In der heutigen digitalen Ära ist Google nahezu unvermeidlich. Leider kommt es häufig vor, dass persönliche Daten oder sogar falsche Informationen in den Suchergebnissen erscheinen, was für viele Menschen zu ernsthaften Problemen führen kann. Besonders betroffen sind politischen Aktivisten und Parteimitglieder, die oft mit sogenannten „Outings“ konfrontiert werden, die häufig von Gruppen wie der Antifa ausgehen. Diese Outings betreffen nicht nur die persönliche Sicherheit, sondern können auch gravierende berufliche und soziale Folgen haben. Für viele Betroffene, insbesondere in sensiblen Berufen wie der Erziehung oder der Wissenschaft, kann die öffentliche Nennung ihres Namens in einem negativen Licht katastrophale Auswirkungen haben. Daher ist es verständlich, dass der Wunsch besteht, solche Informationen aus den Suchergebnissen zu tilgen.
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Selbstverständlich könnte man hier jetzt auch die tatsächlichen Verursacher des Problems zur Sprache bringen. Allerdings handeln Netzseiten wie Indymedia und ähnliche Plattformen ähnlich wie wir, indem sie ohne Impressum agieren, und sie werden die betreffenden Beiträge nicht entfernen.
Die Problematik der digitalen Outings
Im digitalen Zeitalter haben sich die Methoden des Outings grundlegend gewandelt. Anstatt lediglich in der Nachbarschaft einige Flugblätter zu verteilen, sind diese Informationen nun jederzeit und für jedermann über Suchmaschinen wie Google zugänglich. Auf den ersten Blick mag dies unbedeutend erscheinen, doch die Realität ist eine andere. Für viele Menschen, die in Berufen tätig sind, in denen Anonymität von Bedeutung ist, können solche Suchergebnisse ernsthafte Probleme verursachen. Die Furcht vor Stigmatisierung und beruflichen Nachteilen treibt Betroffene dazu, aktiv nach Wegen zu suchen, um diese Informationen aus dem Internet zu entfernen.
Der Weg zur Löschung von Suchergebnissen
Ein erster Schritt zur Bekämpfung unerwünschter Online-Inhalte ist die Einreichung eines Löschantrags bei Google. Dies kann über die offizielle Netzseite für rechtliche Entfernung von Inhalten geschehen:
https://www.google.com/webmasters/tools/legal-removal-request?complaint_type=rtbf
Der Antrag muss eine kurze, prägnante Begründung enthalten, die den Grund für die Löschung darlegt. Es ist wichtig, diese Begründung individuell anzupassen, um die Erfolgschancen zu erhöhen.
Beispielhafte Begründungen
- Bei Bildveröffentlichungen: Wenn Bilder ohne Zustimmung veröffentlicht wurden, kann auf die Verletzung des Rechts am eigenen Bild verwiesen werden. Die DSGVO bietet hier zusätzliche Schutzmechanismen, die eine Löschung rechtfertigen können. BeispieltextBei der angegebenen URL befinden sich Bilder von mir auf der Webseite, deren Veröffentlichung ich nicht zugestimmt habe. Die dort gezeigten Bilder verstießen auch vor Inkrafttreten der DSGVO gegen §§ 22,23 KUG, mit dem Inkrafttreten der DSGVO kommt es jedoch nicht mehr darauf an, ob evtl. doch eine Ausnahme nach §22 KUG vorliegt. Der Verarbeitung der dort erhobenen Daten habe ich nie zugestimmt.Bei den o.g. URLs handelt es sich in keinem Fall um institutionalisierte Presse, sodass sich auch ein Gestaltungsspielraum des nationalen Gesetzgebers nach Art. 85 Abs. 2 DSGVO für diese Veröffentlichung nicht in Frage kommt. Folglich sind die URLs nach den neuen Datenschutzbestimmungen zu löschen. Die erhobenen Daten werden unrechtmäßig verarbeitet (Art. 17 I lit. d) DSGVO). Eine Ausnahme nach Art 17 III DSGVO besteht vorliegend nicht. Deshalb bitte ich um Löschung o.g. URLs.
