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91.-93. Prozesstag gegen das Aktionsbüro Mittelrhein

Im Folgenden berichten wir über die Verhand­lungs­tage im AB-Mittel­rhein­-Prozess. Gegen 26 Angeklagte wird wegen Mitglied­schaft bzw. Unter­stützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Noch immer befinden sich 7 Angeklagte seit mehr als 1 1/2 Jahren in Unter­suchungshaft.

von ABM Prozess

26. November 2013 – 91. Prozesstag

Beginn: 10:15 Uhr

Nachdem ein Befangenheitsantrag vom letzten Verhandlungstag als unbegründet abgelehnt wurde, war der Verhandlungstag dann gegen 11:00 Uhr zu Ende.

27. November 2013 – 92. Prozesstag

Beginn: 10:35 Uhr

Auch am heutigen Tag kam es gleich zu Beginn zur Ablehnung eines Antrags der Verteidigung. Ein neuer Antrag auf Einsichtnahme in das schriftliche Urteil der 4 „Abgetrennten“ Angeklagten, führte zu einer kurzen Beratungspause.

Nachdem auch dieser Antrag abgelehnt wurde, kündigte ein Verteidiger einen „Unaufschiebbaren Antrag“ an. Kommentar des OSTA Schmengler war: „Machen Sie sich nicht lächerlich.“ Trotz dieses erneuten Zwischenrufes des OSTA wagte es dieser Verteidiger einen neuen Befangenheitsantrag zu stellen.

Unterbrechung zwecks Beratung in Verbindung mit der Mittagspause von 11:20 Uhr bis 14:00 Uhr.

Der Nachmittag wurde nach abgelehntem Befangenheitsantrag in Ermangelung eines geladenen Zeugen mit dem Abspielen von abgehörten Privatgesprächen verbracht. Natürlich strafrechtlich irrelevant, somit allesamt entlastend für die Angeklagten.

28. November 2013 – 93. Prozesstag

Am heutigen Tag wurde die Zeugenbefragung des „Hauptbelastungszeugen“ der Staatsanwaltschaft Christopher J. nach einer längeren Pause fortgesetzt.

Dieser erschien, wie schon bei der letzten Vernehmung, mit seinem Zeugenbeistand und gab gleich zu Beginn bekannt, daß er keine Fragen zu einem anderen Verfahren beantworten werde. Zum Zeugenschutzprogramm selbst dürfe er keine Fragen beantworten, da er eine Vereinbarung unterschrieben habe.

In der nun folgenden Befragung durch die Verteidiger verwickelt sich der Zeuge des öfteren in Widersprüche, erhielt dann jedoch hilfreiche Unterstützung durch den leitenden Richter oder den OSTA. Selbst als der Zeuge die Fragen eines Verteidigers als Schwachsinn bezeichnete, wurde eine wörtliche Protokollierung durch das Gericht abgelehnt. Weitere erkennbar „unrichtige“ Aussagen des Zeugen wurden im Verlauf durch den Richter kommentiert: „Der Zeuge hat das missverstanden.“ Auch hier wurde die wörtliche Protokollierung durch das Gericht abgelehnt.

Das Gericht erläuterte nochmals, daß der Zeuge zum Thema „Zeugenschutz“ nichts aussagen müsse. Der Zeuge Christopher J. müsse überhaupt keine Aussage machen, er könne es auch genauso wie die Zeugin Marie L. halten. Einfach irgendwann die Aussage abrechen, wenn die Fragen nicht mehr dem Befragten passen. Das Gericht spielt da ja bekanntermaßen mit.

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