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301. & 302. Prozesstag gegen das Aktionsbüro Mittelrhein

Im Folgenden berichten wir über die Verhand­lungs­tage im AB-Mittel­rhein­-Prozess. Gegen noch 22 Angeklagte wird wegen Mitglied­schaft bzw. Unter­stützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Nach 22-monatiger Untersuchungshaft wurden im Januar 2014 die letzten 7 Angeklagten frei gelassen.

von ABM Prozess

27. & 29. September 2016 – 301. & 302. Prozesstag

Dienstags wurde nur über ein Attest eines ausländischen Arztes für einen nicht erschienenen Angeklagten verhandelt und die nunmehr per Flugzeug und polizeilicher Begleitung angereiste Zeugin Bettina W. wieder nach Hause geschickt. Aufgrund ihres labilen Auftretens sieht sich der Vorsitzende Richter zudem bemüßigt ihr einen Rechtsbeistand für weitere Termine beizuordnen.

Der Mittwoch fiel wegen der oben genannten Erkrankung aus und es wurde deswegen

am Donnerstag mit der Vernehmung von Matthias Roe. fortgefahren. Dieser berichtete ein wenig zu seinen Lebensverhältnissen, Bekannten und Vorkomnissen zur Zeit des angeklagten Landfriedensbruchs an der „Praxis“ in Dresden. Obwohl in eher linken Kreisen unterwegs und Teilnehmer der linken Gegendemo zum Gedenkmarsch an die Bombardierung Dresdens, gab er z.B. an, den Slogan „Bomber Harris – do it again“ nicht zu kennen. Auch zur Frage, wer „Bomber Harris“ sei, gab er Unkenntnis zu Protokoll. Zwischenzeitlich hat das Gericht einen Weg gefunden die Zeugin Bettina W., welche sich im Dachgeschoß des Hauses aus dem die Demonstranten beworfen wurden befand, aus dem Verfahren herauszupauken. Die vom Richter eingeschaltete Rechtsanwältin hat mittlerweile schriftlich ein Auskunftsverweigerungsrecht (§55 StPO) für die Zeugin geltend gemacht. Weiterhin hat es nun in der Hauptverhandlung Widerspruch gegen den „Einstellungstrick“, der mit den Angeklagten Zi. und Sch. betrieben wird, gegeben. Die letzte halbe Stunde des Tages wurde mit dem Herzeigen eines Transparentes gefüllt, welches als Beweismittel durch das Gericht eingeführt wurde.

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