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268. – 272. Prozesstag gegen das Aktionsbüro Mittelrhein

Im Folgenden berichten wir über die Verhand­lungs­tage im AB-Mittel­rhein­-Prozess. Gegen noch 22 Angeklagte wird wegen Mitglied­schaft bzw. Unter­stützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Nach 22-monatiger Untersuchungshaft wurden im Januar 2014 die letzten 7 Angeklagten frei gelassen.

von ABM Prozess

18. – 31. Mai 2016 – 268. – 272. Prozesstag

Am Mittwoch, 18.05.`16, wurde die Vernehmung des Zeugen Michael J. aus Dresden fortgesetzt. Dieser berichtete von den Vorbereitungshandlungen der links orientierten „Praxis“-Bewohner am Vortage des Landfriedensbruches. Es wurden Steine in das Haus geschleppt und ein Baustrahler beleuchtete das Hausvorfeld die ganze Nacht. Des weiteren wurde der Zeuge im Voraus von einer Person dieses Klientels gewarnt, daß „heute irgendwetwas passieren“ könnte. Kurz bevor der Demonstrationszug, in dem sich die Angeklagten dieses Verfahrens befunden haben sollen, zu sehen war, wurde ihm mit Winkzeichen bedeutet die Straße zu verlassen. Außerdem liefen am gleichen Tag, vor dem angeklagten Vorfall, vermummte Personen am Haus herum. Er selbst beobachtete noch, wie eine Person aus der herannahenden Gruppe ein Fenster einwarf, zog sich aber dann weiter in den Hof zurück. Im Nachhinein lief eine der Hausbewohnerinnen von Haustür zu Haustür um nach Bildaufnahmen vom Vorfall zu fragen.

Der Donnerstag, 19.05.`16, wurde mit der Verlesung der Todesurkunde des vorgesehenen Zeugen und seiner polizeilichen Aussage begonnen und dann mit der Vernehmung der Zeugin und Polizistin Ro. (ehem. Kirb.) fortgesetzt. Diese hatte nicht nur den verstorbenen Zeugen vernommen, sondern auch am Tattag an einer Erstürmung eines anderen linken Objektes in der Stadt Dresden teilgenommen.

Dienstag, den 24.05.2016 wurde ein weiteres „Prozesskind“ geboren. Aus diesem Grund begann die Verhandlung erst am Nachmittag mit den 257er-Erklärungen zur Zeugin vom 19.05.. Die kurze Restverhandlungsdauer wurde vom Polizei-Zeugen Matyj. aus DD gefüllt. Er berichtete, daß die hier seit fast vier Jahren verhandelte Situation für die Polizei am Tattag „im Rauschen tausender Straftaten unter ging“. Ebenso nahm er, als Leiter der Ermittlungen, die nachlässige Nachforschung nach einer Filmaufnahme auf sich. Diesen „Mut zu Lücke (OT)“ begründete er mit seinem damaligen Eindruck, Videomaterial sei genug vorhanden.

Am Donnerstag, 25.05.`16, setzte der Zeuge Matyj. seine Aussage fort. Dabei offenbarte er sowohl seine Meinung „ideologisch ist alles idiotisch“ sowie polizeiliche Kommunikationsprobleme mit den Kollegen in Dortmund als auch das Ergebnis der sächsischen Polizei bei den Ermittlungen zu diesem Anklagepunkt:
„Das Ermittlungsergebnis hat keine Erkenntnis gegeben, wer überhaupt mit dem Angriff begonnen hat.“ (!)
Desweiteren berichtete er von Freisprüchen in einem die gleiche Sache betreffenden Verfahren am Amtsgericht Dresden, wobei ihm das Auffinden grüner Klebebänder mit DNA-Anhaftungen allein schon für eine Verurteilung ausreichend erschien.

Das nun über Jahre hinweg versucht wird am Koblenzer Landgericht zu einem anderen „Ermittlungsergebnis“ zu kommen, ist möglicherweise dem „großzügigen“ Umgang mit auf diesen Vorfall gestützten Untersuchungshaftbefehlen im Vorfeld der Verhandlung geschuldet.

Diese besondere Erfahrung hat offenbar nicht den Lebensmut der Angeklagten gebrochen, denn es wurde heute den zweiten Tag in Folge ein „Prozesskind“ zu Welt gebracht. Dies ist damit das siebte im Laufe dieses Gerichtsverfahrens den Angeklagten geborene Kind.

Die nächste Verhandlungswoche wurde am Dienstag, 31.05.`16 mit Verhandlungen über die Verhandlungsfähigkeit eines Angeklagten begonnen und beschlossen. Dieser war, im Ausland wohnhaft, nicht verhandlungsfähig erkrankt.

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