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78. Prozesstag gegen das Aktionsbüro Mittelrhein

Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage im AB-Mittelrhein-Prozess. Gegen 26 Angeklagte wird wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Noch immer befinden sich 7 Angeklagte seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft.

von ABM Prozess

20. August 2013 – 78. Prozesstag

Jahrestag des Prozessauftaktes

Beginn der Verhandlung gegen 10:30 Uhr. Diesmal nur leicht verspätet, da der Angeklagte Cornelius D. seine üblichen Bedürfnisse schneller erledigte als sonst üblich.

Zu Beginn wurden wie gewöhnlich die Befangenheitsanträge gegen Richter Hagenmeier als unbegründet verworfen. Das Gericht wurde von den Verteidigern nochmals gebeten auf den OStA Schmengler einzuwirken, daß dieser zukünftig seine frechen Zwischenrufe, wie z.B. „toller Hecht“ unterlässt. Es folgte ein Beweisantrag eine Audiodatei der Antifa Ahrweiler abspielen zu dürfen.

Nun betrat ein neuer Zeuge der Staatsanwaltschaft den Saal. Der Zeuge N.Ch. trug ein Shirt mit der Aufschrift „Nazis nehmen uns die Arbeitsplätze weg.“ Nach der Belehrung erfuhr man, daß der Zeuge 23 Jahre alt ist, ohne festen Wohnsitz und zur Zeit in Berlin unterwegs sei. Er sei arbeitslos, habe aber schon mal versucht, so seine Worte, sich eine Ausbildung anzuschauen. Zwei Wochen habe er auch mal in einem Tierheim gearbeitet. Manchmal arbeite er als Axtwerfer auf Mittelalter-Märkten. Ansonsten gehe er auf Demos gegen Rechts, zähle sich aber nicht zur Antifa. Zwischen 2007- 2010/2011 habe er in der Region Ahrweiler gelebt, bei Bekannten und Freunden, wo genau, wisse er nicht mehr.

Das Gericht befragte ihn zu einer Körperverletzung vom Abend des Trauermarsches in Remagen 2009. Dieses Delikt wurde bereits im Jahr 2011 verhandelt und endete mit der rechtskräftigen Verurteilung eines der Angeklagten. Nach einer sehr kurzen, aus einem Satz bestehenden Schilderung des damaligen Tathergangs, meinte der leitende Richter: „Das war nun die Kurzform, nun machen wir es mal ein wenig genauer.“

Genauso knapp fiel seine Erinnerung zur Gegendemo 2009 in Remagen aus. Der Zeuge gab an, damals gegen Nazis demonstriert zu haben, mit wem weiß er nicht mehr. Sie hätten Parolen gerufen wie „Nazis raus“ oder so. Nach der Demo hätten sie, also er selbst und die „Unbekannten“ bei einem Freund etwas gefeiert.

Pause: 11:17 – 11:40 Uhr

Nachdem sie später zu zweit in der Stadt gelandet waren, seien Leute auf sie zugekommen. Eine Person habe gefragt, ob er auch einen Schluck Bier aus seiner Flasche haben könne. Er sei nach hinten gestolpert und habe sich die Hand an der Bierflasche verletzt. Später kam die Polizei dazu, er machte dann seine Angaben, wobei er auch eine weibliche Person identifizierte, die nachweislich nicht vor Ort war. Sie seien später noch im Krankenhaus gewesen, wussten aber nicht, wie sie dahin gekommen waren, eventuell mit der Polizei. Er habe keine schlimme Verletzung gehabt.

Er beschuldigte einen der Angeklagten, damals getreten zu haben, später gab er an, er wisse es nicht mehr, wieder später sagte er, dass alle Personen getreten hätten. Und so weiter und so fort. Zugeben musste er auf Nachfrage, daß sie an diesem Abend doch recht stark betrunken waren. Wie damals die Vernehmung bei der Polizei abgelaufen sei, konnte er sich ebenfalls nicht erinnern.

Auch bei der Befragung durch den OStA Schmengler konnte er keine konkreten Angaben machen. „Das schlimmste war die Verletzung durch die Bierflasche auf die ich selber gefallen bin!“

Nachfolgend Auszüge aus der Befragung durch die Verteidiger:

Frage: Warum haben Sie an der Gegendemo in Remagen teilgenommen?
Antwort: Er wollte gegen Nazis demonstrieren und gegen Geschichtsverdrehung. Er ist der Meinung, dass grundsätzlich kein Trauermarsch durchgeführt werden sollte, egal wie viele Tote es dort gab.
Frage: Warum sollte es keinen Trauermarsch geben?
Antwort: Weil damals Hitler nicht einfach so an die Macht gekommen ist, es wurde braun gewählt und jeder der damals nicht aktiv was gemacht hat, hat eine Teilschuld!
Frage: Was sind für Sie Nazis? Können Sie lebende Personen benennen, die Nazis sind?
Antwort: Rassisten, Nationalsozialisten, Faschisten, Nationalisten, die ganze NPD.
Frage: Wollen Sie in einer Anarchie leben, also ohne Steuern?
Antwort: Ja

Also alles in allem sehr überlegte, intelligente Antworten, die der Zeuge der Staatsanwaltschaft da so von sich gab.

