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82. Prozesstag gegen das Aktionsbüro Mittelrhein

Im Folgenden berichten wir über die Verhand­lungs­tage im AB-Mittel­rhein­-Prozess. Gegen 26 Angeklagte wird wegen Mitglied­schaft bzw. Unter­stützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Noch immer befinden sich 7 Angeklagte seit mehr als einem Jahr in Unter­suchungshaft.

von ABM Prozess

3. September 2013 – 82. Prozesstag

Beginn: 10:20 Uhr

Auch am heutigen Tag wurden zum Schutz der Zeugin D.-Marie L. wieder doppelte Sicherheitskontrollen durchgeführt. Zu Beginn der Verhandlung wurde durch einen Verteidiger ein neuer Antrag gestellt. Gefordert wurde ein psych. Gutachten seines Mandanten um nachweisen zu können, dass dessen Aktivitäten, wie z. B. gehaltene Vorträge, ausschließlich im Rahmen seiner NPD Tätigkeiten erfolgt seien und keinerlei kriminellen Hintergrund aufgezeigt hätten. Deshalb wurde erneut beantragt, den Haftbefehl dieses Angeklagten endlich aufzuheben. Eine weitere Verteidigerin schloss sich diesem Antrag an.

Die Staatsanwaltschaft kündigte dazu eine Stellungnahme an. Zeitnah, versteht sich.

Im Anschluss daran, sollte es mit der Videovorführung und der Kommentierung der Zeugin dazu losgehen. Da aber die Leinwand, auf der vorher für alle sichtbar, die Zeugin zu sehen war, nunmehr durch das Abspielen der Videos blockiert war, konnte man lediglich die Stimme der Zeugin im Gerichtsaal hören. Dagegen legten die Prozessbeteiligten natürlich Widerspruch ein. Um die Glaubwürdigkeit eines Zeugen beurteilen zu können, sei es unbedingt erforderlich, diese während der Dauer seiner Aussage beobachten zu können. So wurde durch Verteidiger angeregt, diese Zeugin, wie vorher schon mit anderen Zeugen geschehen, erhöht zu platzieren. Die Kammer war, jedoch, entgegen höchstrichterlicher Rechtsprechung anderer Meinung. Nach einer kurzen Pause erging dann ein Kammerbeschluss, indem der Beschluss des Vorsitzenden Richters bestätigt wurde. Die für die Zeugin getroffenen Sicherheitsmaßnahmen stünden einer Änderung der Sitzordnung entgegen. Eine interessante Schilderung auch hierDieser Verweis führt auf eine externe Seite. zu lesen.

Ungeachtet weiterer Anregungungen und Proteste der Verteidiger wurde mit dem Abspielen des Videomaterials begonnen.

Die Zeugin erhielt einen Laserpointer und los ging es. Es handelte sich um Aufzeichnungen von Überwachungskameras verschiedener Schwebebahnhaltestellen in Wuppertal, aus 2 verschiedenen Jahren. Zu sehen waren wartende Personen, sowie ein- und aussteigende Fahrgäste. Die Zeugin wurde vom Gericht aufgefordert, darauf ihr bekannte Personen zu benennen. Dieser Aufforderung kam sie auch eifrig nach und nannte etliche Namen. An einer Haltestelle konnte die Zeugin pöbelnde „linke“ Personen wiedererkennen, schon anwesende Polizei griff jedoch nicht ein.

Seltsamerweise erkannte sie auf einem vorgespielten Video, im Gegensatz zu ihrer polizeilichen Vernehmung, den sogenannten „Kronzeugen“ der Anklage und gleichzeitig ihren guten Freund vom sogennnnten AB- Mittelrhein Herrn D.H. NICHT wieder. Vom leitenden Richter darauf angesprochen, erklärte die Zeugin dann, sie habe damals beim LKA ein anderes Video gezeigt bekommen, auf diesem wäre D.H. zu sehen gewesen. Arbeitet man in diesem Prozess mit verschiedenen Video Varianten? Auch wieder eine der vielen Ungereimtheiten in diesem Prozess. Ungeklärt blieb auch die strafrechtliche Relevanz dieser Videoaufnahmen.

Pause: 12:00 – 14:00 Uhr

Nach der Mittagspause hatte man es dann doch geschafft einen 2. Leinwand aufzubauen. Das gesamte Video- Programm des Vormittags wurde nochmals wiederholt. Mit einer kleinen Änderung. Der leitende Richter bat die Zeugin, nur noch die Personen zu benennen, die in diesem Verfahren auch angeklagt seien. Dies reduzierte dann die Anzahl der Namen drastisch auf 3 Personen, die sie glaubte zu erkennen. Nicht etwa bei Begehung einer Straftat, sondern wartend an Haltestellen. Weiter ging es mit Bild-/ Video Material aus zum Thema Dresden 2011. Hier erkannte sie eine Person an seiner Weste, eine andere Person an seinem auffälligen Schal.

Pause: 15:00-15.30 Uhr

Es folgten dann noch etliche kürzere Videos, auf denen sie, trotz zweifachem Abspielen niemanden erkannt habe. Sie sagte: „Ich sehe nur schwarze Punkte, die sich bewegen, mehr nicht.“

Im Anschluss durfte man noch ca. 50 Fotos genießen, wobei auf ca. 30 Fotos Polizeiwagen zu sehen waren. Auch auf diesen Bildern erkannte sie niemanden.

Zum Schluss noch : Es gab immer noch kein warmes Essen für die Inhaftierten in der JVA Koblenz !

Ende des Verhandlungtages um 16:30 Uhr.

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