Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage im AB-Mittelrhein-Prozess. Gegen noch 22 Angeklagte wird wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Nach 22-monatiger Untersuchungshaft wurden im Januar 2014 die letzten 7 Angeklagten frei gelassen.
von ABM Prozess
29. November & 01. Dezember 2016 – 313. & 314. Prozesstag
Dienstags wurden (Befangenheits)-anträge gestellt. Der Vorsitzende Richter verkündete, daß der V-Mann bzw VS-Mitarbeiter J. Helfer aus Köln nicht als Zeuge erscheinen wird. Begründet wurde dies mit seinem Recht vollumfänglich zu schweigen um sich nicht selber der Strafverfolgung auszusetzen. Am späten Nachmittag wurde dann noch mit der Vernehmung des sächsischen Ermittlungsführers Maty. fortgefahren. Am Donnerstag gab es zunächst einige Diskussion über die Auslegung des Begriffes „unverzüglich“ durch den Vorsitzenden. Der Vorsitzende gibt Ablehnungsanträgen häufig keinen direkten Platz, sondern verspricht, daß diese auch „später“ noch gestellt werden könnten. Dies ist dem Angeklagten H. dann zum Verhängnis geworden, da sein am Folgetag gestellter Antrag nun als verspätet abgelehnt wurde.Dies wird von vielen Verteidigern als unfair, bzw. trickreich bewertet. Im folgenden Verlauf des Verhandlungstages wurde der Zeuge Maty. weiter befragt.
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