Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage im AB-Mittelrhein-Prozess. Gegen noch 22 Angeklagte wird wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Nach 22-monatiger Untersuchungshaft wurden im Januar 2014 die letzten 7 Angeklagten frei gelassen.
von ABM Prozess
15. – 17. November 2016 – 310. – 312. Prozesstag
Zum „Wochenstart“ musste auf den Zeugen Roe. wegen dessen Krankmeldung verzichtet werden. Dafür stellte die Anklage den Antrag, den „Kronangeklagten“ He. von diesem Verfahren abzutrennen und bot ihm in diesem Falle eine teilweise Einstellung der Strafvorwürfe an.
Der Mittwoch war ein sehr kurzer Verhandlungstag, da ein Angeklagter unverteidigt war und ein weiterer im Krankenhaus. Aufgrund des seiner Meinung nach begünstigenden Verhaltens des Vorsitzenden gegenüber dem fehlenden Verteidiger, stand RA C. Während der Verhandlung auf und schickte sich an den Saal mit den Worten „Heute ist Buß- und Bettag“ zu verlassen. Der Vorsitzende kam ihm mit einem in den Saal gerufenen Verhandlungsschluß zuvor.
Am Donnerstag erschien der ehem. Angeklagte und jetzige Zeuge W.. Er hatte die Ladung aber erst so kurzfristig erhalten, daß er sich nicht um einen Verteidiger kümmern konnte. Die Zeit wurde dann mit Anträgen der Verteidigung und einem „Monsterbeschluß“ der Kammer verbracht. Das Gericht fertigte in diesem Beschluß weit über hundert Anträge aus den letzten Jahren ab, indem entweder angenommen wurde, die Tatsachen seien so wie behauptet oder Gründe zur Ablehnung gefunden wurden.
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