffenen, weisen Verteidiger auch wieder verstärkt darauf hin, daß die Verfolgung der Aktivisten als kriminelle Vereinigung in diesem Falle ausdrücklich nicht erlaubt ist (§129 (2) 1.)
Inwieweit die Kammer diesen Umstand Rechnung trägt, kann letztlich erst im Urteil festgestellt werden.
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