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Die Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht

Der Deutsche Überwachungsstaat hat eine Klatsche bekommen. Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung, die von den verschiedensten Parteien im Bundestag seit vielen Jahren eingeführt werden möchte, verstößt gegen geltendes EU-Recht.

Am 9. November 2007 beschloss der Bundestag mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD die Vorratsspeicherung in Deutschland. Bundesbürger konnten also seit 1. Januar 2008 nicht mehr unbesorgt miteinander kommunizieren. Ab diesem Zeitpunkt mussten Internetprovider und Telekommunikationsanbieter die Daten ihrer Kunden – also beispielsweise IP-Adressen und Rufnummern – für den Zugriff von Behörden speichern. Damals regte sich Widerstand und so kippte das Bundesverfassungsgericht die Datenspeicherung im März 2010. Seitdem versuchen die verschiedensten Regierungen, die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen.

Heute dann das Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Die Kommunikationsdaten der Bürger in Deutschland dürfen nicht ohne Anlass gespeichert werden. Denn, so der EuGH:

Der Satz von Verbindungs- und Standortdaten, die nach der deutschen Regelung gespeichert werden sollen, könne sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben der Personen ermöglichen – etwa auf Gewohnheiten des täglichen Lebens oder das soziale Umfeld. Damit könne ein Profil dieser Personen erstellt werden. Dies sei ein Grundrechtseingriff, der eine gesonderte Rechtfertigung erfordere.

Es gibt jedoch kein Grund zur Freude. Der EuGH ließ der Bundesregierung eine kleine Lücke. Unter bestimmten Voraussetzungen sei eine begrenzte Datenspeicherung zulässig. Bei einer ernsten, aktuellen oder vorhersehbaren Bedrohung für die nationale Sicherheit dürften Verkehrs- und Standortdaten allgemein vorübergehend gespeichert werden.

Zum Schutz der nationalen Sicherheit, zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit dürften Telekommunikationsanbieter für einen begrenzten Zeitraum dazu verpflichtet werden, bestimmte Daten zu speichern.

Wer definiert „schwere Kriminalität, „Bedrohung der öffentlichen Sicherheit oder „Terror? Diese Fragen werden von jeder Regierung neu verhandelt und sind komplette Auslegungssache. Ist es bald ein Terrorakt, seine freie Meinung offen auszusprechen? Wer weiß es. Für über 10-jährige Haftstrafen reicht es zumindest heute schon aus, seine Meinung auszusprechen.

Da laut den letzten und der aktuellen Bundesregierung der „Rechtsextremismus“ die größte Gefahr für Deutschland ist, kann die nationale Bewegung davon ausgehen, dass diese vom EuGH gelassene „Lücke“ vom Repressionssystem genutzt wird und die Vorratsdatenspeicherung sie treffen wird. Mit diesem Wissen gilt es jetzt zu arbeiten. Schaut euch an, was die Vorratsdatenspeicherung im Detail war und ist und lernt mit diesen Informationen, wie ihr euch mit verschiedenen Hilfsmitteln aus dem Netz der Datenspeicherung entziehen könnt …

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