Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage im AB-Mittelrhein-Prozess. Gegen noch 22 Angeklagte wird wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Noch immer befinden sich 7 Angeklagte seit mehr als 1 1/2 Jahren in Untersuchungshaft.
von ABM Prozess
4. Dezember 2013 – 95. Prozesstag
Wegen langer Diskussionen im Schleusen/Sicherheitsbereich verzögerte sich der Beginn der Verhandlung.
Nach über 90 Prozesstagen ohne Zwischenfall bei der Sicherheitskontrolle, weigerte sich ein Beamter heute nachträgliche Kontrollen mit dem Handdetektor durchzuführen. So mussten alle Ketten, Gürtel und auch Schuhe einzeln abgelegt werden. Ein in der Schleuse anwesender Verteidiger, wollte die polizeiliche Sitzungsordnung einsehen. Dies wurde ihm mit den Worten: „Sie haben mir garnichts zu sagen“ verweigert. Des weiteren musste er den Schleusenbereich verlassen.
Beginn 12:00 Uhr
Der leitende Richter eröffnete die Verhandlung mit der Erklärung, solche Vorfälle nicht mehr hinnehmen zu wollen. Im Falle der Wiederholung drohte er evtl. „Vorführung oder mehr“ – möglicherweise Haftbefehl – an.
Ein Verteidiger sprach wieder einmal das altbekannte Problem der warmen Mahlzeit für die Inhaftierten an Prozesstagen an. Laut einem Hinweis des OLG Koblenz vom 25.11.2013 liegt die Verantwortung dafür wieder beim leitenden Richter. Dieser wiederum behauptet, davon keine Kenntnis zu haben. Er werde es sich aber anschauen und dann mit dem Ministerium in Kontakt treten. Dies alles natürlich „zeitnah“.
Man soll also die Hoffnung nicht aufgeben, dass dieses „hausgemachte Essenproblem“ bis zur Urteilsverkündung doch noch gelöst werden kann.
Die beiden geladenen Belastungszeugen wurden gemeinsam belehrt und für 14:00 Uhr neu geladen.
Nach der Mittagspause wurde der erste der beiden Zeugen zu einer Sachbeschädigung durch „brennende Reifen“ befragt. Er sei an dem bewussten Abend durch seine im gleichen Haus wohnende Schwiegertochter informiert worden, daß auf der Strasse zwei Autos brennen würden. Daraufhin sei er mit einem Feuerlöscher zu den Autos gelaufen und habe die Flammen erstickt. Es haben jedoch nicht die Reifen der Autos gebrannt, sondern „Kohleanzünder“, die an den Reifen abgelegt waren. Er habe keine Schäden an den Reifen fesstellen können, es habe auch nicht nach Gummi gerochen. Durch seine Kinder wurde die Polizei dazu gerufen, sonst gab es keine Zeugen.
Der Zeuge gab an seit 1982 in dieser Straße zu wohnen, es gebe regelmäßig Probleme durch die eingeschränkte Parksituation, um Parkgebühren zu sparen, würden ständig fremde Autos dort abgestellt. Es wurden schon Autos zerkratzt und auch schon Fenster mit Steinen eingeschmissen. In dieser Straße passiere immer was, gibt der Zeuge an. Die Staatsanwaltschaft hatte keine Fragen an den Zeugen.
Durch die Befragung des Zeugens durch die Verteidiger kam dann noch ans Licht, daß der Zeuge sich durch diesen „Fahrzeugbrand“ nicht persönlich gefährdet sah. Mittlerweile sei es seiner Ansicht nach jedoch in der Straße gefährlicher geworden, da wie der Zeuge selbst formulierte: „Seit die Zigeuner, Russen und Polen da wohnen, ist es gefährlich geworden.“
Im Anschluss wurde seine Schwiegertochter als Zeugin vernommen. Diese schilderte mit eigenen Worten, wie sie diesen Abend erlebt hatte. Zu ihrer Wohnsituation gab auch sie an, daß es 1-2 Familien in der Nachbarschaft gebe, die ständig Ärger hätten. Auch wenn sie die doppelte Staatsbürgerschaft habe, hatte sie diesen Brandanschlag niemals auf sich bezogen. Sie habe niemals die Begriffe „AB Mittelrhein oder Aktionsbüro Mittelrhein“ gehört. Auch sei ihr überhaupt nicht klar, was dieser Vorfall damals mit Nazis zu tun habe.
Zum Thema Trauermarsch in Remagen befragt, gab sie an, keine Bedrohung empfunden zu haben. Ängstlich sei sie erst geworden, als sie von der Polizei aufgefordert wurde, vorsichtshalber ihren Laden zu schließen und ins Haus zu gehen. Vielleicht kann man da von behördlicher „Panikmache“ sprechen, da dieser Laden nicht an der Route des Trauermarsches, sondern an der Route der Gegendemonstration lag, was der Polizei zweifellos bekannt war.
Der restliche Nachmittag wurde mit der Fortsetzung der TKÜ ausgefüllt. Da viele Angeklagte zu den einzelnen SMS und Gesprächen eine Stellungnahme nach §257 abgaben, wurde dann, wegen der Vielzahl an Meldungen, Überlegungen des leitenden Richters geäußert, Stellungnahmen nicht mehr nach jedem Gespräch entgegen zu nehmen, sondern gesammelt.
Ende 16:00Uhr
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