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79. Prozesstag gegen das Aktionsbüro Mittelrhein

Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage im AB-Mittelrhein-Prozess. Gegen 26 Angeklagte wird wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Noch immer befinden sich 7 Angeklagte seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft.

von ABM Prozess

22. August 2013 – 79. Prozesstag

Beginn der Verhandlung verspätet um 10:45 Uhr.

Zu Beginn stellte ein Verteidiger einen Antrag bezüglich des Haftbefehls seines Mandanten. Er mahnte u.a. an, auch in diesem Verfahren gültiges EU Recht zu beachten. Angeführt wurde der Rahmenbeschluss 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Die Begriffsbestimmung einer „kriminellen Vereinigung“ des Rates sei jedoch eine andere als im nationalen Recht. Auch der EU Gerichtshof habe mit seiner Entscheidung vom 26.02.2013 klargestellt, dass ein Staat eben kein nationales Recht geltend machen darf, sofern es nicht mit EU Recht übereinstimmt.

Im Anschluss daran, gab es eine Stellungnahme eines Verteidigers als Replik auf den so pathetisch vorgetragenen Antrag des letzten Verhandlungstages, der eine Abtrennung des Verfahrens eines Angeklagten zum Inhalt hatte.

Nach diesem Vortrag wurde es wieder etwas lauter im Saal, da es natürlich einen allgemeinen Applaus gab.

Pause wegen Zwischenmahlzeit von 11:15 -11:40 Uhr. Nach der Pause erschien nochmals der Zeuge N. Ch., der wie am letzten Verhandlungstag auch, schon einen recht gelangweilten und genervten Eindruck machte. Da der OSTA Schmengler vor Beginn der Verhandlung außerhalb des Gerichtgebäudes in der Nähe dieses Zeugen gesehen wurde, forderte ein Verteidiger eine dienstliche Erklärung des OSTAs, ob und wenn ja, worüber er mit dem Zeugen gesprochen habe

Endlich konnte dann die Befragung des Zeugen durch Verteidiger und Angeklagte beginnen. Dachte man zumindest.

Der OSTA Schmengler hatte nun wieder seinen großen Auftritt, indem er zu Beginn viele Fragen sofort beanstandete. Er stand dem Zeugen stets hilfreich zur Seite. Er beantwortet sogar Fragen, die an den Zeugen gestellt wurden. Die Fragen, die vom Gericht dann doch zugelassen wurden, z.B. wie groß sein Bekanntenkreis damals in etwa gewesen sei, wurden meist wie folgt beantwortet: „Hab keine Ahnung.“ „Ist schon zu lange her“. “ Weiß ich nicht mehr“.

Der Zeuge, mittlerweile sehr unruhig und genervt, erkundigte sich nach einer ihm nicht passenden Frage eines Verteidigers, beim Gericht: „Kann man die Frage nicht mal beanstanden?“ Auch da gab es wieder Gelächter im Saal.

Pause von 12:35 – 14:00 Uhr.

Auch nach der Mittagspause gab es die gleichen Antworten des Zeugen. Dieser räumte auf Nachfrage ein, oft Probleme mit zeitlichen und örtlichen Zuordnungen zu haben. Er erklärte noch, daß er Anarchist sei und kein Freund von Regierungen. Alles in Allem Zuverlässigkeit Pur. Der Zeuge wurde um 14:45 Uhr unvereidigt entlassen.

Es folgten die Erklärungen der Verteidiger zu diesem Zeugen der Staatsanwaltschaft. Dessen Glaubwürdigkeit wurde zu Recht in Frage gestellt.

Ein Verteidiger mahnte gar das Verhalten des Gerichtes an. Er betonte, daß der Zeuge ein Belastungszeuge gewesen sei, wäre er ein Entlastungszeuge, dann wäre er vom Gericht mit Sicherheit anders behandelt worden. Der Verteidiger kenne diese Kammer des Landgerichtes seit über 25 Jahren, deshalb könne er aus eigener Erfahrung behaupten, daß sich der Zeuge hätte mehr anstrengen müssen, um die Fragen zu beantworten. Außerdem habe er diese Kammer bisher, mit Ausnahme dieses Verfahrens, immer als gut kennengelernt. So wie jedoch dieses Verfahren geführt werde, sei für diese Kammer erstmalig.

Pause: 15:00 -15:30 Uhr

Im Anschluss wurden noch zwei recht gegensätzliche Anträge betreffend der als Beweismittel verwendeten Telekommunikation aus der Telefonüberwachung gestellt. Die Verlesungskriterien der abgehörten SMS und Gespräche seien nach wie vor nicht erkennbar. Eine „Vorauswahl“ erfolgte durch die Staatsanwaltschaft, auch die von den Ermittlungsbehörden als relevant markierten Nachrichten ließen bisher keinen strafrechtlichen Bezug erkennen.

Im ersten Antrag wurde die Einstellung jeglicher Beweisaufnahme beantragt, da bisher keinerlei Relevanz im Hinblick auf die Anklageschrift auch nur ansatzweise erkennbar war. Dies stelle aber eine Verletzung des Beschleunigungsgebotes dar. Im zweiten Antrag hingegen wurde gefordert alle abgehörten SMS und Gespräche zu verlesen. Ausschließlich damit könne deutlich gemacht werden, dass keinerlei Straftaten verabredet wurden. Ehe es in Vergessenheit gerät. Es gibt an den Verhandlungstagen immer noch kein warmes Essen für die Inhaftierten der JVA Koblenz.

Ende des 79. Prozesstages gegen 15:50 Uhr.

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