Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage im AB-Mittelrhein-Prozess. Gegen noch 22 Angeklagte wird wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Nach 22-monatiger Untersuchungshaft wurden im Januar 2014 die letzten 7 Angeklagten frei gelassen.
von ABM Prozess
10. Dezember 2013 – 97. Prozesstag
Beginn: 11:40 Uhr
Der Verhandlungstag begann mit der Ankündigung, daß die beiden nächsten Verhandlungstage ausfallen.
Danach erschien eine Zeugin der Staatsanwaltschaft, deren Bruder und Vater bereits als Zeugen ausgesagt hatten. Nach der Belehrung erklärte sie, nicht politisch tätig zu sein. Im Gegensatz zu ihrem Bruder, den sie aufgrund seiner eigenen Angaben, der Antifa zurechne. Sie selbst sei lediglich 1 Mal auf einer Demo mitgegangen.
Auf Anraten ihres Bruders, habe sie einen der Angeklagten, den sie persönlich aber nicht kenne, wegen Beleidigung angezeigt. Er habe ihr eine beleidigende Nachricht geschrieben. Das “ Aktionsbüro Mittelrhein “ sei ihr nicht bekannt, sie habe auch nicht mit ihrem Bruder über die Verhandlung in Koblenz gesprochen. Die Zeugin wurde unvereidigt entlassen.
Pause: 12:20 -14:15 Uhr
Nach der Mittagspause forderte ein Verteidiger den Haftbefehl gegen seinen Mandanten aufzuheben oder außer Vollzug zu setzen, da der Haftgrund der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung offensichtlich nicht bestehen würde. In dem Abtrennungsverfahren gegen 4 ehemals Mitangeklagte sei bei niemandem eine Verurteilung nach § 129 erfolgt.
Den Nachmittag verbrachte man mit dem Abspielen abgehörter und von den Ermittlern als strafrechtlich relevant beschrifteter Gespräche.
Thema dieses Gesprächs waren, die Trennung von einem Ex-Freund und der neuen Beziehung, Zugverspätung von 5 Minuten, Bücherei, Steuer ID, Ladegerät vom Laptop, Akku leer, Expose einer Wohnung mit schönem Ausblick, Renovierungsarbeiten und ein geplanter Besuch bei Freunden. Interessant war, dass die strafrechtliche Relevanz dieses Gesprächs folgendermaßen begründet und verschriftet war : „Ih, ein schwarzer Mensch….!“
Auch nach zweimaligem Abspielen kam dieser Satz jedoch nicht im Gespräch vor. Da war wohl jemand wiedermal sehr übereifrig an die Auswertung herangegangen.
Ende 16:15 Uhr
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