Erneute Pause: 12:30 – 14:00 Uhr

Weitere Fragen der Verteidiger (damit man auch diesen Zeugen besser einschätzen kann):

Frage: Woher weiß er, daß es dort im Rheinwiesenlager Remagen Opfer gab?
Antwort: Na, wo gehobelt wird, fallen auch Späne.
Frage: Wer hat gehobelt?
Antwort: Die Alliierten…obwohl eigentlich haben die Nazis ja gehobelt.

Der Zeuge war mittlerweile sichtlich genervt und fragte des Öfteren, ob er die Fragen auch beantworten müsse. Dies erklärte ihm dann der leitende Richter.

Auch heute noch sei er der Meinung, daß die Anschläge auf das Wohnprojekt WS17 gerechtfertigt waren. Nun folgten noch einige Fragen zu der weiblichen Person, die er angeblich an besagtem Abend identifiziert hatte. Auch wieder sehr hörenswert.

Frage: Wie sieht die L.B. aus?
Antwort: Damals hatte sie blonde Haare gehabt und einen typischen Skinhead Schnitt.
Frage: Sind Sie absolut sicher, daß Sie die L. B. an dem Abend gesehen haben?
Antwort: Ja, ich habe Sie ja wieder erkannt, Sie wurde doch an dem Abend aufgegriffen, daher kamen doch die Fotos.

Pause von 15:10 – 15:35 Uhr wegen ärztl. verordneter Zwischenmahlzeit eines Angeklagten.

Nach der Pause wurde dem Zeugen dann ein Foto einer anderen weiblichen Person gezeigt und gefragt, ob dies das Foto sei, daß ihm bei der Polizei vorgehalten wurde. Dies bejahte der Zeuge.

Frage: Was wäre, wenn ich Ihnen sage, daß dies nicht die L. B. ist?
Antwort: Dann hab ich mich wohl geirrt.
Frage: Haben Sie schon mal eine Demo blockiert?
Antwort: Nachdem der OStA Schmengler ihn vorsorglich belehrt, kam folgende Antwort: “Dann sag ich dazu nix“

So sind sie, die Zeugen der Staatsanwaltschaft. Aussagekräftig und wunderbar wandlungsfähig. Dieser Zeuge wurde vom Gericht nochmals zum nächsten Verhandlungstag geladen, was bei ihm sichtlichen Unmut hervorrief.

Es folgte noch ein 6 seitiger Antrag eines Verteidigers, mit dem Ziel, das Verfahren seines Mandanten Cornelius D. abzutrennen.

Cornelius D. hat sich offensichtlich vom Saulus zum Paulus gewandelt und wurde von seinem Verteidiger über alle Maßen gelobt. Er (der Verteidiger) habe noch nie einen Mandanten gehabt, den er so gerne verteidigt habe. Belastend für seinen Mandanten seien u.a. die häufigen Gerichtstermine. Er kenne bereits jeden Parkplatz entlang der Autobahn und so weiter und so fort. Ein Zitat des Verteidigers noch an dieser Stelle: „Mittlerweile leidet Cornelius D. unter dem Verfahren wie ein Hund!“ Der zum Teil mit tränenerstickter Stimme vorgetragene Antrag sorgte für einige Unruhe und auch Gelächter im Saal.

Cornelius D. hatte im Vorfeld zum Prozess bereits umfängliche Aussagen gemacht, war recht zügig aus der Untersuchungshaft entlassen worden und genießt im Gegensatz zu den immer noch 7 Inhaftierten schon seit über 1 Jahr seine Freiheit. Auch hat er die Möglichkeit, sich an den Verhandlungstagen ausreichend verpflegen zu können. Die in der JVA Koblenz inhaftierten Personen erhalten nämlich immer noch keine warme Mahlzeit an den Verhandlungstagen. Unklar ist, wie es die JVA Koblenz geschafft hat, den dort einsitzenden Moslems während des Ramadans abends ein warmes Essen zu servieren. Vielleicht sollten die Inhaftierten ihren „Glauben“ wechseln und alles wird gut.

Auch dazu fällt mir nur ein: Armes Deutschland.

Ende: 16:40 Uhr

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