Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage im AB-MittelrheinProzess. Gegen 26 Angeklagte wird wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Noch immer befinden sich 7 Angeklagte seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft.
von ABM Prozess
1. Juli 2013 – 63. Prozesstag
Prozessbeginn wie gewohnt verspätet um 10:30 Uhr.
Von verschiedenen Rechtsanwälten wurde gleich zu Beginn des 63. Prozesstages um die Aushändigung der Sitzungsprotokolle gebeten, um sich, wegen der enormen Anzahl an Prozesstagen, besser auf die Verteidigung ihrer Mandanten vorbereiten zu können.
30 Minuten Unterbrechung wegen eines notwendigen Kammerbeschluss folgten. Der Antrag wurde erwartungsgemäß abgelehnt. In anderen Prozessen dieser Größenordnung ist es zwar üblich Sitzungsprotokolle auszuhändigen, scheinbar sieht es bei politisch gefärbten „Strafverfahren“ anders aus. Warum sollte auch den Verteidigern eine Arbeitserleichterung gewährt werden.
Der Verhandlungstag startete dann mit der Befragung des Zeugen R.K. durch die Staatsanwaltschaft.
Unter anderem fragte der OSTA Schmengler den Zeugen nach der „biologischen Ausrichtung“ des AB Mittelrhein. Dieser Versprecher sorgte für allgemeine Belustigung unter den Prozessbeteiligten. Die Antwort des Zeugen R. K. folgte prompt und wirkte wie einstudiert: Seiner Beobachtung nach und bestätigt durch das Lesen von freien Quellen (hiermit dürften erneut die Quellen wie Indymedia, Lotta und andere linke Medien gemeint sein) sei der Zeuge der Meinung, dass das sogenannte AB Mittelrhein dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnen sei.
Zu den Zielen des AB Mittelrhein befragt, meinte dieser: „Das Einschüchtern von politischen Gegnern sei erfolgt und teilweise erreicht worden.“
Ob der Zeuge damit das bereits von ihm in der Verhandlung bekundete „hämische Anlächeln“ von Personen meinte, wird sein Geheimnis bleiben.
Als Beispiel für solche „Einschüchterungen“ führte dieser an, dass Angehörige des AB Mittelrhein oftmals auf Veranstaltungen aufgetaucht seien. Auf Nachfrage gab dieser dann schließlich zu, dass niemals eine Störung oder gar Gewalt von den nationalen Kräften ausgegangen ist. Man habe sich allein durch „deren Anwesenheit“ gestört und bedroht gefühlt.
Da er auf genehmigten Demonstrationen beobachtet hat / bzw. ihm berichtet wurde, dass Mitglieder des AB Mittelrhein mit anderen Personen geredet haben, ging er davon aus, dass Kontakte nach NRW bestehen, besonders zu Kräften aus Bonn und Wuppertal. Als Indiz für Gewaltanwendung präsentiert dieser Zeuge noch ein völlig aus dem Zusammenhang gerissenes Zitat der Internetseite des AB Mittelrhein.
Interessant ist auch die Definition von Mitgliedschaft durch Zeugen R.K. Mitglied beim AB Mittelrhein sei für ihn jemand, der auf Demonstrationen hinter den Transparenten der „Vereinigung“ läuft. Im Anschluss folgten die Fragen der Verteidigung. Hier nur auszugsweise ein paar dieser Fragen.
Ein Verteidiger möchte vom Zeugen gerne wissen, in welcher Form denn genau gegen die demokratische Grundordnung verstoßen wurde?
Antwort:“Das Ausspähen von Gegnern mit technischen Mitteln.“
Daraufhin konnte sich der Verteidiger folgende aktuelle Frage nicht verkneifen:
„Demnach stehen also unsere amerikanischen Freunde nicht auf dem Grund und Boden der demokratischen Grundordnung?“
Der Zeuge R. K. gab auf Nachfrage eines Verteidigers an, dass er das AB Mittelrhein auf ca. 10 Veranstaltungen beobachtet hat. Auf keiner dieser Veranstaltungen sei es aber zu Übergriffen durch nationale Teilnehmer gekommen. Im Gegensatz kam es aber zu Übergriffen von Linksextremen auf Polizeibeamte nach einer „Rheinwiesenlager“-Demo in Remagen 2010.
Durch die Befragung der Anwälte kam auch ans Tageslicht, dass der Zeuge R.K. auf seinen (vom Staat finanzierten) „Seminaren gegen Rechts“ gelegentlich Bilder von „Neonazis“ zeigt, selbstverständlich mit unkenntlich gemachten Gesicht.
Ebenfalls musste er einräumen, dass er bei diesen Seminaren in der Vergangenheit auch die vollständigen Namen der derzeit Angeklagten genannt hat. Persönlichkeitsrechtsverletzungen scheinen nicht weiter zu stören. Bei solchen „Arbeitsmethoden“ drängte sich dem Zuhörer der Eindruck geradezu auf, der Zeuge R. K. sei ein „staatlich bezahlter Antifaschist“, der hauptberuflich andersdenkende Menschen diffamiert.
Als er dann auch noch durch einen der Angeklagten gefragt wurde, ob er ein bezahlter Antifaschist sei, ruft der OStA Schmengler wieder einmal seine Lieblingsworte in den Saal: „Dies ist grob ungehörig !“
Dieser „running Gag“ des Staatsanwaltes sorgte erneut für Belustigung unter den Anwesenden.
Der Zeuge gab weiterhin zu Gehör, er sei vor einiger Zeit Kreisvorsitzender der Partei „Die Linke“ gewesen, somit ein klarer Gegner des Rechtsextremismus.
Zur Thematik der „Rheinwiesenlagerkampagne“ befragt, gab dieser an, dass bei Kriegsende dort größtenteils deutsche Soldaten inhaftiert waren, und dies unter (Zitat !) „nicht gerade förderlichen Umständen“.
Gegen 16:40 Uhr endete dieser Prozesstag.
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