SfN

Regierung will Telegram und Signal kontrollieren

Im Schatten der allgemeinen Corona-Hysterie wurde von der Bundesregierung eine einschneidende Änderung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen. Künftig sollen sich auch Messenger, die im nicht-europäischen Ausland ansässig sind, staatlicher Kontrolle unterwerfen. Betroffen sind davon auch Anbieter wie Telegram und Signal. Telegram plant zudem umfassende Änderungen, die der Regierung hierbei entgegen kommen könnten. Datenschützer äußerten lediglich zurückhaltende Kritik. Schreitet der totale Überwachungsstaat weiter voran?

von Der III. Weg

Facebook und Twitter – keine Plattformen für Fundamentalkritiker

Die sozialen Medien sind in den vergangenen Monaten und Jahren verstärkter Zensur ausgesetzt worden. Ein Musterbeispiel hierfür ist Facebook. Früher stand Facebook für ein zentrales Versprechen des Internets, eine Zerschlagung des Meinungsmonopols der Eliten. Doch dies hat sich geändert. Man kann dies am Beispiel der Partei „Der III. Weg“ gut aufzeigen. Zunächst wurden die offiziellen Konten unserer Partei gesperrt, heute ist es nicht einmal möglich, Artikel der Netzseite „der-dritte-weg.info“ zu teilen. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, kurz Netzwerk-DG, verpflichtet Unternehmen im Voraus potenziell strafbare Inhalte zu löschen. Hiervon betroffen ist auch „Volksverhetzung“. Ein sehr schwammiger Straftatbestand, der viel Raum für Interpretationen lässt. Um diese Beiträge aus der Datenflut herauszufiltern, haben Konzerne wie Facebook Agenturen angeheuert. Dahinter stehen meist erfahrene antideutsche Aktivisten wie die Amadeu-Antonio-Stiftung um die ehemalige Stasi-Spitzelin Anetta Kahane.

Um überhaupt noch eine Öffentlichkeit erreichen zu können, weichen daher viele Oppositionelle auf Kanäle wie Telegram aus. Es hat ein wahrer Exodus von Facebook und Konsorten zu Telegram stattgefunden. Heute folgen beispielsweise dem Compact-Magazin bereits über 38 000 Abonnenten, Attila Hildmann kommt sogar auf mehr als 118 000 Anhänger. Telegram ermöglicht es nahezu ohne Einschränkungen, Beiträge zu veröffentlichen. Grundlage dafür ist der Sitz im außereuropäischen Ausland. Telegram hat seinen Sitz nach eigenen Angaben in Dubai. Das Netz-DG hat daher bislang hier nicht gegriffen.

Damit könnte bald Schluss sein. Das Bundeskabinett hat eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen. Hier gibt es zwei wichtige Änderungen: Zum einen wird der Marktort präzisiert, zum anderen wird erstmals ein Anwendungsbereich definiert. Das Marktortprinzip verpflichtet Anbieter, die Rechtsstandards im Zielland einzuhalten. Heißt also im Fall von Telegram, dass deutsche Gesetze auch für das Unternehmen in Dubai Gültigkeit haben. Mit dem Anwendungsbereich wird klargestellt, dass sich das Gesetz explizit auch auf Messengerdienste erstreckt. Weiterhin werden Anbieter verpflichtet, Nutzerdaten zu speichern und auf Anfrage an die Behörden auszuhändigen. Dabei ist offenbar eine lange Vorratsdatenspeicherung vorgesehen. Bei Nicht-Beachtung drohen den Anbietern harte Strafen bis hin zur Bereitstellungsverhinderung des Dienstes.
Die Kritik von vornehmlich linken Datenschützern fällt milde aus, denn betroffen sind vorrangig rechte „Extremisten“. So kritisiert der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, lediglich die Dauer der Speicherfrist für Bestandsdaten von Nutzern. Auch der Digitalverband Bitkom reagierte abwartend.

Telegram plant konkrete Änderungen

Ohnehin plant der russische Telegram-Gründer Pawel Durow derzeit Änderungen an seinem Produkt. Bislang war Telegram kostenlos, einzig finanziert aus dem Privatvermögen Durows. Der Russe war mit seinem Bruder Nikolai zusammen durch die Gründung des Netzwerks Vkontakte reich geworden. Neben der Zensurfreiheit war Kostenfreiheit ein weiteres großes Versprechen von Telegram. Doch nun ist Telegram auf bald 500 Millionen Nutzer angewachsen und auch die Kosten für Durow sind gestiegen. Allein die nötigen Rechenzentren verschlingen hohe Millionenbeträge. Ein Plan zur Finanzierung von Telegram über eine Kryptowährung ist gescheitert.

Dennoch möchte Durow Telegram nicht an einen großen Konzern verkaufen, wie es beispielsweise bei WhatsApp geschehen ist. Er plant nun die Einführung von Werbung auf großen Kanälen. An den Einnahmen sollen die Kanalbetreiber beteiligt werden. Hier könnten erfolgreiche Kanäle aus dem oppositionellen Spektrum sogar profitieren. Doch die Sache hat auch einen Haken: Das Netz-DG hat bislang nicht ausschließlich wegen des Unternehmenssitzes in Dubai nicht für Telegram gegriffen. Die öffentlichen Kanäle von Telegram gelten als Nebenprodukt. Hauptsächlich handelt es sich um einen Chatdienst. Zudem gilt das Gesetz nur für Plattformen „mit Gewinnerzielungsabsicht“. Mit der Neuausrichtung von Telegram wird klar, dass der Kanal in Zukunft sehr wohl profitorientiert ist. Außerdem stellen die öffentlichen Kanäle daher eine strategisch wichtige Position dar und sind kein Nebenprodukt mehr.

Sollte sich Telegram dem Druck aus Berlin beugen, könnten auch hier bald die Zeiten uneingeschränkter Meinungsäußerung vorbei sein. Gut möglich also, dass der Widerstand in Zukunft erneut digital „umziehen“ muss.

8 Kommentare

Schreibe einen Kommentar zu berserka Cancel reply

  • noch mehr Zensur brauchen wir nicht. Meinungsfreiheit ist ein Grund- und Menschenrecht! Die Regierung von D hat kalte Füss bekommen weil das Volk aufsteht und hinterfragt!

    7

    0

  • Zitat: Die Regierung von D hat kalte Füss bekommen weil das Volk aufsteht und hinterfragt!
    Ich denke, leider nicht. Es scheint immer mehr zu eskalieren.

    2

    0

  • Der Artikel ist alt. Und was der FSB nicht geschafft hat, schafft eine selbsternannte BRD eh nicht. Für den Fall, das mal wieder was mit “Verschlüsselung schlecht” kommt : Es gibt von Parvel 300.000 US Dollar, wenn jemand etwas beweisen kann. Siehe Hilfe bei Telegram.

    3

    0

Inhalte melden

Beiträge, Kommentare und sonstige Veröffentlichungen in dem SfN Informationsblog werden vor dem Hintergrund der gültigen Gesetzgebung in der BRD überprüft. Sollte dennoch der Verdacht bestehen, dass ein Beitrag gegen Gesetze verstoßen könnte und / oder Beschwerden sonstiger Art vorliegen, wird gebeten, die Redaktion zu kontaktieren, um den bedenklichen Inhalt zu überprüfen bzw. entfernen.




Es liegt an dir selbst, was du für dich und deine Sicherheit übernimmst.