SfN
blank

96. Prozesstag gegen das Aktionsbüro Mittelrhein

Im Folgenden berichten wir über die Verhand­lungs­tage im AB-Mittel­rhein­-Prozess. Gegen noch 22 Angeklagte wird wegen Mitglied­schaft bzw. Unter­stützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Noch immer befinden sich 7 Angeklagte seit mehr als 1 1/2 Jahren in Unter­suchungshaft.

von ABM Prozess

5. Dezember 2013 – 96. Prozesstag

Beginn: 10:25 Uhr

Der Verhandlungstag startete mit der Belehrung und Vernehmung des Zeugen, dem Sohn des am Vortag vernommen Zeugen. Auch er wurde zu den „brennenden Autos“ befragt.

Seiner Erinnerung nach waren die Reifen nicht in Mitleidenschaft gezogen, sondern es brannten weiße Kaminanzünder. Genau wie sein Vater gab dieser Zeuge an, daß es sowohl vorher, als auch später noch zu Sachbeschädigungen in dieser Straße kam. Er sei politisch nicht aktiv, kenne weder die Begriffe: Antifa, Aktionsbüro Mittelrhein, Weinbergstraße 17, noch den Begriff Rheinwiesenlager. Einzig der Begriff Trauermarsch sagte ihm etwas, beunruhigte ihn aber nicht. Er sei auch, wie schon sein Vater aussagte, im Gegensatz zu den Behauptungen in der Anklageschrift, niemals in Angst und Schrecken versetzt worden.

Als bemerkenswert sei noch herauszustellen, dass es sich bei den letzten drei Zeugen um türkische Staatsbürger handelte. Die Staatsanwaltschaft war sicher aufgrund deren Aussage nicht sehr erfreut. Nach der Entlassung dieses Zeugen war bis zur Mittagspause noch etwas Zeit für die allseits beliebte TKÜ. Ein Verteidiger bemängelte zahlreiche fehlende Gespräche und erkundigte sich nach deren Verbleib. Seitens der Staatsanwaltschaft wurde erklärt, daß diese in einem Sonderband zusammengefasst seien und von den Ermittlern als unrelevant eingestuft wurden. Die Verteidiger baten um eine Kopie dieser Gespräche.

Original Ton Staatsanwalt: „In dem Ordner der Richter sind die Sachen drin, welche die Polizei für relevant gehalten hat, „unrelevante“ Gespräche wurden nicht verschriftet.

12:20 Uhr -14:10 Uhr Mittagspause.

Nach der Mittagspause wurde es dann wieder etwas hektisch. Grund waren zwei Schokoladen-Nikoläuse, die sich nach der Pause auf dem Tisch des OSTAs Schmengler befanden. Dieser wiederum stellte die beiden auf den Tisch eines anwesenden Verteidigers, der einen Antrag vorbereitete, mit den Worten, er solle sie doch seinen Kindern schenken.

Da die Nikoläuse jedoch nicht von dem betreffenden Verteidiger auf den Tisch des OSTAs gestellt wurden, brachte der Verteidiger diese zurück zum OSTA. Worauf dieser dann, seiner Art entsprechend, höchst unwirsch reagierte und beide Schokofiguren so heftig vom Tisch fegt, daß sie sowohl den Verteidiger trafen, als auch auf den Boden fielen.

Nun waren Stellungnahmen beider Seiten erforderlich.

Der Verteidiger schilderte wie oben beschrieben und zweifelte an, daß die Staatsanwaltschaft ordnungsgemäß vertreten sei. Der OSTA Schmengler gab an, er sei vor Betreten des Saales unterrichtet worden, dass drei Anwälte zwei Gegenstände auf seinen Tisch gestellt hätten. Er wurde gefragt, wer ihn da offensichtlich falsch unterrichtet habe. OSTA Schmengler meinte, er habe einen „zuverlässigen Informanten“. Ein paar Exemplare dieser „zuverlässigen“ Informanten hat man im Laufe des Prozesses ja schon kennenlernen dürfen. In diesem Fall war man zur Aufklärung gottlob nicht auf diese „zuverlässigen“ Informanten angewiesen, sondern weitere, bei dem Vorfall im Saal anwesende Verteidiger konnten bestätigen, daß kein Verteidiger, sondern eine Zivilperson die Nikoläuse auf OSTA Schmenglers Tisch gestellt hatten.

Nach einem weiteren Wortgefecht zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigern wurde eine wörtliche Protokollierung gefordert.

Weiter ging es nach einer kurzen Pause wieder einmal mit TKÜ und verschiedenen Erklärungen. Nochmals fielen fehlerhafte Nummerierungen der TKÜ auf, die vom Gericht und Staatsanwaltschaft als „Übertragungsfehler“ gewertet wurden.

Ein interessanter Verhandlungstag fand um 16:20 Uhr sein Ende.

Kommentar hinzufügen

Inhalte melden

Beiträge, Kommentare und sonstige Veröffentlichungen in dem SfN Informationsblog werden vor dem Hintergrund der gültigen Gesetzgebung in der BRD überprüft. Sollte dennoch der Verdacht bestehen, dass ein Beitrag gegen Gesetze verstoßen könnte und / oder Beschwerden sonstiger Art vorliegen, wird gebeten, die Redaktion zu kontaktieren, um den bedenklichen Inhalt zu überprüfen bzw. entfernen.


blank

blank

Es liegt an dir selbst, was du für dich und deine Sicherheit übernimmst.