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Zunehmende Datensammlung durch den Verfassungsschutz

In den letzten Jahren hat der Verfassungsschutz in Deutschland seine Praxis der Erfassung personenbezogener Daten massiv ausgeweitet. Diese Entwicklung wirft nicht nur grundlegende Fragen zur Transparenz und Rechenschaftspflicht auf, sondern gefährdet auch die Bürgerrechte und den Datenschutz.

Laut einer schriftlichen Anfrage des AfD-Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt, die dem Tagesspiegel vorliegt, wurden Anfang 2024 insgesamt 484.000 Einträge von personenbezogenen Daten registriert. Dies stellt einen signifikanten Anstieg im Vergleich zu den 476.000 Eintragungen im Jahr 2023 und 466.592 im Jahr 2022 dar. Schmidt wollte in seiner Anfrage konkret wissen, wie sich die Anzahl der personenbezogenen Eintragungen in den letzten zehn Jahren in Bezug auf verschiedene Phänomenbereiche wie Linksextremismus, Rechtsextremismus und Islamismus entwickelt hat. Die Antwort des Verfassungsschutzes blieb jedoch vage und verweigerte eine detaillierte Auskunft, was die Bedenken hinsichtlich der Transparenz und Rechenschaftspflicht weiter verstärkt. Die Behörde beruft sich auf „Staatswohlerwägungen“, um eine umfassende Aufschlüsselung der Daten zu vermeiden, was die Nachvollziehbarkeit ihrer Maßnahmen in Frage stellt.

Besonders alarmierend ist, dass die erfassten Einträge nicht Organisationen, sondern Einzelpersonen betreffen. Der Verfassungsschutz ist befugt, personenbezogene Daten zu sammeln, wenn Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die sogenannte “freiheitlich-demokratische Grundordnung” oder geheimdienstliche Aktivitäten für fremde Mächte vorliegen. In den letzten Jahren hat sich jedoch die Praxis der Datensammlung und -auswertung erheblich ausgeweitet, was ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Wahrung von Bürgerrechten und Datenschutz aufwirft. Die Grenzen zwischen legitimer Überwachung und ungerechtfertigter Bespitzelung verschwimmen zunehmend.

Ein weiteres Beispiel für die wachsende Überwachung ist die Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Bundestagsabgeordneten Jessica Tatti (BSW) aus dem August. Demnach wurden im vergangenen Jahr etwa 1.600 Personen unter dem Vorwand der „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ beobachtet. Die unklare Definition dieser Kategorie wirft Fragen auf, welche Kriterien hier tatsächlich zur Anwendung kommen und ob diese Beobachtungen nicht willkürlich oder übermäßig sind.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz untersteht bekanntlich dem Bundesinnenministerium, das derzeit von der SPD-Politikerin Nancy Faeser geleitet wird. Diese hat wiederholt betont, dass sie die Kompetenzen des Verfassungsschutzes weiter ausdehnen möchte. Diese Entwicklung könnte die Grenzen der Überwachung und den Schutz der Privatsphäre der Bürger weiter gefährden. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass eine kritische Auseinandersetzung mit den rechtlichen und ethischen Implikationen der Datensammlung durch den Verfassungsschutz stattfindet, um sicherzustellen, dass die Grundrechte der Bürger gewahrt bleiben.

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