Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage im AB-Mittelrhein-Prozess. Gegen noch 22 Angeklagte wird wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Nach 22-monatiger Untersuchungshaft wurden im Januar 2014 die letzten 7 Angeklagten frei gelassen.
von ABM Prozess
11. November 2014 – 149. Prozesstag
Der Tag begann mit der Vernehmung des Polizisten He. aus Düsseldorf. Dieser schilderte seinen Einsatz bei der Feststellung von etwa fünf Personen, die in räumlichen Zusammenhang mit Fackeln wahrgenommen wurden. Ein Angestellter einer Gastronomie vor Ort habe sich gestört gefühlt von Personen die nationalistische Parolen gerufen hätten. Dieser hat vermutlich auch den Polizeieinsatz ausgelöst. Ungefähr drei herumliegende Fackeln seien vom Zeugen mit Feuerlöscher gelöscht worden. Später seien im Umkreis von 1 km noch ausgebrannte Fackeln eingesammelt worden.
Der Zeuge schilderte das Ereignis als unspektakulär und erklärte auch, warum der von der StA dargestellte „Fluchtversuch“ entweder unwirklich oder mindestens untauglich gewesen sei.
Nach Entlassung des Zeugen folgten die üblichen „257er“, eine Beratung der Kammer über einen Antrag des RA und die Mittagspause. Es folgte die notorische „TKÜ“, ein Pausenfüller der die Beteiligten nun ja schon seit 2 Jahren verfolgt. Allerdings heute mit einem Aufreger. So ganz nebenbei wurde bekannt, daß die Kammer zu jedem Gespräch eine genaue Angabe des Funkmaststandortes des abgehörten Teilnehmers hat. Was alle Verteidiger und Angeklagten aber bisher nicht wussten. Dies führte zu einer Reihe von Anträgen und Diskussionen über Themen wie fehlende Akteneinsicht, Versäumnisse der Verteidiger usw.
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