Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage im AB-Mittelrhein-Prozess. Gegen 26 Angeklagte wird wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Noch immer befinden sich 7 Angeklagte seit mehr als 1 1/2 Jahren in Untersuchungshaft.
von ABM Prozess
Der Prozess dreht sich inzwischen nur noch im Kreis. In den letzten Wochen wurde im Oktober nur an einem einzigen Tag verhandelt, im November bisher an 3 „halben“ Tagen. Einige Verteidiger rügten eine hausgemachte Verzögerung des Verfahrens wegen rechtsstaatswidrigem Verhaltens des Gerichtes.
19. November 2013 – 89. Prozesstag
Beginn 10:15 Uhr
Als erstes hörte man den üblichen Satz: „Alle Anträge sind inzwischen beschieden und werden entweder als unzulässig oder als unbegründet zurückgewiesen.“ Anschließend forderte die Staatsanwaltschaft erneut die Abtrennung der 4 „geständigen“ Angeklagten. Als Begründung dient unter anderem der Begriff der Prozessökonomie und der Beschleunigung. Für die 4 Abgetrennten vielleicht, keinesfalls jedoch für die noch verbliebenen Angeklagten.
Es folgten diverse Anträge der Verteidiger zu diesem Abtrennungsgeschehen, welches offensichtlich bereits entschieden scheint.
Es scheint so zu sein, dass sich die Richter bei diesem „Deal“ offensichtlich bereits bezüglich des Urteils festgelegt haben. Im Gegensatz zum letzten Mal, wurden heute dann Stellungnahmen der Verteidiger zugelassen. Eine Begründung der Staatsanwaltschaft für die Abtrennung lautete: „Alle haben sich umfassend zu ihren Strafsachen geäußert und sich aus der rechten Szene gelöst.“ Welche Straftaten das sein sollen, wurde nicht näher erläutert. Dass diese Straftaten gemeinsam mit anderen nicht abzutrennenden Angeklagten begangen worden sein sollen, spielte keine Rolle. Auch der Kernvorwurf des § 129, der alle Angeklagten betrifft, spielte bei diesen 4 Personen plötzlich keine Rolle mehr.
Umso erstaunlicher, da einigen Angeklagten außer dem Vorwurf des §129 keine weiteren Straftaten zur Last gelegt werden, diese aber im Prozess verbleiben müssen. Diese Angeklagten können sich natürlich nicht zu ihren angeblichen Straftaten äußern, da ihnen laut Anklage ja keine vorgeworfen werden. Alleine schon aus dieser Tatsache lässt sich die politische Ausrichtung dieses Prozesses erkennen.
Ebensowenig schlüssig war die Behauptung der Staatsanwaltschaft, es sei bereits eine umfangreiche Hauptverhandlung durchgeführt worden. Ganz im Gegenteil. Es wurden bisher noch nicht einmal 10 Zeugen komplett vernommen. Von diesen Zeugen hatten mehrere keine vollständigen Aussagegenehmigungen, andere beriefen sich maximal großzügig auf ihr Aussageverweigerungsrecht nach §55, sogar schon im Vorfeld ohne dass überhaupt eine Frage gestellt wurde.
Nach einer kurzen Pause folgte dann ein erneuter Ablehnungsantrag.
Mittagspause 12:00 Uhr – 14:00 Uhr
Gegen 14:30 Uhr betraten die abgelehnten Richter den Sitzungssaal und verkündeten die Unterbrechung der Hauptverhandlung bis zum nächsten Morgen. Wäre die Unterbrechung gleich zu Beginn der Mittagspause verkündet worden, wären die Untersuchungshäftlinge sogar in den Genuss einer warmen Mahlzeit gekommen. So jedoch konnten 7 warme Mahlzeiten eingespart werden.
Das nennt man in Koblenz Prozessökonomie!
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