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“AN Göppingen” – Prozess: 17. bis 20. Prozesstag

Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage im “AN Göppingen”-Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht. Gegen vier Angeklagte wird aufgrund des Tatvorwurfs der “mitgliedschaftlichen Beteiligung in einer kriminellen Vereinigung in einem besonders schweren Fall” u.a. ein politischer Schauprozess geführt. Noch immer schmoren zwei der Angeklagten seit dem 26. Februar 2014 in den Kerkern des hiesigen Systems.

von Der III. Weg

17. Prozesstag – 16.04.2015

Es wurden erneut etliche mitgeschnittene Telefonate abgespielt, dabei handelte es sich um aufgezeichnete Gespräche von Anfang 2013, als das LKA Baden-Württemberg gegen mehrere Personen mit dem Vorwurf §129 StGB aufgrund angeblicher “Unsterblichen”-Aktionen ermittelte. Diese Ermittlungen wurden mittlerweile gegen sämtliche damals Beschuldigte eingestellt, fließen jetzt jedoch in die laufende Hauptverhandlung ein. Kurz gesagt: Die Repressionsbehörde nutzt offenbar das damalige Verfahren als Türöffner für das später eingeleitete Ermittlungsverfahren.

18. Prozesstag – 17.04.2015

Neben weiteren angehörten Telefonaten, die einmal mehr vor allem von Bedeutungslosigkeiten und strafrechtlich nicht relevantem Inhalt geprägt waren, folgten am 18. Prozesstag mehrere Zeugen. Kurz erwähnt sei außerdem noch, dass sich vier Linksextremisten im Zuschauerbereich befanden. Bei einem von ihnen handelte es sich um Chris S. der angeblich 2012 Opfer einer Körperverletzung wurde. Aufgrund dessen, dass die Person zu einem späteren Prozesszeitpunkt noch als Zeuge geladen sein wird, wurde er des Saales verwiesen. Diese Maßnahme kommentierte S. mit flapsigen Bemerkungen, woraufhin ihn die vorsitzende Richterin ermahnte, sich für seinen Zeugentermin ein angemesseneres Benehmen zuzulegen.

Anschließend folgte der Erste der geladenen Zeugen. Obwohl er über ein vollumfängliches Aussageverweigerungsrecht (gemäß §55 StPO) verfügte, machte er Angaben. Allerdings waren diese von Unwissenheit geprägt und er wurde mehrmals an seine Wahrheitspflicht als Zeuge vor Gericht erinnert. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Zeuge besser von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hätte, da er nicht die Angeklagten belastete, jedoch mehrere Male eindringlich ermahnt werden musste und es mehrmals der Fall war, dass er erst auf Vorhaltung seiner polizeilichen Aussage zur Beantwortung der Fragen durch die vorsitzende Richterin kam.

Die weiteren beiden Zeugen machten anschließend von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Ergänzend zum Antrag des Rechtsanwalts S. Hammer auf die Hinzuziehung der jeweiligen Teilbereiche aus den Verfassungsschutzberichten, kündigte ein weiterer Rechtsanwalt an, am nächsten Prozesstag schriftlich die Hinzuziehung sämtlicher polizeilicher Akten und die Akten des LKA Baden-Württemberg zu den massiven Ausschreitungen durch Linksextremisten am Rande der beiden nationalen Demos im Oktober 2012 und 2013 in Göppingen zu beantragen.

19. Prozesstag – 20.04.2015

An diesem Prozesstag war der Kriminalhauptkomissar S. als Zeuge geladen, welcher von 2006 bis Ende 2012 Leiter des polizeilichen Staatsschutzes in Göppingen war. Zunächst berichtete KHK S., wann ihm als damaligem Staatsschutzleiter das erste Mal die “AN Göppingen” geläufig waren. Er teilte mit, dass dies im Jahr 2010 war. Außerdem berichtete er, dass zur Netzseite der “Autonomen Nationalisten Göppingen” auch Ermittlungen angestellt wurden, diese jedoch im Sande verliefen und keine realexistierende Person als Betreiber der Seite ermittelt werden konnte. Nachdem er zunächst Allgemeines und seine persönlichen Einschätzungen mitteilte, wurden noch diverse Lichtbilder von Aufkleber- und Plakataktionen, sowie einzelne gesprühte Schriftzüge in Augenschein genommen und der KHK S. jeweils dazu befragt. Der Beamte gab an, dass er in den allermeisten Fällen nicht selbst vor Ort war und die in der Anklageschrift bezifferten Schäden (50 Euro bis 100 Euro beispielsweise bei Aufklebern bzw. Plakaten) lediglich auf Aussagen von Hausmeistern oder auch der Stadtverwaltung beruhen. Er sagte aber auch aus, dass bei vielen vermeintlichen Sachbeschädigungsdelikten kein substanzieller Schaden entstanden sei. Es handelte sich bei den Angaben somit folglich um nicht näher hinterfragte Angaben von Reinigungskosten.

