Heute steht vor dem Landgericht Halle voraussichtlich das Urteil im medial stark präsenten »Höcke-Prozess« bevor, in dem der AfD Politiker Björn Höcke wegen eines sogenannten Meinungsdeliktes angeklagt ist. Es ist offensichtlich, dass diese Anklage weniger darauf abzielt, tatsächliche kriminelle Handlungen zu bekämpfen, sondern vielmehr als politisches Instrument genutzt wird, um die Meinungsfreiheit in Deutschland einzuschränken und die politische Opposition zu schwächen.
Es ist erlaubt, in Deutschland ohne Konsequenzen den Untergang des Landes oder seiner Bewohner zu wünschen oder das Land zu verunglimpfen. Doch wenn man sich als Patriot oder Nationalist äußert, muss man äußerst vorsichtig sein, um nicht vor einem politischen Gericht zu landen. Wie oft wurden schon politische Aktivisten wegen ähnlicher Meinungsdelikte angeklagt und verurteilt?
Es ist ein bekanntes Muster in deutschen Gerichtsverfahren: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Der Gesetzgeber setzt ganz einfach voraus, dass sich jeder über die Gesetzeslage kundig macht und besonders in politischen Verfahren gilt die Regel: “Volksverhetzung” (§130 StGB) oder die “Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole” (§86a StGB) werden nicht fallengelassen!
Daher ist die Vermutung naheliegend, dass Björn Höcke verurteilt wird. Da es sein erster Verstoß ist, könnte eine empfindliche Geldstrafe drohen. Weitere Verfahren wegen wiederholter Vergehen sind bereits geplant, möglicherweise enden sie sogar in einer Bewährungsstrafe. Eine Bewährungsstrafe würde für Björn Höcke arge Probleme mit sich führen. In diesem Fall müsste Höcke Aberkennung seiner Amtsfähigkeit befürchten.
Natürlich wird Björn Höcke gegen dieses Urteil ankämpfen, jedoch lassen vergangene Urteile wenig Hoffnung auf Erfolg. Sicherlich geht auch die politisch gelenkte Staatsanwaltschaft in Revision, denn diese möchte eine Bewährungsstrafe und damit die Aberkennung der Amtsfähigkeit erreichen.
Eine unvollständige Liste kritischer Aussagen und Symbole findet ihr unter Achtung Meinungsparagrafen
Björn Höcke würde soeben vom Landgericht Halle zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 130 Euro verurteilt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre er damit vorbestraft, was politisch sicherlich vielen gelegen käme.
Ekelhafte Pseudojustiz. Worte können verboten werden, doch die Gedanken bleiben immer frei!
Von Wolfgang Gedeon eine kurze, aber brilliante Analyse vom 2. Juni zu “Alles für …”. Nur knapp 8 Minuten, aber viele Volltreffersätze.
https://www.wolfgang-gedeon.de/2024/06/zum-hoecke-urteil-ein-angriff-auf-unsere-freiheitlich-demokratische-grundordnung/
Ich empfehle dieses derzeit noch legale Video gut zu sichern. Selbstverständlich nicht im Haus. Ebenso (als etwas ausgleichende Gerechtigkeit und Augenöffner für Antideutsche) die 9 Minuten von einem schockierten Oli:
Höcke gewinnt TVDuell gegen Voigt (youtube…..v=uYnIu2WGcis)