SfN
blank

144. Prozesstag gegen das Aktionsbüro Mittelrhein

Im Folgenden berichten wir über die Verhand­lungs­tage im AB-Mittel­rhein­-Prozess. Gegen noch 22 Angeklagte wird wegen Mitglied­schaft bzw. Unter­stützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Nach 22-monatiger Untersuchungshaft wurden im Januar 2014 die letzten 7 Angeklagten frei gelassen.

von ABM Prozess

21. Oktober 2014 – 144. Prozesstag

Den heutigen Verhandlungstag kann man getrost als Scheinverhandlung bezeichnen.

Ein Angeklagter war an diesem Tag erkrankt, weswegen er nicht verhandlungsfähig war und nicht am Prozess teilnehmen konnte. Da dieser jedoch auch wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung angeklagt ist, ist er zwangsläufig vom gesamten Verhandlungsgeschehen betroffen und muss daher auch per Gesetz daran teilhaben. So ist die übliche Vorgehensweise im Falle einer Erkrankung den Verhandlungstag ausfallen zu lassen. Da allerdings auf Grund der vorhergehenden zweiwöchigen Verhandlungspause und vieler krankheitsbedingt ausgefallener Verhandlungstage vor der Pause eine Frist zu platzen drohte, wurde der erkrankte Angeklagte kurzerhand abgetrennt. Pro Forma allerdings nur, er wird vor dem nächsten Verhandlungstag wieder „angetrennt“ werden.

So wurden auch nur eine halbe Stunde Aufzeichnungen aus der Telefonüberwachung vorgespielt. Erklärungen oder Anträge durften nicht abgegeben werden. Schließlich soll der erkrankte, abgetrennte, Angeklagte die selben Telefonate und Kurzmitteilungen in seiner nächsten Verhandlung vorgespielt bekommen, so dass er danach – auf dem gleichen Stand – wieder in den Hauptprozess eingegliedert werden kann.

Der Verhandlungstag diente offensichtlich nur der Wahrung juristischer Form, um das Verfahren nicht frühzeitig platzen lassen zu müssen.

Kommentar hinzufügen

Inhalte melden

Beiträge, Kommentare und sonstige Veröffentlichungen in dem SfN Informationsblog werden vor dem Hintergrund der gültigen Gesetzgebung in der BRD überprüft. Sollte dennoch der Verdacht bestehen, dass ein Beitrag gegen Gesetze verstoßen könnte und / oder Beschwerden sonstiger Art vorliegen, wird gebeten, die Redaktion zu kontaktieren, um den bedenklichen Inhalt zu überprüfen bzw. entfernen.


blank

blank

Es liegt an dir selbst, was du für dich und deine Sicherheit übernimmst.