SfN
blank

Ausruf „Wer Deutschland liebt, …“ ist strafbar!

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat klargestellt, die im Jahr 2018 auf einer Kundgebung gerufene Parole „Wer Deutschland liebt“ sei ein „Antisemit!“ erfüllt den Straftatbestand der Volksverhetzung und ist somit auch strafbar.

Die Richter wiesen die Revisionen von vier Aktivisten ab, die wegen des Ausrufens der Parole 2022 zu Geldstrafen von jeweils mehreren tausend Euro – bis zu 10.000 Euro – verurteilt worden waren. Die Männer hatten bereits 2018 an einer Kundgebung der Partei „Die Rechte“ in Dortmund teilgenommen.

Mit dieser Entscheidung sei das Urteil des Landgerichtes Dortmund endgültig rechtskräftig, hieß es von Bundesgerichtshof. In der Anklage war von mindestens drei Rufen der Aktivisten die Rede. In dem Prozess im Mai 2022 waren ursprünglich zehn Männer angeklagt. Das Landgericht verurteilte letztlich fünf der Angeklagten zu Geldstrafen, die in bis zu 250 Tagessätzen zu zahlen sind. Von diesen Verurteilten hatten vier Aktivisten Revision eingelegt. Sie machten geltend, dass der Slogan unter die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit falle. Das sah der Bundesgerichtshof nicht so. Die Überprüfung des Urteils vom Landgericht Dortmund habe keinen Rechtsfehler ergeben, hieß es in der Entscheidung.

(Urteil: 32 KLs 600 Js 466/18 ‐ 19/19 vom 30.5.2022)

Da der Bundesgerichtshof das höchste Strafgericht der BRD ist, hat man nur die Wahl, sich an dieses Urteil zu halten oder aber mit vierstelligen Geldstrafen oder sogar Haftstrafen bestraft zu werden.

1 Kommentar

  • Ich wollte beim Lesen der Überschrift schon platzen, doch beim weiterlesen hat sich das wieder gegeben. Klar, die Meinungsfreiheit in diesem System „brd“ ist im Arsch aber um diesen Spruch ist es wirklich nicht schade. Selbst als Provokation ist er zu doof.

    2

    0

Inhalte melden

Beiträge, Kommentare und sonstige Veröffentlichungen in dem SfN Informationsblog werden vor dem Hintergrund der gültigen Gesetzgebung in der BRD überprüft. Sollte dennoch der Verdacht bestehen, dass ein Beitrag gegen Gesetze verstoßen könnte und / oder Beschwerden sonstiger Art vorliegen, wird gebeten, die Redaktion zu kontaktieren, um den bedenklichen Inhalt zu überprüfen bzw. entfernen.


blank

blank

Es liegt an dir selbst, was du für dich und deine Sicherheit übernimmst.