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Bremen verbietet Zeigen von “Reichs”Fahnen

Der Bremer Innensenator Mäurer kündigte an, dass das Zeigen von “Reichskriegsflaggen” und “Reichsfahnen” im Land Bremen verboten wird. Der Erlass der Innenbehörde gilt ab Montag den 21.09.2020.

Es war an der Zeit zu handeln. Symbole nationalsozialistischer und ausländerfeindlicher Gesinnung sind zu verbannen.
Innensenator Ulrich Mäurer (SPD)

“Reichskriegsflaggen” können jetzt von der Polizei konfisziert und die Eigentümer mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro zur Kasse gebeten werden.

Im Erlass genannt werden diese Fahnen:

  • Die Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reiches von 1867 bis 1921
  •  

  • die Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1922 bis 1933
  •  

  • die Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1933 bis 1935
  • Die Reichsflagge ab 1892, beziehungsweise die Flagge des “Dritten Reichs” von 1933 bis 1935 darf nicht öffentlich gezeigt werden, wenn “eine konkrete Provokationswirkung im Einzelfall besteht”.

    Dieses Verbot wird gerichtlich sicher nicht haltbar sein. Verzichtet jedoch vorsichtshalber in naher Zukunft auf das zeigen dieser Flaggen in Bremen.

    3 Kommentare

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    • Die Fahnen Iraks und Ägyptens sind übrigens rot-weiß-schwarz und sind ausdrücklich nicht verboten.
      Es soll sogar schon Leute gegeben haben, die diese Fahnen aus Versehen falsch herum getragen haben…

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    • Die Antifa-Fahne ist ebenfalls “schwarz-weiss-rot”?

      Also nimmt man in Zukunft halt eine etwas verfremdete Antifa-Fahne und das Problem ist gelöst!

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    • Flaggenverbot gekippt: Schwarz-Weiß-Rot auch weiterhin erlaubt!

      Mit Beschluss vom 15.10.2020 hat das VG Bremen das von der Stadt Bremerhaven verhängte Verbot, schwarz-weiß-rote Flaggen zu verwenden, wegen „offensichtlicher Rechtswidrigkeit“ aufgehoben.

      Das Zeigen der Reichsflagge stelle keine Straftat dar, sondern sei als Meinungsäußerung grundrechtlich geschützt. Im Rahmen einer Versammlung seien deshalb meinungsbezogene Eingriffe unter Rückgriff auf das Schutzgut der öffentlichen Ordnung von vornherein unzulässig. Unabhängig davon könnten die seitens der Stadt befürchteten Einschüchterungseffekte durch die Flaggenverwendung nicht festgestellt werden. Auch das Versammlungsmotto sei rechtlich nicht zu beanstanden. Wörtlich führt das Gericht aus:

      „Insbesondere, da es derzeit an einem ausdrücklich geregelten Verbot des öffentlichen Zeigens von Reichs(kriegs)flaggen fehlt und der Erlass vom 14.09.2020 lediglich eine
      verwaltungsinterne Handlungsanweisung an die Ordnungsbehörden darstellt, kann dem Motto keine in den Raum gestellte Drohung beigemessen werden, sich – zukünftig – rechtsstaatsfeindlich zu betätigen.“

      Kein Verbot stoppt Schwarz-Weiß-Rot!
      🖤🤍❤️

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