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Nutzt kein Tutanota

Vor zwei Monaten veröffentlichten wir einen Gastbeitrag, den wir heute zurückziehen müssen. Bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung haben wir dem Artikel einen Zusatz hinzugefügt, aber heute müssen wir dringend davon abraten, den eBrief-Dienst Tutanota zu nutzen.

Grund hierfür ist ein kürzlich ergangenes Urteil des Amtsgerichts Itzehoe. Dieses Urteil besagt, dass Tutanota den Ermittlern künftig ermöglichen muss, nach Erhalt einer gerichtlichen Anordnung unverschlüsselt auf die eBriefe von Verdächtigen zuzugreifen. Im Gegensatz zu Posteo hat das Unternehmen aus Hannover der erstmaligen Aufforderung im Oktober 2018 nicht nachgegeben.

Die Geschäftsführung von Tutanota aus Hannover hat bekannt gegeben, dass sie sich gegen diese Anordnung nicht weiter rechtlich zur Wehr setzen werden.

Um weitere Bußgelder zu vermeiden, muss Tutanota nun eine Art behördlichen Zugang einrichten, damit die Polizei sofort nach Erhalt des gerichtlichen Schreibens Zugriff auf die eBriefe der Verdächtigen erhalten kann.

Aufgrund dieser Entwicklungen können wir nur davon abraten, diesen eBrief-Anbieter zu nutzen, und empfehlen stattdessen die Dienste von Offshore-Firmen oder russischen eBrief-Anbietern. Dort, wo keine EU-Gesetzgebung gilt, wird auch kein Betreiber gerichtlich zur Herausgabe von Kundendaten gezwungen werden.

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