- Bei Namensnennung: Wenn der eigene Name in Verbindung mit politischen Aktivitäten genannt wird, die lange zurückliegen und nicht mehr relevant sind, kann argumentiert werden, dass die Berichterstattung stigmatisierend wirkt und das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt. BeispieltextAlle diese URLs thematisieren unter Nennung meines Klarnamens politische Aktivitäten in den Jahren 20XX- 20XX. Die Berichterstattung erfolgt dabei teilweise in rechtswidriger Weise ohne Impressum, sodass eine zivilrechtliche Verfolgbarkeit durch mich nicht gegeben ist. Die aufgegriffenen Aktivitäten sind inzwischen 6 und 4 Jahre her. Sie fanden im jugendlichen Alter von 16-19 Jahren statt. Seit etwa Anfang 2015 habe ich mich aus den dort benannten politischen Aktivitären zurückgezogen und führe ein unauffälliges Privatleben. Eine Berichterstattung unter Klarnamennennung ist also nicht mehr erforderlich. Darüber hinaus wirkt die Berichterstattung unter Klarnamen fortwährend stigmatisierend und verstößt gegen mein Allgemeines Persönlichkeitsrecht. Folglich möchte ich mein Recht aus Art. 17 I DSGVO geltend machen (“Recht auf Vergessenwerden”). Bitte löschen Sie die beanstandeten URLs aus Ihren Suchergebnissen.
- Bei Adressveröffentlichung: Die Veröffentlichung der Privatadresse stellt einen klaren Verstoß gegen den Datenschutz dar und sollte ebenfalls als Grund für die Löschung angeführt werden. BeispieltextBei dieser URL wird zudem meine Privatadresse rechtswidrig öffentlich verbreitet und verstößt schon deshalb gegen den Datenschutz. Außerdem gilt das zu II. Gesagte.
Die Anträge werden in der Regel von Google-Mitarbeitern bearbeitet, die oft wenig Zeit für eine umfassende Prüfung haben. Daher ist es nicht ungewöhnlich, dass die ersten Anträge abgelehnt werden. In solchen Fällen ist es ratsam, direkt auf die Ablehnung zu reagieren und Widerspruch einzulegen. Hierbei kann es hilfreich sein, auf frühere erfolgreiche Löschanträge zu verweisen, um die Chancen auf eine positive Entscheidung zu erhöhen.
Was tun, wenn Google nicht reagiert?
Sollten die Anträge bei Google keinen Erfolg haben, gibt es weitere Schritte, die unternommen werden können. Eine Möglichkeit ist, die gleichen Begründungen direkt an die Bundesdatenschutzbehörde zu übermitteln:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Beschwerden/beschwerden_node.html
Wenn auch die Bundesdatenschutzbehörde nicht zum gewünschten Erfolg führt, besteht immer noch die Option, einen Anwalt zu konsultieren. In vielen Fällen können schriftliche Anträge eines Anwalts erfolgversprechender sein, da sie einen formellen Charakter besitzen. Allerdings ist dieses Vorgehen mit bestimmten Kosten verbunden.
Diese Behörde hat die Aufgabe, die Einhaltung der Datenschutzgesetze zu überwachen und kann in vielen Fällen eine gründlichere Prüfung des Anliegens vornehmen als die Google-Mitarbeiter.
Geduld und Ausdauer sind gefragt
Es ist wichtig zu betonen, dass der Prozess der Löschung unerwünschter Suchergebnisse Zeit und Geduld erfordert. In vielen Fällen kann es Monate dauern, bis die Einträge tatsächlich aus den Suchergebnissen verschwinden. Dennoch ist es ein notwendiger Schritt, um die eigene Privatsphäre und Sicherheit zu schützen. Durch die Einreichung von Löschanträgen und die Nutzung der rechtlichen Rahmenbedingungen, die die DSGVO bietet, können Betroffene aktiv gegen die Stigmatisierung und die negativen Auswirkungen von Online-Outings vorgehen. Es ist ein mühsamer Prozess, aber der Schutz der eigenen Identität und die Wahrung der Privatsphäre sind die Mühe wert.
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