Im weiteren Verlauf des Prozesstages wurder der Zeuge S. auch von den Rechtsanwälten befragt. So ergab sich mitunter auch die Frage, welcher Sachbearbeiter im Zeitraum von 2010 – 2012 in Göppingen für den Phänomenbereich “Linksextremismus” bei der Polizei zuständig war. Vor der Beantwortung dieser Frage rettete sich S., indem er angab, nicht zu wissen, ob die Beantwortung von seiner eingeschränkten Aussagegenehmigung gedeckt sei. Desweiteren wurde er auch gefragt, was er zum Willensbildungsprozess innerhalb der “AN Göppingen” wisse. Hierauf gab er an, nichts dazu sagen zu können. Alles in allem ergab die Befragung des Polizeibeamten S. keine wirklich aufschlussreichen Erkentnisse.

20. Prozesstag – 23.04.2015

Begonnen wurde der 20. Prozesstag mit einem Verteidiger-Antrag, wonach beantragt wird, für die einzelnen angeklagten Sachbeschädigungsdelikte jeweils Gutachten eines Sachverständigen einzuholen, da es sich bei den aufgeführten Schadenssummen um Schätzungen diverser Personen handelt und diese nie verifiziert wurden. Außerdem ist bei vielen vermeintlichen Sachbeschädigungen nicht bekannt, ob eine Reinigung stattfand und ob der Untergrund durch die angebrachten Plakate und Aufkleber beschädigt wurde, was für eine Sachbeschädigung (gemäß §303 StGB) vorausgesetzt ist.

Im Anschluss folgten den gesamten Prozesstag erneut mitgeschnittene Telefonate, die vom Anschluss des Angeklagten Daniel Reusch aufgezeichnet wurden. Am Nachmittag wurde dies nur kurz durch eine geladene Zeugin unterbrochen, die wie etliche zuvor jedoch als “Umfeldperson” ihre Aussage verweigerte. Neben vielem völlig bedeutungslosem wurde in mehreren Telefonaten unter anderem über Holzkreuze zum Gedenken an die verheerende Bombardierung der Stadt Dresden im Jahr 1945 gesprochen. Daneben ging es außerdem noch um Fahrten zu angemeldeten politischen Veranstaltungen wie beispielsweise eine Busfahrt zur 1. Mai Demonstration 2013 nach Erfurt oder die gemeinsame Fahrt zur Mahnwache am 23.02.2013 in Pforzheim.

Der Angeklagte Daniel Reusch führte diverse Gespräche, in denen er unter anderem von einem Überfall von acht vermummten Antifas auf seine Person am Abend des 01.03.2013 berichtete. Hierzu wurden jedoch keine Nachfragen durch das Gericht gestellt, dabei belegt unter anderem auch dieser gewaltsame Angriff, dass linksextremistische Straftäter gezielt und geplant Gewalttaten verübten. Ansonsten brachte auch der 20. Prozesstag wenig Neues. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Prozess weiterentwickelt.

Zeigt euch auch weiterhin solidarisch und schreibt den beiden inhaftierten und standhaften Kameraden, oder besucht den Mammutprozess in Stuttgart. Auf der Netzseite des Landgericht Stuttgart findet ihr die aktuellen Verhandlungstermine. Wer die beiden Nationalisten hinter Gitter finanziell unterstützen oder ihnen schreiben möchte, kann sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Kontakt: der-dritte-weg-sue(at)gmx.net

Wie immer gilt auch hier: Jeder Betrag hilft das erfahrene Unrecht zu lindern!

Solidarität ist eine Waffe – Freiheit für alle Nationalisten!

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