Die Geschichte der Denunziation reicht weit zurück und ist geprägt von dunklen Kapiteln der Menschheitsgeschichte. Dennoch bleibt das Phänomen auch in der modernen Gesellschaft präsent. Denunzianten sind jene Lumpen, die Informationen über andere preisgeben, um persönliche Vorteile zu erlangen oder aus anderen niederen Motiven.

In einem konkreten Fall möchte ein Handwerker seine Zuneigung zu seiner Heimat und seinem Land zum Ausdruck bringen. Allerdings gibt es in Deutschland viele rechtliche Nuancen und Stolpersteine. In den meisten anderen Ländern der Welt würde niemand Anstoß an diesem Satz nehmen. Im Gegenteil, der Handwerker würde in seiner Gemeinschaft als jemand angesehen und respektiert, der seine Heimat liebt. In Deutschland ist die Situation eine ganz andere. Aufgrund mangelnden Wissens könnte der Handwerker “dank” der Denunziation, wie sie auf dem Bildschirmfoto dargestellt ist, in erhebliche Schwierigkeiten geraten. Diese drei Worte auf seinem Transporter werden in dem “freiesten Land, das es je auf deutschem Boden gab”, regelmäßig als strafbar gemäß § 86a des Strafgesetzbuchs (StGB) abgeurteilt. Dieser Paragraph kann dem Handwerker eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine erhebliche Geldstrafe einbringen.
Selbstverständlich hätte der Handwerker die Möglichkeit, vor Gericht auf sein Unwissen zu verweisen, dennoch bleibt in politischen Angelegenheiten stets die Volksweisheit bestehen: “Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.”
Dieses Beispiel verdeutlicht, wie subtil und komplex die rechtlichen Aspekte der Meinungsfreiheit sein können. Es zeigt auch die Notwendigkeit einer umfassenderen öffentlichen Aufklärung über die rechtlichen Beschränkungen und möglichen Konsequenzen, die mit bestimmten Äußerungen verbunden sein können, selbst wenn sie gut gemeint sind.


Ich liebe dieses Land, aber ich hasse diesen Staat!
Zur Meinungsäußerungsfreiheit aus
„Wie der Staat die Demokratie aushöhlt“- Kampf gegen Desinformation
eine Zitatperle, frisch vom 22.08.2025, von RA Jan Ristau:
„Man kann es nicht genug betonen: Die Meinungsfreiheit gilt für all das, was die Bundesregierung bittet, nicht zu verbreiten.
[…]
Die Bundesregierung agiert hier nach dem Motto: „Im Zweifel gegen die Meinungsfreiheit“ anstatt „Im Zweifel für die Meinungsfreiheit“. Und gleichzeitig scheint die Bundesregierung überhaupt keine Probleme damit zu haben, selbst „zweifelhafte“ bis falsche Inhalte zu verbreiten.“
https://connections.news/justiz/wie-der-staat-die-demokratie-aushoehlt-1-kampf-gegen-desinformation
Dieser Artikel von Connections.news bietet auch einen gut verständlichen Einstieg in den Juristenjargon Tatsache, Meinung, Tatsachenbehauptung, …